gleich dort ansetzen, wo Kollege Schennach geschlossen hat. Wir waren sehr bestürzt, als unser damaliger Antrag in Sachen Dienstleistungsrichtlinie hier keine Zustimmung gefunden hat. Ich habe mich damals über viele sehr gewundert. Kollege Kampl etwa ist Bürgermeister und müsste eigentlich von der Sorge um die vielen Gewerbetreibenden in seiner Gemeinde, in seinem Betrieb getragen sein. Ich war, wie gesagt, sehr verwundert.
Herr Staatssekretär! Sie kommen aus der Welt der Diplomatie, gestatten Sie aber, dass wir das hier sehr undiplomatisch, sehr direkt sagen: Es geht um die Belange der vielen kleinen und kleinsten Unternehmungen, die von tiefster Sorge getragen sind, dass die Welt der Diplomatie mit diesen Dingen ein wenig zu fein umgehen wird. Es ist ja doch sehr verwunderlich, dass so ein Antrag abgelehnt wurde.
Ich habe mir auch ein Zitat vorbereitet. Es war Ihr Regierungskollege Bundesminister Dr. Bartenstein, der gesagt hat, er stehe zu diesem Herkunftslandprinzip. Sie werden sich in diese, Ihnen noch etwas fremde Materie bestimmt schon etwas eingelesen haben, Herr Staatssekretär: Dieses Herkunftslandprinzip ist nichts anderes als ein Dumping! Das würde bedeuten, dass ein Gewerbetreibender aus einem EU-Beitrittsland Kollektivvertrag, Konsumentenschutzrichtlinien, Gewährleistungsrichtlinien, Lohnverhältnisse und dergleichen mehr aus seinem Heimatland nach Österreich importierten könnte und unsere Betriebe, die nach unseren Richtlinien arbeiten, somit nicht mehr konkurrenzfähig sein würden. Dazu hat Kollege Bartenstein damals erklärt: Das brauchen wir unbedingt, das ist ganz wichtig.
Ich darf zitieren aus einem Interview, erschienen in der Dezember-Ausgabe der Wirtschaftszeitschrift „trend“. Dort heißt es, an einen österreichischen Spitzenpolitiker gerichtet: „Wenn das Herkunftslandprinzip nicht mehr gilt, ist ja die ganze Richtlinie obsolet.“ – Wie wahr, wie wahr!, darf ich hinzufügen.
Dazu sagte der Befragte: „Überhaupt nicht. Es soll ja die Freiheit gelten, etwas anzubieten. Und selbstverständlich zu den Standards, die im Zielland selbst gelten. Aber es muss verhindert werden, dass hier ein Sozialdumping breiten Zuschnitts passiert. Das gilt auch für Qualitätsnormen. Die Kommission muss bereit sein, auf diese Frage einzugehen. Es ist dabei schon auffällig, dass sehr schnell umgeschaltet wird. Einmal ist es das Herkunftslandprinzip, das gelten soll. Beim Universitätszugang gilt aber plötzlich das Ziellandprinzip.“
Ich darf das Geheimnis lüften, wer sich mit diesen Aussagen unserem Antrag angeschlossen hat: Herr Staatssekretär Winkler, es ist dies Ihr Regierungschef, Herr Bundeskanzler Schüssel, der laut Dezember-Ausgabe des „trend“ diese Meinung vertritt. Wolfgang Schüssel war ja viele Jahre Generalsekretär des ÖVP-Wirtschaftsbundes, lieber Kollege Gottfried Kneifel, und so hat Wolfgang Schüssel wahrscheinlich dort doch das eine oder andere an wirtschaftlicher Vernunft und an wirtschaftlichem Hausverstand mitbekommen, was ja eher doch erfreulich ist. (Bundesrat Kneifel: Ich habe nur die besten Mitarbeiter!)
Ich habe bereits mehrmals darauf hingewiesen, wie dramatisch die Entwicklung etwa im Transportbereich ist; man braucht sich diese ja nur anzusehen. In der gestrigen Ausgabe der Grazer „Kleinen Zeitung“ erklärte eine Funktionärin der Wirtschaftskammer Steiermark, des ÖVP-Wirtschaftsbundes also, dass durch die so genannte Ausflaggung – unter Hinweis auf die entsprechende EU-Bestimmung – die Wertschöpfung, die der Republik Österreich pro LKW verloren geht, der nicht mehr mit einem österreichischen, sondern einem slowenischen, einem kroatischen oder ungarischen Kennzeichen fährt, 72 000 € per anno beträgt. Das muss man sich einmal vorstellen, was das für den Staatshaushalt bedeutet!
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