BundesratStenographisches Protokoll728. Sitzung / Seite 149

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Bundesrat Ferdinand Tiefnig (fortsetzend): Mir wäre es schon ein Anliegen, dass auch Private von der öffentlichen Hand unterstützt würden, wenn sie diese Aufgaben übernehmen und den öffentlichen Verkehr aufrechterhalten. Es wäre also schon auch angemessen, und ich bitte, dieses Postunternehmen, wie der Herr Stadler gesagt hat, auch zu unterstützen. (Rufe bei der SPÖ: Mit SMS!)

Jetzt aber zu einem anderen Thema: Ich komme noch einmal zurück zu unserer Postgesetznovelle und danke wirklich für den Antrag unserer Kollegen aus Vorarlberg. Wir werden diesem Antrag zustimmen, aber auch der Gesetzesnovelle – mit schwerem Herzen, aber um der Zukunft der Post AG eine Chance zu geben, was hiermit der Fall ist. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

18.39


Präsident Peter Mitterer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Kerschbaum. Ich darf sie ans Rednerpult bitten.

 


18.40.00

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Lieber Herr Kollege Tiefnig! Du hast es vorhin schon erwähnt: Für die Betriebe ist es sicherlich ein Problem, wenn es kein Postamt mehr gibt. Das ist aber auch ein Problem für private Haushalte, gerade was den RSb-Brief, den du vorhin erwähnt hast, betrifft. Wenn mir der Landzusteller diesen nach Hause bringt, dann sollte ich doch zu Hause sein. Bin ich das nicht, dann bekomme ich eine Verständigung und muss möglicherweise 30 Kilometer weit fahren, um mir diesen Brief zu holen. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.) Wo ist da der Vorteil? Wo ist dieser Landzusteller ein Ersatz für ein Postamt?

Aber zurück zum Beginn, zum Postgesetz. Mit dieser Gesetzesnovelle sind sieben Petitionen gegen Postamtschließungen „mit erledigt“ worden. Ich sehe aber keine Erledigung dieser Petitionen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eines dieser Postämter aufgrund dieser Novelle jetzt nicht geschlossen werden soll. In Wirklichkeit wird diese Gesetzesänderung keine einzige Postamtschließung verhindern!

Was letztendlich als einzige Möglichkeit etwas bringen könnte, ist ein Vetorecht. Aber dieses eingeschränkte Vetorecht hat es an und für sich in genau der gleichen Form schon vorher in einer Verordnung gegeben. Wo ist jetzt der große Fortschritt dieses neuen Postgesetzes? (Bundesrat Konecny: Und seine Auswirkungen vor allem!) Wo sind dessen Auswirkungen?

Dieses Vetorecht ist nämlich eingeschränkt: Der Herr Bundesminister kann die Vorlage der Unterlagen zum Nachweis der Schließungskriterien verlangen, und wenn das nicht passt, dann kann er die Schließung untersagen.

Wie gesagt: Jetzt ist es im Gesetz, vorher war es schon in der Verordnung. Es sind zwei Kann-Bestimmungen, und die Bezeichnung Vetorecht ist stark übertrieben.

Der Bundesminister hätte dagegen jetzt auch schon die Möglichkeit, Schließungen zu verhindern. Es gibt nämlich jetzt bereits einen weiteren Paragraphen im Gesetz, und zwar § 4 Absatz 4, und den gibt es auch weiterhin. Dort steht:

„Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie kann durch Verordnung für die dem Universaldienst zuzurechnenden Dienstleistungen nähere Bestimmungen erlassen, wie insbesondere über die Dichte an Abhol- und Zugangspunkten, die Abhol- und Zustellfrequenz (...).“ – Das heißt, der Minister könnte jetzt schon sagen: Ich möchte soundso viele Postämter auf diesem oder jenem Gebiet. – „Dabei hat er auch auf die geographischen Gegebenheiten sowie auf die wirtschaftlichen Auswirkungen des Zustellvorganges auf den Betreiber Rücksicht zu nehmen, um ein dauerhaft zufriedenstellendes Ergebnisses des Universaldienstes zu gewährleisten.“

 


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