irgendetwas konstruieren will, was so nicht den Tatsachen entspricht. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Schennach.)
Es erhebt sich weiters überhaupt die Frage, wieso gerade eine GmbH für diese Belange die optimale Struktur darstellen soll. Erschwerend kommt unserer Meinung nach wirklich noch dazu, dass nicht einmal die Volksanwaltschaft ein direktes Kontrollrecht bekommen soll. (Ruf bei der SPÖ: Ein Skandal!) Goodwill-Touren sind zu wenig in solchen Angelegenheiten. Es geht um die rechtliche Verankerung von Kontrollrechten, aber und die Frau Bundesministerin ist nicht bereit, der Volksanwaltschaft dieses Kontrollrecht zu geben. (Zwischenruf.) – Das stimmt, auch wenn Sie es nicht sehen wollen.
Es ist für uns, aber nicht nur für uns, wie Kollegin Konrad schon aufgezeigt hat, sondern für so große und wichtige Institutionen wie die Wirtschaftskammer oder den Katholischen Familienverband, die Industriellenvereinigung, die Bundesarbeiterkammer, aber auch die Landesregierungen von Burgenland, Wien, Vorarlberg und Salzburg nicht nachvollziehbar, weshalb der Bund eine Gesellschaft mit familienspezifischen Aufgaben gründet, die im Rahmen der öffentlichen Verwaltung ohne weitere Overhead-Kosten im Ministerium geregelt werden könnten.
Es stellt sich für uns und auch all die genannten Institutionen die Frage, was jetzt eigentlich mit dieser Ausgliederung verbessert werden soll. Angesichts der hohen Summen, die dieser Gesellschaft jährlich aus dem Familienlastenausgleichsfonds zufließen sollen, was wir auch nicht wollen, ist die Zielfestlegung im Entwurfstext völlig ungenügend beschrieben. Das Argument der Effizienzsteigerung, das immer wieder kommt, effizienter solle das Ganze werden, was im Entwurfstext und in den Erläuterungen im Zusammenhang mit der Ausgliederung vorgebracht wird, ist überhaupt nicht stichhaltig, denn es wird nicht billiger, sondern es wird teurer. Und etwas, was teurer wird, kann wohl nicht effizienter sein! Irgendwie widerspricht sich das meiner Meinung nach. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
Man darf Folgendes nicht vergessen: Wie kann mit Effizienz argumentiert werden, wenn knapp 25 Prozent Verwaltungskosten, nämlich 523 000 € bei einem Budget von 2,14 Millionen, und zusätzlich Entstehungskosten von 195 000 €, das sind 9 Prozent der Fördersumme, veranschlagt werden? Das ist keine Effizienz.
Die Finanzflüsse zwischen dem Bund und der GmbH sind außerdem extrem komplex. Das muss man sich folgendermaßen vorstellen: Die GmbH erhält eine Basisförderung durch den Bund, erstattet aber gleichzeitig die Kosten für die überstellten Beamtinnen und Beamten wieder an den Bund zurück. Zusätzlich kann der Bund noch erforderlichenfalls die Basisförderung ergänzen, also erhöhen. Er kann aber auch Leistungen von der GmbH einkaufen, während die GmbH wiederum Leistungen des Bundes oder von Rechtsträgern im Besitz des Bundes natürlich auch gegen Geldleistung in Anspruch nehmen kann. Darüber hinaus – und das ist vielleicht der einzig positive Punkt – können von der GmbH auch Mittel durch andere öffentliche oder private Zuwendungen sowie für Leistungen an Dritte lukriert werden.
Frau Ministerin! Bei einem derart komplizierten Finanzflusssystem kann ich mir nicht vorstellen, dass das irgendwie zu Effizienzsteigerungen in der inhaltlichen Materie, um die es hier eigentlich geht, führen kann.
Ein strukturiertes Unternehmenskonzept fehlt meiner Meinung nach gänzlich. Ich habe bisher keines gesehen. Und dieses soll überhaupt erst sechs Monate nach der Gesetzeswerdung feststehen, wie auch schon gesagt worden ist. Jetzt wird einmal eine GmbH gegründet, dann arbeitet der schon ausgeschriebene, noch nicht bestellte, aber vielleicht doch schon bestimmte Geschäftsführer ein halbes Jahr daran, um
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