BundesratStenographisches Protokoll728. Sitzung / Seite 172

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Dass heute auch Kollege Mayer im Zusammenhang mit dieser Abänderung wieder von Abrundungen oder von Verwaltungsvereinfachung gesprochen hat, ist glatter Ver­trauensmissbrauch, und das zum massiven Nachteil der arbeitenden Bevölkerung. Mit dieser Änderung, Kolleginnen und Kollegen, öffnet man der Umgehung des Frem­denrechtspaketes Tür und Tor. Denn: Was ist die Folge dieser Änderung? – 20 000 und mehr Scheinselbständige werden es sein, die durch diesen Beschluss auf den heimischen Arbeitsmarkt strömen werden und dort die österreichischen, vor allem aber auch die schon seit langem integrierten ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmer verdrängen werden. Lohndumping, weiterer Abbau von ArbeitnehmerInnen­rechten und das Untergraben von Arbeitszeitregelungen werden am Ende dieser Ent­wicklung stehen. Damit verbunden ist eine Aushöhlung unseres Sozialstaates, denn die notwendigen Beiträge zur Gesundheits- und Pensionsversicherung werden dadurch natürlich nicht geleistet.

Aber wer profitiert? Irgendjemand muss ja profitieren! Diejenigen, deren Kollektiv­verträge durch Lohndumping unterwandert werden oder jene, deren ordentliche Beschäftigungsverhältnisse aufgelöst werden, weil sie durch Scheinselbständige ersetzt werden, oder doch nur diejenigen, die sich Abgaben und Lohnkosten ersparen, nämlich die Unternehmer, die Bauern und die Gewerbetreibenden? – Ich glaube, sie können sich diese Frage selbst beantworten! Das muss ich nicht tun.

Meine Damen und Herren! All das geschieht in einer Zeit, in der die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von der höchsten Arbeitslosigkeit in der Zweiten Republik betroffen sind. Das muss man sich einmal wirklich vorstellen!

Hier geht es um keine technische Reparatur. Es ist politisch von Ihnen, von dieser schwarz-orange Regierung gewollt, Druck auf den österreichischen Arbeitsmarkt auszuüben! Wir machen da mit Sicherheit nicht mit! Wir lehnen diese Vorlage ent­schieden ab und erheben deshalb heute hier Einspruch. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der Grünen.)

20.07


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Dr. Kühnel. – Bitte.

 


20.07.48

Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Herr Präsident! Frau Bundes­minis­terin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, in der ganzen Diskussion ist es notwendig, dass man doch zwei Gruppen unterscheidet. Die eine ist die Gruppe der Erntehelfer und Saisonarbeiter. In diesem Bereich dürfen auf Grund des EU-Rechtes ab 1.1.2006 Aufenthaltstitel, die zur Aufnahme einer Beschäftigung berechtigen, nur noch in Form eines Visums erteilt werden. – Das einmal zu diesem Bereich.

Visa dürfen aber wiederum nur im Ausland beantragt werden, was an sich ja logisch ist. Dies bedeutet, dass auch Erntehelfer und Saisonarbeiter nur noch mit Visa einreisen dürfen, was wegen des zeitaufwendigen Verfahrens gerade im Bereich der Erntehelfer zu nicht gewollten Komplikationen führen könnte.

Durch den Antrag soll nun ein Verfahren geschaffen werden, das sicherstellt, dass Erntehelfer und Saisonarbeiter rechtzeitig zur Verfügung stehen. Die Zahl der auf dem österreichischen Arbeitsmarkt zugelassenen Erntehelfer beziehungsweise Saisonar­beiter wird durch diese neue Regelung nicht berührt, weil die Zahlen durch Verordnung des Arbeitsministers auf Grundlage der in der Niederlassungsverordnung festgesetzten Höchstzahl für Erntehelfer und für Saisonarbeitskräfte festgelegt werden.

Durch den Antrag soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass der präsumtive Arbeit­geber für Erntehelfer beziehungsweise Saisonarbeiter der Fremdenpolizei die ent-


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