BundesratStenographisches Protokoll728. Sitzung / Seite 42

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10.43.18

Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Giefing hat schon darauf hingewiesen, dass es durchaus schön sein hätte können, im wahrsten Sinne des Wortes, wenn schon früher etwas passiert wäre. Es hat jetzt allerdings zu diesem Zeitpunkt wenig Sinn, irgendjemanden in der Vergangenheit in einer Richtung zur Verantwortung zu ziehen, sondern wir haben von der Jetztzeit auszugehen. Und da ist es doch ein ganz besonderes Verdienst der jetzigen Regierung, die seit 2000 im Amte ist, dass nämlich jetzt etwas geschieht, und es geschieht ja nicht nur beim Entschädigungsfonds etwas, sondern auch bei anderen, ähnlichen Fonds, die gebildet worden sind.

Was ist vor allem in dieser Novelle enthalten? – Hier geht es vor allem einmal darum, dass man vorzeitige Zahlungen, Vorauszahlungen leisten kann und all jenen Antrag­stellern, deren Anträge fertig bearbeitet sind, endlich zu einem Betrag verhilft. Und das Zweite ist, dass eine Fristverlängerung für Naturalrestitutionen bis zum Ende des Jahres 2006 vorgesehen ist.

Wie schon vom Kollegen Giefing erwähnt worden ist, handelt es sich um einen einstimmigen Antrag seitens des Nationalrates, das heißt, alle Fraktionen sind der Meinung, dass diese Fristerstreckung bei Naturalrestitutionen, aber auch die Voraus­zahlungen eine sinnvolle Maßnahme sind. Daher ist selbstverständlich auch meine Fraktion hier im Bundesrat nicht nur erfreut, dass es einstimmig ist, sondern wir werden auf jeden Fall die Zustimmung dazu erteilen. Wir hoffen und freuen uns natürlich darüber, dass hier nicht ein Einspruch erfolgen wird, wie er in der letzten Sitzung bei einer ähnlichen Maßnahme gesetzt worden ist. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrat Konecny: Sie verstehen aber wenig!)

10.45


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner: Herr Bundesrat Schennach.

 


10.45.53

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Kühnel! Für Polemiken ist das hier der falsche Ort. Sie haben vor allem bei der letzten Debatte offensichtlich wenig verstanden. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Umso mehr eint uns hier heute trotzdem die Zustimmung. Zunächst einen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Entschädigungsfonds, die hier mit einer unglaub­lichen Akribie über 19 000, genau genommen 19 364 Anträge bearbeitet haben, die mehr als 60, 70 Jahre zurückreichen. Hinter jedem einzelnen Antrag sind ein schreck­liches Schicksal und großes Unrecht verborgen.

Meine Damen und Herren! Leider sind erst 2 240 davon entschieden, das sind nur 15 Prozent. Aber durch eine bessere Personalausstattung soll nun, wie wir hören, dieser Prozess beschleunigt werden, denn immerhin – und das hat mich an dem Ganzen am meisten gefreut, wenn man das in diesem Zusammenhang sagen kann – wurden zwei Drittel der Anträge noch von Überlebenden gestellt. Man bedenke nur, wie alt die Betroffenen eigentlich sein müssen. Das heißt, es ist umso erfreulicher, dass noch zwei Drittel Überlebende sind und nicht nur, wie das Washingtoner Ab­kommen vorsieht, Erben, ohne jetzt da einen Unterschied machen zu wollen. Es ist wichtig, dass jemandem zu Lebzeiten Gerechtigkeit widerfährt und Gerechtigkeit auch spürbar wird, auch wenn das Leid dadurch niemals gesühnt werden kann. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der SPÖ.)

Was wir nun machen, ist sozusagen die Bewilligung einer Vorauszahlung. Es geht um die Rechtssicherheit. Es ist bitter, dass diese Rechtssicherheit hier so eine immense Bedeutung oder geradezu ein Übergewicht bekommt, wenn es eigentlich jetzt um den


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