BundesratStenographisches Protokoll728. Sitzung / Seite 167

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Das ist, wie viele andere Punkte, ein erfreulicher Aspekt für den Führerscheinwerber und für diejenige Person, die letztendlich den Führerschein erhalten soll.

Erstens ist damit das One-Stop-Shop-Prinzip verwirklicht. Ich denke, das ist einfach eine moderne Art und Weise, wie man heute mit Bürgerinnen und Bürgern in einem hoheitlichen Verfahren umzugehen hat.

Zweitens ist es ein Scheckkartenformat; wir haben ja selbst gehört, dass es bereits seit über zehn Jahren diese Diskussion gibt. 16 EU-Mitgliedstaaten haben bereits diesen Scheckkartenführerschein. Bei uns weiterhin abzuwarten und dieses rosa Relikt aufrechtzuerhalten, wäre sicherlich nicht sinnvoll.

Ich gehe schon davon aus – weil auch darüber diskutiert wurde –: Der Führerschein müsste, was zum Beispiel das Lichtbild betrifft, um gesetzeskonform zu bleiben, jederzeit auf den aktuellen Stand gebracht werden, es ist nur in der Praxis so, dass man in aller Regel den Führerschein, den man in der Jugend ausgestellt bekommen hat, einfach ein Leben lang behält, und auch die Behörde, die das überprüft, sagt: Ja, ist in Ordnung, die „Grundzüge“ der Person sind zu erkennen. Normalerweise müsste man den Führerschein regelmäßig aktualisieren. Gott sei Dank ist das bei diesem Scheckkartenformat so nicht mehr notwendig.

Letztendlich dient die 8. Führerscheingesetz-Novelle der Entbürokratisierung. Es ist richtig, dass die Fahrschulen nunmehr die Ansprechpartner sind, ich darf aber auf Folgendes verweisen: Die Fahrschulen nehmen nur die Anträge entgegen, sind jedoch weder eine Prüf- noch Ausstellungsbehörde, sondern sie nehmen, wie gesagt, Anträge lediglich entgegen, sodass die Bürgerinnen und Bürger diesbezüglich nur mehr einen Ansprechpartner haben.

Letztendlich ist diese vorliegende Novelle ein modernes Gesetz, das einer modernen Verwaltung Rechnung trägt. – Danke vielmals. (Beifall des Bundesrates Ing. Kampl sowie Beifall bei der ÖVP.)

19.50


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Es liegt mir ein Antrag der Bundesräte Professor Albrecht Konecny und Stefan Sche­nnach vor, hinsichtlich des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates gemäß § 51 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung zur Tagesordnung überzugehen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Damit erübrigt sich eine Abstimmung über den Antrag der Bundesräte Mag. Baier, Kolleginnen und Kollegen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

19.51.34 15. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Niederlassungs- und Aufenthalts­gesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden (685/A und 1154 d.B. sowie 7418/BR d.B.)

 


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