BundesratStenographisches Protokoll728. Sitzung / Seite 163

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Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Ziele der Gesetzesvorlage sind klar: die Verein­fachung im Führerscheinerteilungsverfahren, eine Entbürokratisierung und die Einfüh­rung des Scheckkartenführerscheines.

Ich habe als Vertreter der jungen Generation und der jungen Menschen in diesem Lande ein paar wesentliche Punkte aus dieser Führerscheingesetz-Novelle herausge­griffen und darf sagen: Natürlich bringt sie Vorteile und Erleichterungen, und zwar gerade im Bereich der Führerscheinerteilungsverfahren. Denken Sie nur an die Aufhe­bung der derzeitigen Zuständigkeitsregelung, daran, dass hinkünftig nicht mehr der Wohnort zuständig ist, sondern die Führerscheinerteilung am Sitz der Fahrschule zu geschehen hat. Das ist für all jene sehr wichtig, die außerhalb ihres Wohnortes die Führerscheinprüfung absolvieren, weil sie entweder in einem anderen Bezirk zur Schule gehen oder weil sie in einem Internat sind oder weil sie im Grenzbereich wohnhaft sind und in einen anderen Bezirk auspendeln oder welche Dinge auch immer da eine Rolle spielen. Da sind nun wesentliche Vereinfachungen vorgesehen. Bisher gab es da große Schwierigkeiten, man musste da eine Art Ausnahmeregelung bekom­men. Die bisherige Zuständigkeitsregelung wird jetzt gänzlich aufgehoben.

Was die Ausstellung eines vorläufigen Führerscheines sofort nach bestandener Fahr­prüfung betrifft, gibt es jetzt auch wesentliche Vorteile. Sofort nach bestandener Fahrprüfung gibt es für das junge Mädel oder den jungen Burschen die Möglichkeit, zur Lenkerberechtigung zu kommen und damit ein Kraftfahrzeug zu lenken.

Damit im Zusammenhang steht die Realisierung des One-Stop-Shop-Prinzips. Das heißt, dass es in Zukunft nur mehr eine Anlaufstelle geben wird, und das wird die Fahrschule sein. Das ist Ausdruck von moderner Verwaltung und von Entbüro­kratisierung, und das wird daher von meiner Fraktion gerne unterstützt.

Ich stelle daher den Antrag, der Bundesrat wolle beschließen, gegen den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird, keinen Einspruch zu erheben. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Ing. Kampl.)

19.35


Vizepräsident Jürgen Weiss: Der von den Bundesräten Mag. Bernhard Baier, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Antrag ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Zu einer tatsächlichen Berichtigung erteile ich Herrn Bundesrat Lindinger das Wort.

 


19.35.57

Bundesrat Ewald Lindinger (SPÖ, Oberösterreich): Also das kann ich so nicht im Raum stehen lassen, denn als Bürgermeister weiß ich sehr wohl, wer Geburts­urkunden ausstellt, wo sie ausgestellt werden.

Ich habe in diesem meinem Beispiel darauf verwiesen, Kollege Baier, dass das jetzt, wenn das in die Fahrschulen ausgelagert wird, so ähnlich ist, als würden in Zukunft die Krankenhäuser die Geburtsurkunde ausstellen oder als würde man Gerichtsverfahren den Rechtsanwälten überlassen.

Dein Beispiel möchte ich damit korrigieren. Du hast das falsch verstanden. Bitte, lieber Kollege Baier, horch in Zukunft genau zu, dann wirst du es auch verstehen! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

19.36


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. Ich erteile ihr das Wort.

 


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