BundesratStenographisches Protokoll728. Sitzung / Seite 74

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Zurück zu dieser Dienstleistungsrichtlinie. Was wir jetzt vorliegen haben, ist etwas, wozu Bundesminister Bartenstein sagt – nachzulesen in der heutigen Ausgabe des „Standard“ –, dass das in der ersten Hälfte 2006, also während der EU-Präsidentschaft Österreichs, nicht beschlussfähig sein wird, weil da noch zu viel offen ist. Wenn dem so ist, dass das noch weitere Diskussionen zur Folge haben wird, so können wir das sicherlich nur begrüßen.

Im EU-Binnenmarktausschuss hat es Teilerfolge gegeben, Teilerfolge auch von uns Grünen – das sei hier auch erwähnt –, wonach zum Beispiel diese EU-Dienstleistungs­richtlinie das jeweilige Arbeitsrecht in den EU-Staaten nicht beeinträchtigen darf. Das ist durchaus als wichtiger Erfolg zu bezeichnen, aber wenn wir uns das Weißbuch anschauen, sehen wir ja, dass es dort heißt, dass die Dienstleistungsrichtlinie, speziell der Punkt 33, nur eines zum Ziel habe: die Vollendung des Binnenmarkts und die Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit.

Ansonsten geht es dabei allerdings nur um vage Formulierungen, mit denen wir uns in dieser Form nicht zufrieden geben können, und zwar sind nicht nur wir von den Grünen damit nicht zufrieden, sondern ebenso viele andere Organisationen und Parteien nicht, auch nicht die Gewerkschaften.

Aus diesem Grunde bringen wir heute folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der BundesrätInnen Schennach, Konecny, Lichtenecker und Schimböck betreffend Rücknahme des Entwurfs der Dienstleistungsrichtlinie

Der Bundesrat wolle beschließen:

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, bei den Ver­hand­lungen sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene, insbesondere auch während der österreichischen EU-Präsidentschaft,

den vorliegenden Vorschlag der Kommission betreffend eine Richtlinie des Euro­päischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt abzu­lehnen und sich für die Vorlage eines neuen Entwurfs von Seiten der Europäischen Kommission einzusetzen;

dafür einzutreten, dass, solange keine Harmonisierung stattgefunden hat, die Regelun­gen des Ziellands gelten müssen und nicht die des Herkunftslandes und dass außer­dem das Zielland für die Kontrolle der Dienstleistungserbringer zuständig sein muss;

ein „race to the bottom“ zu den niedrigsten Anforderungen für Dienstleistungserbringer zu verhindern, indem sie für hohe Sozial-, Lohn-, Qualitäts- und Umweltstandards eintreten – die mittels eines Koordinationsprozesses u. a. über Genehmigungsregeln, Anforderungen an Dienstleistungserbringer, die eine Niederlassung gründen wollen, für einzelne Sektoren auf hohem Niveau harmonisiert werden;

sich für die Erstellung eines Vorschlags einer Positivliste mit ausschließlich kommer­ziellen Dienstleistungen einzusetzen, damit genau definiert ist, auf welche Bereiche die Dienstleistungsrichtlinie anzuwenden ist. Diese Positivliste darf die Leistungen der Daseinsvorsorge sowie weitere sensible Bereiche wie etwa Gesundheitsdienst­leis­tungen und sonstige soziale Dienste, Bildung, Kultur und audiovisuelle Dienste nicht enthalten;

 


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