BundesratStenographisches Protokoll728. Sitzung / Seite 171

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Prüfung und nach den Informationen durch mich dies auch zu tun. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP.)

20.01


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Mag. Neu­wirth. – Bitte.

 


20.01.45

Bundesrätin Mag. Susanne Neuwirth (SPÖ, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Die hier geplante stärkere Öffnung des Arbeitsmarktes für ausländische Saisonarbeitskräfte und Schein­selbständige – und darum handelt es sich – wird nach Schätzung der Arbeiterkammer zu einem zusätzlichen Andrang von 20 000 Arbeitskräften führen. Die Winterarbeits­losigkeit geht damit in Richtung 400 000 Menschen in Österreich, und das ist ein absoluter Rekord.

Binnen weniger Jahre hat diese Regierung die Saisonquote praktisch verdoppelt. Die vor kurzem zwar beschlossene Reduktion ist minimal und wird jetzt, heute, mit dieser Beschlussfassung aufgeweicht und durch diese Aufweichung des Fremdenpaketes weit überkompensiert.

In den letzten Jahren kam es zu einer ständigen Erhöhung dieses Arbeitskräfte­potentials der Saisonbeschäftigten. Waren im Jahr 2000 noch knapp 20 000 Saison­kräfte, davon knapp 10 000 Saisonkräfte im Fremdenverkehr in Österreich tätig, waren es im Jahr 2003 schon fast 34 000, davon mehr als 15 000 im Fremdenverkehrs­bereich: Ich nenne diese Zahlen, um Ihnen eine wirkliche Vergleichsmöglichkeit zu geben.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ursprünglich war im so genannten Fremdenpaket zwischen ÖVP und SPÖ vereinbart, dass ausländische Arbeitskräfte, die über die Quote als Saisonniers oder Erntehelfer beschäftigt werden wollen, einer umfassenden Prüfung durch die Fremdenpolizei unterzogen werden müssen. Nach dieser Änderung wird die Fremdenpolizei nur mehr überprüfen, ob gegen die einreisende Arbeitskraft ein Aufenthaltsverbot vorliegt. Um Scheinselbständigkeit zu verhindern, hatte die SPÖ in den damaligen Verhandlungen erreicht, dass vor der Vergabe von Aufenthalts­genehmigungen an Selbständige das AMS auf jeden Fall überprüfen muss – und das mit gutem Grund –, ob eine Scheinselbständigkeit gegeben sein könnte und ob nicht auch eine österreichische Arbeitskraft bevorzugt werden könnte.

Nun – das hat Herr Kollege Mayer bereits selbst ausgeführt – soll das AMS nicht mehr prüfen, sondern Überprüfungen sollen nur mehr stichprobenartig und dann nur bei begründetem Verdacht – wobei sich die Frage stellt, wer diesen Verdacht ausspricht – durch die Fremdenpolizei erfolgen. Auch die Wirtschaftskammer, werte Kolleginnen und Kollegen, beklagt die zunehmende Zahl von Scheinselbständigen, und zwar wöchentlich.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wie Sie wissen, haben wir uns im Juli – so lange ist das also auch noch nicht her – die Zustimmung zum Fremdenrechtspaket nicht leicht gemacht. Auch ich habe in meiner damaligen Stellungnahme darauf hingewiesen, dass dieses Paket als Gesamtpaket zu betrachten ist, das nicht im Nachhinein in einzelnen Bereichen wieder geändert werden darf. Damals hieß es – auch aus Ihren Reihen, vor allem aus den Reihen der ÖVP –, dass es zu keiner Änderung kommen wird. Da stellt sich schon die Frage: Wie lange hält eigentlich das Wort einer Regierungsfraktion? – Unserer Meinung handelt es sich hiebei um Pakt- und Wortbruch! Das wir uns mit Sicherheit eine Lehre sein, keine derartigen Vereinbarungen mehr zu schließen! (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der Grünen.)

 


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