BundesratStenographisches Protokoll728. Sitzung / Seite 141

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Das heißt, fünf Gesetze finden nicht die Zustimmung von SPÖ und Grünen, und trotzdem werden sie nicht hier beeinsprucht – und ich bitte Sie, das auch zur Kenntnis zu nehmen.

Wir haben hier zwei unterschiedliche Vorgangsweisen gewählt: In zwei Fällen wurde das im Ausschuss erledigt, in drei Fällen hat die Opposition heute hier die Möglichkeit, ihre Kritik an diesen Gesetzen klar zum Ausdruck zu bringen, ohne zu dem Instrument des Einspruchs zu greifen. – Ich glaube, dass das ein sehr, sehr sorgfältiger und ein sehr besonnener Umgang mit Mitteln der Geschäftsordnung ist, und wir ersuchen darum, dass dies auch von Ihrer Seite einmal vielleicht mit anderen Worten als „Blockadekammer“ und „Machtrausch“ belegt wird. (Ruf bei der ÖVP: ... zustimmen!) – Zumindest das, was wir Ihnen heute bieten, ist auf jeden Fall, dass wir diese beiden Ausdrücke Lügen strafen.

Nun, zu den beiden jetzt vorliegenden Gesetzen bleibt mir eigentlich nur übrig, die Ärztekammer von Tirol heranzuziehen: Die Ärztekammer von Tirol hat der Bun­des­regierung ein Rechtsgutachten übermittelt und massive verfassungsrechtliche Beden­ken geäußert, nämlich in jenen Bereichen:

Eine gemeinsame Zahnärztekammer von Zahnärzten und Dentisten sowie Ordinations- und Apparategemeinschaften sowie Gruppenpraxen – das heißt, Dentisten können unter einer gemeinsamen Firmenbezeichnung mit Zahnärzten tätig sein. – Hier sagt die Ärztekammer – also das Rechtsgutachten –, das sei erstens eine Unterlaufung des Gebots der EU, die eine klare Trennung des zahnärztlichen Berufes von den Dentisten einfordert.

Und dann gibt es einen weiteren Punkt dieses Gutachtens der Ärztekammer von Tirol von Herrn Universitätsprofessor Dr. Karl Weber, der darauf eingeht, dass künftig Zahnärzte trotz ihrer geplanten Pflichtmitgliedschaft in der künftigen Zahnärztekammer weiterhin Mitglied im Wohlfahrtsfonds der jeweiligen Ärztekammer bleiben; die Den­tisten aber, die wir jetzt zusammen in eine Kammer geben, sind nicht im Wohlfahrts­fonds dieser Ärztekammer.

Ich glaube, dieses Gesetz wird wiederkommen – nicht, weil wir Einspruch erhoben hätten und der Nationalrat es ändert, sondern weil diese unterschiedliche Behandlung verfassungsrechtlich äußerst problematisch ist.

Noch vielleicht zur ganzen Geschichte, weil, glaube ich, Vizepräsident Weiss von einem gemeinsamen Wollen gesprochen hat: Hiezu muss man doch sagen, dass die Urbefragung unter den Zahnärzten, die am 3. Dezember 2004, also genau vor einem Jahr, beschlossen wurde, 52 Prozent der Stimmen für die eigene Kammer gebracht hat, mit Verbleib in diesem Wohlfahrtsfonds, gleichzeitig aber am 24. und 25. Juni dieses Jahres der Antrag auf Gründung einer eigenen Zahnärztekammer im Rahmen der Vollversammlung der Ärztekammer nicht die erforderliche Mehrheit, Zweidrittel­mehrheit bekommen hat. Gleichzeitig schreibt die Ärztekammer mit Schreiben vom 11. Oktober, dass man doch bittet, was die Übergangsfristen betrifft – insofern, lieber Vizepräsident, geschätzter Vizepräsident Weiss –, man möge das doch bis zum 1. Juli 2007 machen. – Das schreibt die Ärztekammer. Diese acht Wochen, die wir hier als Nachdenkfrist eingebaut haben, sind also aus dieser Sicht mehr als zu verkraften.

Wir sind daher gegen diese beiden Gesetze, werden aber dem Antrag auf Übergang zur Tagesordnung unsere Zustimmung geben. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

18.11


Präsident Peter Mitterer: Ich darf noch mitteilen, dass die von den Bundesräten Jürgen Weiss, Kolleginnen und Kollegen eingebrachten Anträge zum Verhandlungs­gegenstand gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, gegen die


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