BundesratStenographisches Protokoll728. Sitzung / Seite 166

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

einheitlichen System zusammenzuführen. Bei 8,2 Millionen Einwohnern ist es ja nicht unbedingt notwendig, dass jeder seinen eigenen Schrebergarten weiterpflegt.

Weitere Vorteile sind zweifelsohne, dass eine einheitliche Endabrechnung der Verfah­renskosten stattfinden kann und ein einheitliches Verfahren mit Hilfe verstärkter IT-Unterstützung geschaffen wird. Auch das ist hoffentlich ein moderner Schritt nicht nur für die rechte Seite dieses Hauses, wie es immer wieder heißt, sondern, wie ich hoffe, auch für die linke Seite dieses Hauses, denn sollte sie einmal an die Regierung kommen, wird sie wahrscheinlich doch gewisse moderne Systeme benützen müssen.

Da heute schon ein paar Mal die Parlamentskorrespondenz erwähnt worden ist, habe ich mir auch etwas kommen lassen, und zwar die Aussendung Nummer PK0793 vom 19. Oktober 2005. In dieser Aussendung der Parlamentskorrespondenz steht unter anderem, dass die sozialdemokratische Abgeordnete des Nationalrates Binder-Maier die Eckpunkte dieser Novelle sehr wohl begrüßt. Daher frage ich mich, warum man sich jetzt auf der Seite der Linken mit dem Führerschein so wortreich auseinander setzt und meint, das sei etwas, was zu verteufeln ist.

Der langen Rede kurzer Sinn: Der Informationsverbund ist auf jeden Fall ein großer Fortschritt, denn wenn man den so genannten Vormerk-Führerschein im weitesten Sinne einführt, dann muss auch ein Verbund gegeben sein.

Das Zweite: Wenn es diesen Führerschein in Scheckkartenformat erst einmal gibt, wird es mittelfristig für den österreichischen Steuerzahler auch zu einer Kostenreduktion kommen, was ebenfalls eine erfreuliche Sache daran ist.

Daher verstehe ich im Endeffekt nicht, warum Sie das Gesetz beeinspruchen, aber es ist eben so. Sie wollen zeigen, dass es hier neue Mehrheiten gibt, gehen dabei aber von verschiedenen guten Usancen ab. – Ich danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Ing. Kampl.)

19.47


Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich erteile nun Herrn Staatssekretär Mag. Mainoni das Wort. – Bitte.

 


19.47.12

Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Eduard Mainoni: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf zunächst ganz kurz Stellung nehmen zu dem Thema „fingiert“. Bisher war es so, dass von der Behörde der Führerschein auf Grund eines mündlichen Bescheides bei der Führerscheinabholung verliehen wurde. Man hat die Prüfung abgelegt, und vom Zeitpunkt der Ablegung der Prüfung bis zu dem Tag, an dem der Führerschein tatsächlich ausgestellt wurde, war es ein mündlicher Bescheid, der ein Provisorium ermöglicht hat. Jetzt wird mit der Ablegung der Prüfung – und das will man mit diesem Terminus zum Ausdruck bringen – fingiert, als ob der Führerschein bereits da wäre.

Ich bitte, sich vor diesem Begriff nicht zu fürchten. Diese Fingierung ist nichts anderes als eine fiktive Position, die eingenommen wird. Sie können für sich persönlich diesen Ausdruck aber auch gerne ersetzen.

Zur bevorzugten Produktion. Hier kann der Kandidat wählen. Wenn er den Führer­schein express zugestellt haben will, dann beantragt er die bevorzugte Ausstellung nach § 13 Abs. 4, wenn nicht, die Behandlung nach der normalen Antragseinlangung. Da geht es um Ausnahmefälle. Sollte der eine oder andere seinen Führerschein wirklich express haben wollen, hat er selbst da noch die Möglichkeit, ihn im bevor­zugten Wege zu erhalten.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite