BundesratStenographisches Protokoll728. Sitzung / Seite 169

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Zusätzlich werden klare Regelungen für Fremde geschaffen, unter welchen Voraus­setzungen sie zum Aufenthalt beziehungsweise zur Niederlassung in Österreich berechtigt sind.

Fremden wird durch die erweiterte Integrationsvereinbarung eine Hilfestellung ange­boten. Damit wird den betroffenen Personen ermöglicht, sich rasch in das gesell­schaftliche Leben zu integrieren. – So weit, so gut; das waren also die Beschlüsse vom Sommer.

Es gibt bei diesem Gesetz auch einige notwendige Adaptierungen, und ich darf des­halb sozusagen gleich zur Sache kommen: Es geht um die Erntehelfer und um die so genannten Saisonniers. Mit dieser Regelung wird sichergestellt, dass den Bedürfnissen der Landwirte und des Tourismus Rechnung getragen wird. (Bundesrat Todt: Genau darum geht es!) – Genau darum geht es: um Tourismus sowie um die Landwirtschaft! (Bundesrat Todt: Jetzt ist es ja da!) – Das steht im Gesetz, lieber Kollege! Ich darf Ihnen empfehlen, vielleicht doch einmal den Gesetzestext zu lesen, dann kommen wir sozusagen auf gleiche Ebene! Danke dafür.

Für diesen Bereich – wer die Arbeit eines Landwirtes kennt, weiß da Bescheid – geht es daher darum, rasch und unbürokratisch Erntehelfer zur Verfügung stellen bezie­hungsweise Erntehelfer einstellen zu können.

Keine Regelung in diesem Bereich würde auf Grund EU-rechtlicher Bestimmungen bedeuten, dass Erntehelfer und Saisonniers nur mit Visum nach Österreich kommen könnten; auch wenn diese Personen zur sichtvermerksfreien Einreise berechtigt wären. Dies ist vor allem auf Grund der langen Vorlaufzeit zur Erlangung eines Visums im Bereich der Erntehelfer und Saisonarbeiter nicht gewollt – und das würde in der Praxis zu Komplikationen führen. (Bundesrat Gruber: Mit Geld bekommt man Visa!)

Auch sollte man bedenken, Herr Kollege Gruber, dass Erntehelfer teilweise auch nur tageweise nach Österreich kommen. (Bundesrat Gruber: Ist ja nur eine Frage des Geldes!) – Im Gasteinertal brauchen Sie natürlich keine Erntehelfer, aber es gibt auch andere Regionen in Österreich, solche, die sehr wohl auf Erntehelfer angewiesen sind! (Bundesrat Gruber: Ist ja nur eine Frage des Geldes, ob man ein Visum kriegt!)

Da es sich bei dieser Regelung sozusagen um sichtvermerksfreie Staatsangehörige handelt, sind de facto allein Rumänen, Bulgaren und Kroaten davon betroffen. Dazu ist ergänzend hinzuzufügen, dass die fremdenpolizeiliche Beurteilung ab einem EU-Beitritt Rumäniens und Bulgariens ohnehin wegfallen würde.

Durch diese Änderung soll nun ein Verfahren geschaffen werden, mit dem sicher­gestellt wird, dass Erntehelfer und Saisonarbeiter rechtzeitig zur Verfügung stehen. Die Zahl der auf dem österreichischen Arbeitsmarkt zugelassenen Erntehelfer bezie­hungsweise Saisonarbeiter wird durch diese Neuregelung nicht berührt, weil die Zahlen per Quote durch Verordnung des Arbeitsministers auf der Grundlage der in der Niederlassungsverordnung festgelegten Höchstzahlen für Erntehelfer und Saison­arbeitskräfte festgelegt sind.

Anstatt der Beantragung eines Visums im Ausland, dessen Erlangung mitunter wochen­lang dauern kann – das ist das Problem, denn die Ernte wäre dann in der Zwischenzeit längst verdorben; das wollen wir doch alle nicht, wir alle wollen frische Erdbeeren, Gurken, Früchte et cetera –, muss jetzt nur eine Unbedenklichkeits­bescheinigung durch den Arbeitgeber eingeholt werden, die Voraussetzung für eine arbeitsrechtliche Genehmigung ist.

Im Wesentlichen bedeutet diese Regelung eine Verwaltungsvereinfachung im Hinblick auf ein rasches Verfahren – und das bei gleichzeitiger Gewährleistung eines Höchst­maßes an Sicherheit.

 


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