BundesratStenographisches Protokoll728. Sitzung / Seite 121

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Und im Dienste eines wirkungsvollen Mitteleinsatzes hat mein Land ein Interesse daran, dass möglichst nach dem Grundsatz des „One Stop Shop“-Prinzips vorge­gangen wird. Daher wurde es in der Stellungnahme als zweckmäßiger angesehen, die operative Umsetzung gemeinsamer strategischer Vorgaben ähnlich wie bei EU-Förderungsprojekten möglichst bedarfs- und situationsgerecht, das heißt regional anzusiedeln.

Das Land hat, wie aus der Bekräftigung seiner bereits im September eingenommenen Haltung hervorgeht, offenkundig nicht den Eindruck, dass dies beim Gesetzes­be­schluss ausreichend erwogen und auf eine entsprechende Einbindung der Länder – ich erwähne nur das Monieren einer Vertretung im Aufsichtsrat durch Oberösterreich – ausreichend Wert gelegt wurde. (Demonstrativer Beifall bei Bundesräten der SPÖ und der Grünen.)

Bei anderen strittigen Gesetzesbeschlüssen haben kritisch-konstruktive Hinweise im Begut­achtungsverfahren immerhin dazu geführt, dass darauf eingegangen wurde, letztlich viele Anregungen berücksichtigt worden sind und ein unterstützbarer Kom­promiss zustande kam. Der Herr Kollege Mayer wird das am Beispiel des Post­gesetzes nachher ausführen.

In solchen Fällen liegt das Landesinteresse im Zustandekommen einer Lösung, wenngleich sie keine wünschenswert perfekte sein mag. Hier unterscheiden wir uns deutlich von Einspruchsbemühungen oder Verzögerungen, deren fraktionspolitische Schlagseite unschwer zu erkennen ist.

Dass der Bundesrat auf Grund der mit Stimmenmehrheit der im Nationalrat in der Minderheit befindlichen Fraktionen der SPÖ und der Grünen durchgesetzten Ver­tagung von Beratungen und Erhebung von Einsprüchen sozusagen endlich seine Geburtsstunde als Länderkammer erlebe, behaupten Sie mit großer Begeisterung. Kann aber die Wirklichkeit diesem Anspruch wirklich standhalten? Mir fällt dabei zu­nächst Folgendes auf:

Die Notwendigkeit eines Einspruchs zu bestimmten Gesetzesbeschlüssen – am Bei­spiel dieses Gesetzesbeschlusses ganz gut erkennbar – wurde zunächst keineswegs von den Landespolitikern der SPÖ in den Raum gestellt, sondern ausschließlich von den Klubobmännern und den Nationalratsabgeordneten der entsprechenden Frak­tionen. Auch beim vorliegenden Gesetzesbeschluss haben sich die Bundesländer Burgenland, Salzburg und Wien erst nachträglich, im Zuge der Meinungseinholung, zu Wort gemeldet. Die Möglichkeit hätte vorher – siehe die Stellungnahme Vorarl­bergs – schon bestanden.

In der Sitzung des Sozialausschusses ist mir aufgefallen und klar geworden ... (Bun­desrat Schennach: Man kann dem Begutachtungsverfahren ...!)

Ich kritisiere ja nicht, dass man ein Begutachtungsverfahren urgiert, ich mache nur deutlich, dass es auch ohne Begutachtungsverfahren Möglichkeiten der Äußerung gibt, die von den betreffenden Landesregierungen eben nicht genutzt wurden.

Noch einmal zur Sitzung des Sozialausschusses: Es ist mir dort aufgefallen und klar geworden, warum Sie Nationalratsabgeordnete dabei haben wollten. Diese haben, eigentlich als Auskunftspersonen geladen, die Wortmeldungen Ihrer Fraktionen derart dominiert, dass man als Zuhörer, der ich war, meinen konnte, in einen National­ratsausschuss geraten zu sein. Das war die eigentliche Amtshilfe, die mit dieser Entsendung verbunden war.

Ich kann mich auch nicht erinnern, dass von der sozialdemokratischen oder der grünen Bundesratsfraktion an die von diesen beiden Fraktionen geladenen Auskunftspersonen nennenswerte Fragen gerichtet worden wären, stehe aber nicht an, zu sagen, dass die


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