BundesratStenographisches Protokoll728. Sitzung / Seite 165

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Vertrauen dann auch einer Kontrolle unterzogen wird oder ob es nicht vielleicht doch manchmal blindes Vertrauen sein könnte.

In den parlamentarischen Materialien gibt es eine interessante Erläuterung zu Abs. 5: „Aus grundlegender verfassungsrechtlicher Sicht ist die Erteilung einer Lenk­berech­tigung ein hoheitlicher Akt, der zumindest irgendeine Form von behördlicher Mitwirkung bedarf. Mit der Regelung des § 13 wird diese behördliche Mitwirkung fingiert.“

Wenn ich das Wort „fingiert“ in einer Gesetzesvorlage beziehungsweise in einer Beschreibung einer Gesetzesvorlage lese, so finde ich das schon sehr beunruhigend. „Fingieren“ sollte die gesetzgebende Kammer meiner Meinung nach wirklich nichts. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Ich habe mir auch noch diesen Paragraph 13 angeschaut – zufälligerweise heute noch einmal, weil ich wissen wollte, was denn da so fingiert ist –, und ich muss sagen: In diesem Paragraphen 13 findet sich auch eine interessante Formulierung. Vielleicht können Sie mir da weiterhelfen, Herr Staatssekretär. Was bedeutet es, wenn da steht: „Sobald der Führerscheinwerber sämtliche auf dem Kostenblatt angeführten Gebühren ordnungsgemäß entrichtet hat, hat die Behörde die Herstellung eines Führerscheines zu veranlassen.“? – Das ist offenbar die Fingierung.

Im Satz danach heißt es: „Gegen Bezahlung der zusätzlichen Kosten kann eine bevorzugte Produktion des Führerscheines veranlasst werden.“ – Heißt das, das ist dann mehr oder weniger so wie beim Wunschkennzeichen? Wenn ich ein bisschen mehr zahle, bekomme ich den Führerschein schneller, und wenn ich nicht so viel einzahle, dann bekomme ich ihn langsamer? Wie lange warte ich dann: vier, fünf Wochen? Ich bitte um Aufklärung, was dieser Satz bedeutet, denn ich finde ihn eher beunruhigend; wie so einiges in diesem Gesetz.

Dass bei diesem One-Stop-Shop alles über die Fahrschule läuft, steigert mein Ver­trauen in das Gesetz nicht wirklich.

Ich würde Sie, wie gesagt, bitten, mir die Erklärung dieses „Wunschführerscheins“ noch nachzuliefern. Die angeführten Punkte reichen, glaube ich, aus, um zu begrün­den, dass wir dieses Gesetz ablehnen. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

19.43


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Dr. Kühnel. – Bitte.

 


19.43.21

Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Leider ist Herr Bundesrat Lindinger nicht mehr da, aber das Exemplar ... (Rufe bei der SPÖ: Er kommt wieder!) Er kommt wieder, gut, aber Sie könnten es ihm auch ausrichten. Ich hätte das Exemplar, das er uns hier gezeigt hat, dieses vergilbte, verwitterte altrosa Exemplar, nicht hergezeigt, und zwar aus dem schlichten und einfachen Grund: Das zeigt, wie „modern“ die linke Hälfte ist. Ich finde, dass dieser Führerschein im wahrsten Sinne des Wortes in ein Heimatmuseum gehört und nicht hier hergezeigt werden sollte. Wer nur ein bisschen modern ist, muss schon sagen, dass die Einführung eines Führerscheines in Scheckkartenformat sicher eine moderne Leistung ist.

Außerdem soll dieser Führerschein – das wurde bereits betont – in Hinkunft den EU-Richtlinien entsprechen.

Kollege Baier hat schon einige Ziele dieser Reform erwähnt. Ich möchte darauf hinweisen, dass es jetzt möglich ist, die unterschiedlichen EDV-Datenbanken zu einem


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite