BundesratStenographisches Protokoll728. Sitzung / Seite 126

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Abteilungen punktuell aufgeteilt waren und nie diese Stärke entwickeln konnten und weil wir auch neue Partner brauchen, schließen wir zusammen.

Ganz wichtig sind mir aber auch – das wurde heute bereits gesagt –, die Stellung­nahmen aus den einzelnen Bereichen, die eingeholt wurden. (Bundesrat Schimböck: Kein Begutachtungsverfahren!) – Ich komme noch darauf zu sprechen. Ich versuche, alle Fragen zu beantworten, auch wenn das jetzt keine Fragestunde ist; ich habe so gut wie möglich mitgeschrieben.

Ich darf darauf hinweisen, dass bei den Begutachtungsergebnissen, die eingegangen sind, natürlich von vielen nur jene Teile gelesen wurden, die negativ oder, sagen wir, neutral sind. Es gibt auch – ich bin sehr froh darüber, dass Herr Präsident Weiss das etwas relativiert hat – sehr viele Stellungnahmen, die sowohl als auch sind.

Gerade mein Heimatbundesland Oberösterreich – niemand kann mir unterstellen, dass dort jemand aus meiner Fraktion in der Regierung sitzt – begrüßt ausdrücklich die Familien GmbH, sagt aber, dass wir darauf achten sollen, dass die Länder entweder im Aufsichtsrat oder im Beirat vertreten sind. Ich denke, das wird für mich als ehemalige Bundesrätin und Ländervertreterin nicht das Problem sein, denn gerade mit den Ländern haben wir bisher ein sehr gutes Verhältnis gepflegt; Beispiel wieder: Kinder­betreuungseinrichtungen und Kinderbetreuungsprojekte. Also ich nehme diesen Hinweis, der auch aus dem Land Salzburg gekommen ist, gerne auf.

Ich möchte da jetzt nichts verlesen, denn es ist nicht meine Aufgabe, hier zu polemi­sieren, aber ich möchte trotzdem darauf hinweisen, dass zum Beispiel der Öster­reichische Familienbund die Schaffung der „Familie & Beruf Management GmbH“ als ein Signal in die richtige Richtung sieht, da in Zukunft in dieser GmbH die Leistungen und Aktionen verstärkt und konzentriert gebündelt werden können. Diese Dinge, denke ich, müssen wir ganz konkret sehen.

In der Stellungnahme von Salzburg zum Beispiel kommt die Sorge zum Ausdruck, dass der Familienlastenausgleichsfonds weiter belastet wird. Dazu sage ich ganz klar: Es kommt nicht zu Mindereinnahmen und nicht zu Mehrausgaben des FLAF! Ich sage aber auch ganz klar als Bundespolitikerin in Richtung Länder: Wir haben nach wie vor die Selbstträgerschaft, und wir bezahlen seit Jahren aus diesem FLAF, ohne dass Einnahmen kommen, wichtige Leistungen für die Länder – wichtige Leistungen für die Familien, nämlich das Kinderbetreuungsgeld, die Schulbücher, die Schülerfreifahrt. Daher ist das jedes Jahr auch wieder ein Thema bei den Finanzverhandlungen.

Ich sage nur der Vollständigkeit halber dazu, dass für mich als Sozial- und Familien­ministerin natürlich die Menschen wichtig sind, ganz gleich, wo sie leben, aber letztendlich müssen wir uns in Zukunft überlegen: Welchen Beitrag können die Länder dazu leisten, um unseren Familien, unseren Kindern entsprechende Sicherheit zu geben?

Weil so vieles vom Rechtlichen und von der parlamentarischen Kontrolle gesagt wurde, Folgendes: Es ist mir wichtig, dass die parlamentarische Kontrolle erhalten bleibt. Ich habe es schon im Ausschuss gesagt, und ich sage es jetzt noch einmal: Zur parla­mentarischen Kontrolle heißt es in Artikel 52 Abs. 1 B-VG wie folgt:

„Der Nationalrat und der Bundesrat sind befugt, die Geschäftsführung der Bundes­regierung zu überprüfen, deren Mitglieder über alle Gegenstände der Vollziehung zu befragen und alle einschlägigen Auskünfte zu verlangen sowie ihren Wünschen über die Ausübung der Vollziehung in Entschließungen Ausdruck zu geben.“

Ich zitiere weiters Artikel 52 Abs. 2:

 


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