BundesratStenographisches Protokoll728. Sitzung / Seite 109

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die Vorlage eines neuen, geänderten Arbeitsprogrammes verlangen kann. Es gibt außerdem ebenfalls eine Kritik an der Zusammensetzung des Beirates.

Von Seiten der Volksanwaltschaft wird ein Fehlen von Informationen über die Sinn­haftigkeit und die Absichten der Ausgliederung kritisiert und auch der Verlust der Kontrollkompetenz der Volksanwaltschaft.

Der ÖGB kritisiert, dass der Nutzen für die Familien – was ja eigentlich Sinn der Sache sein sollte – unklar ist, dass eine Ausgliederung ein falsches Symbol ist und dass parlamentarische Kontrolle verlustig geht und argumentiert, die Ziele, die da genannt wurden, könnten doch ebenso durch eine bessere Koordination im Ministerium selbst erreicht werden, und zwar ohne Mehrkosten.

Der katholische Familienverband kritisiert zuletzt, dass es bei einer Ausgliederung eigentlich keine Vorteile gibt, und bezeichnet die Aufgaben, die ausgegliedert werden, als genuine Aufgaben des Ministeriums.

Kollege Baier hat das vorhin abgetan und gemeint, es seien doch keine so fundamen­tal wichtigen Aufgaben, dass man sie nicht ausgliedern könnte. – Unternehmens­gegen­stand – ich zitiere jetzt – der Gesellschaft ist das Management von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Koordination der Forschungs­förderung für das Österreichische Institut für Familienforschung beziehungsweise dessen Rechtsnachfolge.

Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind meiner Meinung nach schon eine sehr wichtige Aufgabe. Wenn der Kollege das eher im privaten Bereich ange­siedelt sieht und nicht im staatlichen, lässt das tief schließen, ist aber meiner Meinung nach kein Argument dafür, warum das hier schon ausgegliedert werden müsste. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Sie haben gehört, die Stellungnahmen, die eingegangen sind, waren zum über­wiegenden Teil sehr kritisch. Die meisten der hier angebrachten Kritikpunkte sind auch die Gründe dafür, warum wir dieses Gesetz heute an den Nationalrat zurückgeben, in der Hoffnung, dass daran vielleicht doch die eine oder andere Reparatur vorge­nom­men wird.

So spannend die Diskussion im Ausschuss auch war, es blieb für mich, wie ich schon gesagt habe, doch die eine oder andere Frage unbeantwortet. Das Wichtigste dabei ist: Was ist denn tatsächlich – das kann ich nicht nachvollziehen – der Gewinn für die Familienpolitik, wenn diese Aufgaben ausgegliedert werden?. Das Hauptargument, das für die Gründung dieser GmbH vorgebracht wird, ist eine Steigerung der Effizienz in der Umsetzung dieser Maßnahmen. – Dem kann ich einfach nicht folgen.

Beamte im Ministerium sind weisungsgebunden. Ich kann mir nichts Effizienteres vorstellen als eine Ministerin, die ihren Beamten eine Weisung erteilt, und die setzen das dann um. Das ist doch effizient wie sonst nur was! Ich weiß nicht, wie eine GmbH das plötzlich effizienter durchführen soll. Vor allem – das meine ich jetzt nicht zynisch, auch wenn es vielleicht so klingt! –: Was macht man denn, wenn dann auch die GmbH nicht so effizient arbeitet wie gewünscht? Was ist dann der nächste Schritt? Wird der Bereich dann wieder ausgegliedert? (Bundesrat Gruber: Dann gibt es die zweite! Die nächste! Dann gibt es wieder eine GmbH!)

Das ist eine Frage, die für mich offen ist, das ist aber die prinzipielle Frage, warum diese Maßnahme getätigt werden muss. Solange diese Frage für mich nicht wirklich tief gehend beantwortet ist, kann ich dieser Sache einfach nicht zustimmen.

Im Ausschuss ist auch sehr viel über das Österreichische Institut für Familienforschung diskutiert worden, und die Frau Bundesministerin hat dann, sofern ich sie richtig


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