festzustellen, was sichtlich dem Ministerium oder vielleicht nur der Ministerin nicht bekannt ist, nämlich was man bezüglich Vereinbarkeit von Beruf und Familie tun kann.
In diesem Zusammenhang habe ich noch vier konkrete Fragen an die Frau Ministerin, die ich jetzt stellen möchte.
Frage Nummer eins: Haben Sie auf ein Begutachtungsverfahren verzichtet, um negative Stellungnahmen wie jene des Landes Vorarlberg, vieler anderer Länder, der Wirtschaftskammer, der Industriellenvereinigung und des Katholischen Familienverbandes zu vermeiden, die alle den verschwenderischen Umgang mit Steuermitteln im Zusammenhang mit der anscheinend vor allem der Versorgung Ihrer Mitarbeiter dienenden Gründung der Gesellschaft „Familie & Beruf Management GmbH“ kritisieren?
Frage Nummer zwei: Warum haben Sie vor dem Nationalrat behauptet, es habe im konkreten Fall eine Stellungnahme des Verfassungsdienstes gegeben, es sei kein Begutachtungsverfahren durchzuführen, obwohl die Beratungen im Ausschuss des Bundesrates ergeben haben, dass keinerlei derartige Stellungnahme vorliegt? (Bundesrat Konecny: Oh!)
Frage Nummer drei: Welcher Schaden wäre eigentlich eingetreten, wenn das Bundesgesetz über die Errichtung der Gesellschaft „Familie & Beruf Management GmbH“ ein Monat später in Kraft getreten wäre und Sie die Zeit genützt hätten, um ordnungsgemäße Ausschussberatungen im Nationalrat durchzuführen, anstatt dieses Gesetz mit einem Fristsetzungsantrag durchzupeitschen?
Und die letzte Frage lautet: Ist Ihnen die an alle Ressorts ergangene Aufforderung des ... (Bundesministerin Haubner: Die sind gar nicht gestellt worden!) – Die Fragen sind im Ausschuss nicht ausreichend beantwortet worden. Ich nehme an, Sie haben das nicht gehört. Alle Fragen sind angesprochen worden.
Ist Ihnen die an alle Ressorts ergangene Aufforderung des Bundeskanzlers bekannt, die Teilnahme an von Ausschüssen des Bundesrates ausgehenden Begutachtungsverfahren mit standardisierten Formularen zu verweigern und werden Sie sich in Zukunft an diese rechtswidrige Aufforderung halten? – Das ist die einzige Frage, die wir im Ausschuss nicht gestellt hatten.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auf Grund aller von mir angeführten Argumente werden wir heute natürlich gegen dieses Gesetz Einspruch erheben, nicht zuletzt auch um Ihnen, Frau Ministerin, noch etwas mehr Zeit zu geben, über diese wirklich berechtigten Einsprüche ernsthaft nachzudenken. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der Grünen.)
15.37
Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Schennach.
15.37
Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Baier! Nachdem Sie ganz offensichtlich einen demokratiepolitischen Schock in einem Ausschuss des Bundesrates erlebt haben, stelle ich Ihnen eine Frage: Will die ÖVP, wollen Sie, dass wir heute keinen Einspruch erheben? (Zwischenruf des Bundesrates Mag. Baier.) – Ich habe das jetzt leider überhaupt nicht gehört.
Wie weit nehmen Sie sich ernst, Herr Kollege Baier? Wissen Sie, dass es dieses Gesetz noch nicht gibt, weil wir es hier in einer demokratischen Kammer beraten, und wissen Sie, dass die Frau Bundesminister bereits die Geschäftsführung ausgeschrieben hat, ohne dass es dafür eine GmbH gibt, ohne dass es dafür irgendeine
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