BundesratStenographisches Protokoll728. Sitzung / Seite 55

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Berichterstatter Karl Bader: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten zu Tages­ord­nungspunkt 5.

Der Bericht liegt Ihnen, wie alle anderen Berichte, in schriftlicher Form vor. Daher darf ich sogleich zur Antragstellung kommen.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 29. November 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, den Bericht der Bundes­ministerin für auswärtige Angelegenheiten über die österreichische EU-Präsident­schaft 2006 zur Kenntnis zu nehmen. – Vielen Dank.

11.31


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke. – Wir kommen zur Berichterstattung über den nächsten Punkt. Berichterstatter ist Herr Bundesrat Höfinger. Da er aber offenkundig nicht anwesend ist, bringe ich kurzerhand selbst den Bericht zur Kenntnis. Dieser liegt in schriftlicher Form vor, daher komme ich sogleich zur Verlesung des Antrages.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 den Antrag, den Bericht der Bundesministerin für auswärtige Angelegen­heiten zur Jahresvorschau des BMAA 2005 auf der Grundlage des operativen Jahres­programms des Rates sowie des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Kommission und des Strategieprogramms der Kommission 2005-2009 (III-273-BR/2005 d.B.) zur Kenntnis zu nehmen.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Bundesrat Professor Konecny. Ich erteile ihm das Wort.

 


11.31.59

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Wir nehmen natürlich die Berichterstattung durch den Herrn Präsidenten ebenso zur Kenntnis, wie wenn der gewählte Berichterstatter den Bericht vorgebracht hätte. Ich überlege mir allerdings, ob meine Stimme für Kollegen Kühnel als Ordner gut angebracht war. (Beifall des Bundesrates Schennach.) Aber das gehört nur zu den Kleinigkeiten des Bundesrates, nicht zu den großen Themen der Europäischen Union.

Herr Staatssekretär! Ich kann es mir nicht ganz verkneifen, an die Genese der heutigen Debatte zu erinnern. Das Bundesministerium hat im EU-Hauptausschuss des National­rates und im Außenpolitischen Rat auf der Basis jenes Berichtes, der uns jetzt auch vorliegt, über die bevorstehende Präsidentschaft berichtet. Es hat uns ein bisschen enttäuscht, dass von Seiten des Ministeriums nicht ein vergleichbarer Weg in den Bundesrat gefunden wurde. Daher ist es zu unserem Entschließungsantrag gekom­men, der um eine solche Berichterstattung ersucht hat. Wir sind selbstverständlich davon ausgegangen, dass dem gerne entsprochen wird.

Es ist das – und daran soll nicht in einer Fußnote auch nur gedeutelt werden – eine gewaltige Aufgabe, die nicht nur die Bundesregierung, sondern tatsächlich das Land trifft, auch wenn natürlich in erster Linie die Bundesregierung, die einzelnen Bun­desminister und die damit befassten Teile der staatlichen Verwaltung gefordert sind. Aber wir wissen, dass auch eine Reihe von parlamentarischen Zusammenkünften geplant sind, welche die Mitglieder des Nationalrates und des Bundesrates involvieren werden. Und weit jenseits dieser formalen Betrachtungsweise ist die Präsidentschaft für ein Land naturgemäß eine Gelegenheit – vielleicht mit Erfolg belohnt, aber auch von Risken bedroht –, sich selbst im Verbund der europäischen Staaten und darüber hinaus zu präsentieren und vorzustellen.

Dennoch ist es ein richtiger Ansatz für diese Präsidentschaft, dass sie nicht nur auf den sechsmonatigen Zeitrahmen der österreichischen Präsidentschaft ausgerichtet ist,


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