BundesratStenographisches Protokoll728. Sitzung / Seite 110

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verstanden habe, gemeint, sie verstehe nicht, warum das jetzt so ein Thema ist, immerhin sei das ÖIF ein Auftragnehmer mehr – wie viele andere des Bundes – und erfülle Aufgaben, für die es eben bezahlt werde.

Die Fragen waren dort deshalb so konzentriert, weil dieses ÖIF eigentlich der einzige Bereich war, zu dem auch im Gesetzestext tatsächlich konkrete Vorschläge und kon­krete Maßnahmen stehen. Daraus habe ich geschlossen, dass es vielleicht auch in der Begründung eine zentrale Rolle spielt, warum eine Ausgliederung vorgenommen wird. Deshalb haben sich für mich dazu auch sehr viele Fragen ergeben.

Der Jurist Mazal ist schon erwähnt worden, der sich ja in einem Schreiben selbst schon als Projektleiter dieses Instituts oder seiner Rechtsnachfolge bezeichnet. Das ist aber ein Jurist und kein Soziologe. Auch dann, wenn mir das im Ausschuss den Zwischenruf „Berufsverbot“ eingebracht hat, muss ich sagen: Es müsste doch eigentlich einleuch­ten, dass es bei der Familienforschung um eine sozialwissenschaftliche Aufgabe geht und nicht um eine juristische – zumindest nach meinem Verständnis. Wenn mir jemand erklären kann, warum das nicht so ist, tun sie es bitte! Insofern würde ich es doch für sinnvoll halten, wenn die Projektleitung Soziologen und nicht Juristen innehaben würden.

Als letzten Punkt möchte ich die Tatsache erwähnen, dass die Ausschreibung der Geschäftsführung bereits angelaufen ist. Das finde ich sehr befremdlich, da es ja bisher keine gesetzliche Grundlage für einen Job gibt, der da auszuschreiben wäre.

In diesem Zusammenhang habe ich abschließend eine Frage, bei der ich Sie bitten würde, sie mir zu beantworten: Es kann sein, dass ich Sie im Ausschuss falsch verstanden habe. Ich habe im Ausschuss noch einmal nachgefragt, aber Sie haben es mir dann nicht beantwortet. Ich habe es im Ausschuss so verstanden, dass das Unternehmenskonzept bereits in Erstellung sei. Dieses Unternehmenskonzept ist einer der stark kritisierten Punkte. Es geht darum, dass die Geschäftsführung, sobald sie bestellt ist, ein halbes Jahr Zeit hat, ein Unternehmenskonzept zu erarbeiten.

Ich bin der Meinung, wenn der Bund eine GmbH gründet, sollte er schon eine Ahnung haben, was diese GmbH machen sollte, sprich das Unternehmenskonzept sollte es schon geben. (Bundesrat Gruber: Sollte fertig sein! Zwischenruf bei der ÖVP.) – Nein, laut Gesetzestext wird die Geschäftsführung damit beauftragt, dieses Unter­nehmenskonzept innerhalb eines halben Jahres zu erstellen. Ich nehme an, sie wird auch dafür bezahlt, und das ist doch ein großer finanzieller Aufwand für einen Job, der schon vorher hätte erledigt werden sollen!

Meine Frage lautet jetzt: Sie haben gesagt – wie ich es verstanden habe –, das Unter­nehmenskonzept würde bereits erstellt. Da es noch keine Geschäftsführung gibt, frage ich mich, wer dieses Konzept jetzt erstellt und ob das einen Widerspruch zum Gesetzestext darstellt oder ob es schon eine Geschäftsführung gibt, die das jetzt macht. – Aber das kann ja nicht sein, denn es gibt dafür noch keine gesetzliche Grundlage. – Danke. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

15.18


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Ing. Kampl. – Bitte.

 


15.18.12

Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr ge­schätzter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates!

Frau Abgeordnete Konrad! Sie haben sicher Recht mit dem, was Sie dazu sagen, wenn Abgeordnete des Nationalrates und des Bundesrates das Verständnis für so eine Materie, wie es der gesamte Sozialbereich in Österreich ist, nicht ernst nehmen.

 


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