vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, genügend unterstützt sind und demnach mit in Verhandlung stehen.
Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Rauch-Kallat. Ich darf ihr das Wort erteilen.
18.12
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Lassen Sie mich einige wenige Worte zum heute vorliegenden Gesetz sagen! Sie wissen wahrscheinlich, dass dieses Gesetz weder aus Jux und Tollerei zustande gekommen ist und auch nicht aus dem Wunsch einer Veränderung durch das Gesundheitsministerium, sondern dass dieses Gesetz, ähnlich wie andere Gesetze auch, eine unendliche Geschichte darstellt. Es hätte in den letzten 15 Jahren – denn seither ist dieses Gesetz notwendig – viele Möglichkeiten gegeben, hier Veränderungen vorzunehmen. Das Fortschreiten der Zeit hat das Problem immer dringender gemacht: Die Veränderung der Ausbildungsordnung der Zahnärzte durch ein beim EuGH anhängiges Verfahren, die laufende Verringerung der Zahl der Dentisten in ihrem Beruf – und die damit kaum mehr gegebene Selbsterhaltungsfähigkeit der Dentistenkammer – und der Wunsch der Zahnärzte, zu einer eigenen Standesvertretung zu kommen, haben dazu geführt, die Zahnärzte in eine Zahnärztekammer überzuführen, in die auch die Dentisten übergeführt wurden – beziehungsweise die verbleibenden wurden ja in den letzten zwei Jahren schon von den Zahnärzten erhalten.
Dies hat auch ein neues Ärztekammergesetz notwendig gemacht, und wir haben uns diese Aufgabe nicht leicht gemacht. Wir haben in den letzten zweieinhalb Jahren, seitdem ich Gesundheitsministerin bin, laufend Gespräche mit den handelnden Personen, vor allem mit den Betroffenen geführt, und es war sehr schwierig, hier zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen, nicht nur, weil es zwischen der Ärztekammer und der Zahnärztevertretung Differenzen gab, sondern weil es auch innerhalb der Zahnärztevertretung Differenzen gab und innerhalb der Ärztekammer Differenzen gab, das heißt, Mehrheitsentscheidungen jeweils nicht leicht herbeizuführen waren.
Wir haben uns in diesem Prozess als Mediatoren gesehen, und das, was Ihnen heute letztendlich vorliegt, ist ein Kompromiss, der die Mehrheit aller dieser Gremien gefunden hat, eine Mehrheit, von der ich glaube beziehungsweise überzeugt bin, dass sie einen verfassungskonformen Zustand herstellt. Auch hier haben wir es uns nicht leicht gemacht, sondern selbstverständlich mit dem Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes eng zusammengearbeitet.
Ich bin sehr froh darüber, dass es uns nach 15 Jahren gelungen ist, diese nahezu unendliche Geschichte zu einem Ende zu bringen – ich weiß, es gibt noch andere: Das Psychologengesetz hat 35 Jahre gedauert, bis es 1990 beschlossen wurde. Aber ich glaube, dass wir durch das Drängen der Zeit wirklich unter Zeitdruck stehen. Ich bin Ihnen daher sehr dankbar dafür, dass Sie dieses Gesetz am 1. Jänner in Kraft treten lassen, weil es sonst nicht einfach gewesen wäre, eine rechtskonforme Handhabung auch der Ausübung des Zahnärzteberufes sicherzustellen, und weil uns das natürlich ein Anliegen sein muss.
In diesem Sinn bedanke ich mich, wenn das Gesetz heute, in welcher Form auch immer, dieses Gremium passiert, aber vor allem, wenn es am 1. Jänner 2006 in Kraft treten kann. (Beifall bei der ÖVP.)
18.16
Präsident Peter Mitterer: Danke. – Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
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