Wettlauf mit Lebenszeit geht. Um endgültige Rechtssicherheit im Zusammenhang mit der Whiteman-Klage zu bekommen, wird es, wie ich meine, nur mehr wenige Monate dauern.
Es geht in diesem Fall um den Wettlauf mit Lebenszeit, um den Wettlauf damit, dass zwei Drittel der Antragsteller und Antragstellerinnen diese Sühneleistung oder diese Entschädigungsleistung zu Lebzeiten erfahren sollen. Diesem Gesetzentwurf, der eine schnelle Auszahlung dieses Vorschusses ermöglicht, werden wir daher gerne zustimmen. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
10.49
Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Ing. Kampl.
10.49
Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen des Bundesrates! Zum Bundesgesetz, mit dem das Entschädigungsfondsgesetz geändert wird, sind meine Überlegungen folgende:
Dieses Gesetz nimmt bei der Wiedergutmachung besonders Rücksicht auf Menschen, die bisher wenig bekommen haben beziehungsweise durch den Rost gefallen sind. Die österreichische Wirtschaft ist bereit, 210 Millionen Dollar aufzubringen, unter der Voraussetzung, dass keine nachträglichen Forderungen eingebracht werden. 26 von 27 Klagen wurden bereits zurückgezogen, und man hofft, dass auch noch die letzte offene Forderung zurückgezogen wird. Die Wirtschaft als Bezahlerin der gesamten ausstehenden Beträge beziehungsweise als Trägerin dieser verantwortungsvollen Aufgabe ist nur dann bereit, das Geld aufzubringen, wenn auf weitere Forderungen zu 100 Prozent verzichtet wird.
Insgesamt liegen über 18 000 Anträge zur Behandlung vor. Derzeit arbeiten 160 fachlich kompetente Mitarbeiter, um die vielen Einzelansprüche auf Wert, besitzmäßige und rechtliche Zugehörigkeit und Größe zu prüfen. Es stimmt sicher, wie mein Vorredner gesagt hat, wir werden nie in der Lage sein, alles abzugelten, aber ich glaube, wir sind sehr gut und willig dabei, endlich dem Rechnung zu tragen, was wir schuldig sind.
Derzeit sind ein Drittel der Anträge geprüft. Österreich beziehungsweise unsere Bundesregierung ist bemüht, Gerechtigkeit in diese sehr leidvolle Vergangenheit zu bringen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Österreich hat sich mit dem Washingtoner Abkommen verpflichtet, das möglichst rasch zu tun. Zu einer vollen, dem Geschehen angemessenen Abgeltung würde man auch mit dem besten Gesetz niemals in der Lage sein. Auch mit Geld ist nicht alles gutzumachen.
Damit endlich mit der Auszahlung der Gelder begonnen werden kann, müsste der ehemalige Kaffeehausbesitzer Schindler aus Innsbruck dem Klageverzicht endlich beitreten. Die Mitverantwortung liegt auch beim amerikanischen Gericht, dieses könnte die Klagen abweisen, und dann könnte Österreich mit der Auszahlung beginnen. Damit einverstanden ist auch die österreichische Wirtschaft, der wir alle für die großartige finanzielle Leistung danken sollten.
Mit dem heutigen Entschädigungsfondsgesetz sollten alle Möglichkeiten von Betrügereien verhindert werden. Dass es solche gibt, schreibt die ungarische Zeitung „Lloyd“ am 1. Juni 2005. In solchen Fällen müssten rechtliche Schritte möglich und offen bleiben.
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