BundesratStenographisches Protokoll728. Sitzung / Seite 144

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kommen wir noch – speziell für Sie, Frau Kollegin Lichtenecker. (Bundesrätin Dr. Lichtenecker: Gut!)

Die Vorarlberger Landesregierung hat sich bereits im August 2004 grundsätzlich zur Frage der Weiterentwicklung des Postgesetzes Gedanken gemacht und dazu Stellung genommen. Unter anderem wurde festgestellt, dass es vertretbar und vernünftig sei, wenn Österreich am Liberalisierungsfahrplan der EU festhält, dass es aber die Ergebnisse der Prospektivstudie der EU-Kommission und der daraus resultierenden Vorgaben von Rat und Parlament abwarten soll.

Es wird nun das „Postgesetz neu“ vorgelegt, als weiterer Schritt in Richtung Liberalisie­rung des Marktes für Postdienstleistungen mit dem Ziel der völligen Liberalisierung zum 1. Jänner 2009 und damit der Umsetzung der genannten EU-Richtlinie. Bis dahin soll der Österreichischen Post AG als Gegenleistung für die Erbringung des Univer­saldienstes der mit 1. Jänner 2006 abgesteckte Monopolbereich des reservierten Postdienstes verbleiben.

Die volkswirtschaftliche Hauptfrage der Postmarktliberalisierung ist, ob und wie gerecht sozial flächendeckende Grundversorgung bei einer völligen Liberalisierung der Post­dienstleistungen gewährleistet werden kann – und dies möglichst ohne Subvention der Gebietskörperschaften.

Die Vorarlberger Landesregierung hat aus dieser Sicht in ihrer Stellungnahme eine vorgezogene Liberalisierung beziehungsweise Teilliberalisierung des Postmarktes abgelehnt, weil diese nur im europäischen Einklang erfolgen soll. Faktum ist aber – und dieser Meinung dürften beinahe alle sein: Wir müssen das Unternehmen Post fit für einen europäischen Markt machen und nicht nur bis zum letzten Tag auf eine gesetzliche Lösung warten.

Die Voraussetzungen für die Dienstleistungen der Post haben sich in den letzten Jahren rigoros geändert. Mit diesem Liberalisierungsschritt werden zirka 70 Prozent des Postmarktes für den Wettbewerb geöffnet sein. Bedingt durch die elektronischen Möglichkeiten werden sich die Rahmenbedingungen für die Post AG zusätzlich verschärfen.

Dabei besteht die eklatante Gefahr, dass sich die Mitbewerber am freien Markt die lukrativen Segmente heraussuchen und folglich die Finanzierung des Universal­dienstes und damit eine flächendeckende Grundversorgung immer schwieriger wird. – Genau das ist auch der springende Punkt.

Aus Vorarlberger Sicht – und hier auch in Absprache mit unserer Landesregierung, zusätzlich mit den seit der Begutachtung eingeflossenen Änderungen und einem Entschließungsantrag, zu dem ich noch später kommen werde – können wir diesem neuen Postgesetz unter gewissen Voraussetzungen unsere Zustimmung erteilen, weil es eine kundenorientierte und flächendeckende Versorgung mit Postdienstleistungen gewährleisten soll.

Nicht nur in den Ballungszentren, sondern auch im ländlichen Raum – ich lege bewusst die Betonung auf den ländlichen Raum – haben die Menschen einen Anspruch auf eine kundenorientierte und flächendeckende Versorgung mit Postdienstleistungen. Warum ist dies besonders hervorzuheben? – Weil bei den Debatten um die Schließung von Postämtern in Vorarlberg – und ich bin mir sicher, das ging quer durch ganz Österreich – oft mit – sagen wir einmal salopp formuliert – optimiertem Zahlenmaterial operiert wurde und für jedes Postamt offensichtlich ein anderer betriebswirtschaftlicher Berechnungsmodus an den Tag gelegt wurde.

 


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