BundesratStenographisches Protokoll728. Sitzung / Seite 118

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gliedert und an eine neu zu schaffende „Familie & Beruf Management GmbH“ übertragen werden.

Gerade ein solches Gesetz, meine Damen und Herren, braucht ein breites Meinungs­bild. Zu diesem Gesetz hätten sehr viele Familien, sehr viele Organisationen vieles zu sagen. Familie und Beruf ist immer eine Frage des Dialogs zwischen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Institutionen wie zum Beispiel Kinderbetreuungseinrichtungen, wenn es richtig funktionieren soll. Obwohl die Frau Bundesministerin – und das ist positiv zu werten – im Ausschuss zumindest Antworten gegeben hat, hat es Gespräche mit Familien, eine Dialogbereitschaft des Bundesministeriums gegenüber Institutionen leider nicht gegeben. Diese Dialogunfähigkeit ist leider für die jetzige Bundesregierung typisch. (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesrätin Kerschbaum.)

Meine Vorredner – Herr Molzbichler, Frau Kollegin Neuwirth, auch die Kollegin der Grünen – haben den Begriff „Leistung“ schon besprochen, deswegen möchte ich das nicht noch einmal wiederholen. Fakt ist, dass dieser Gründung keine neuen Leistungen entsprechen. Fakt ist auch, dass Sie, Frau Bundesministerin, im Ausschuss die Gründung der GmbH damit begründet haben, dass dadurch operativ verbesserte und rasche Umsetzungen in die Wege geleitet werden. Frau Ministerin! Wenn ich rasche Umsetzung brauche, dann habe ich sie einzufordern, und dann bekomme ich sie auch.

Sie haben gesagt, es sollen operative Stellen, so genannte Schaltstellen, geschaffen werden, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf besser zu organisieren. Frau Ministerin: Welche Schaltstellen? Wie viele Personen? Wie viel kostet das? Diese Fragen sind mit diesem Entwurf leider nicht beantwortet. Deswegen besteht der Verdacht, dass funktionierende Systeme parteipolitisch ungefärbt werden sollen.

Weiters wird die Ausgliederung damit begründet, meine Damen und Herren, dass ein bürgerfreundlicher Zugang zu Informationen, Beratung und Maßnahmen sichergestellt werden soll. Liebe Frau Ministerin! Worin besteht diese Bürgerfreundlichkeit? Was wird durch diese Neugründung der GmbH für jede Einzelne und jeden Einzelnen ver­bessert, wenn die Leistung gleich bleibt und die Aufgaben gleich bleiben? Ist es bürgerfreundlich, wenn der parlamentarischen Kontrolle und der Zuständigkeit der Volksanwaltschaft eine Absage erteilt wird? Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Die Menschen in Österreich brauchen Rechtssicherheit, Verlässlichkeit und Verbindlichkeit und nicht irgendeine unklare Institution. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Die heute hier vorliegende Ausgliederungskonstruktion kostet viel und bringt wenig beziehungsweise nichts. Die Industriellenvereinigung warnt, die Wirtschaftskammer wundert sich, der Katholische Familienverband und die Vorarlberger Landesregierung sehen auch keine Vorteile.

Der Entwurfstext trifft keine Aussage zur Arbeitnehmerbestimmung beziehungsweise Arbeitnehmerinnenbestimmung. Daher ist davon auszugehen, dass das Arbeitsverfas­sungsgesetz gilt und die Arbeitnehmervertretung mittels Drittelbeteiligung im Aufsichts­rat vertreten sein müsste. Dazu ist jedoch die Errichtung eines Betriebsrates not­wendig, und zur Errichtung eines Betriebsrates ist es notwendig, dass mehr als fünf Arbeitnehmer beziehungsweise Arbeitnehmerinnen in der „Familie & Beruf Manage­ment GmbH“ beschäftigt werden. Gibt es keinen Betriebsrat, kann es leider auch keine Mitbestimmung der Belegschaft geben.

Fraglich ist auch, ob für das ÖIF eine unabhängige Forschungstätigkeit gewährleistet ist. Das ÖIF war bisweilen ein unabhängiges Institut, das auch für die Regierung unangenehme Forschungsergebnisse publizierte. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn die Nachfolger nunmehr an die Uni Wien angedockt werden sollen, ist dadurch eine unabhängige Forschungstätigkeit noch lange nicht gewähr­leistet. Bisher waren alle Familienverbände der politischen Parteien, Wissenschaftler


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