BundesratStenographisches Protokoll728. Sitzung / Seite 173

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sprechenden Personaldaten zur Verfügung stellt. Ergibt die fremdenpolizeiliche Überprüfung, dass keine Bedenken bestehen, stellt die Fremdenpolizei eine Unbe­denklichkeitsbescheinigung aus, auf Grund derer wiederum das AMS eine Beschäf­tigungsbewilligung ausstellt. Diese Beschäftigungsbewilligung beinhaltet ein Aufent­halts­recht, sodass auch der aufenthaltsrechtliche Status des Erntehelfers beziehungs­weise des Saisonarbeiters geregelt ist.

Die zweite Gruppe sind die so genannten Scheinselbständigen, und es ist doch meiner Ansicht nach logisch, dass zuerst einmal geprüft werden soll, ob sich der Betreffende in Österreich überhaupt aufhalten darf. Erst wenn feststeht, dass er sich aufhalten darf und es hier keinen Ausschließungsgrund oder Ähnliches gibt, ist es sinnvoll, ihn durch das Arbeitsmarktservice überprüfen zu lassen – und nicht automatisch alles gleich dem Arbeitsmarktservice zu geben. Der vorgesehene Ablauf ist sinnvoll, daher verstehe ich nicht, dass Sie das jetzt beeinspruchen wollen! (Bundesrat Konecny: Das ist Ihnen gerade erklärt worden!)

Das stimmt nicht! Das sind Befürchtungen beziehungsweise Unterstellungen, die nicht zutreffen! (Bundesrätin Mag. Neuwirth: Das sind Tatsachen!) In diesem Sinne verstehe ich Ihre Argumentation bedauerlicherweise nicht. (Beifall bei der ÖVP.)

20.11


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Schennach. – Ich erteile ihm das Wort.

 


20.11.04

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Ich hätte mir auch nicht gedacht, dass wir einmal über das Fremdenpolizeigesetz diskutieren würden! Aber es geschehen noch Zeichen und Wunder beziehungsweise manchmal auch nur berufliche Abwesenheiten.

Ich spare die 20 Gipser auf einer Baustelle, wobei jeder Einzelne eine Firma ist, aus meiner Rede aus. Das sind nämlich die, die sich sehr wohl in Österreich befinden und Tag für Tag gipsen, aber übrigens nur für jeden dritten Auftrag bezahlt bekommen, weil zu dem Zeitpunkt, zu dem sie das Geld dann haben möchten, die Firma nicht mehr existent ist, für die sie gearbeitet haben. Die Situation dieser Scheinselbständigen ist wirklich tragisch!

Ich lasse auch die Saisonniers, Erntehelfer und andere beiseite, all das ist schon diskutiert worden. Worum es mir geht und worum es mir in allen Sitzungen bisher gegangen ist, ist und bleibt § 115 Abs. 1. Man muss sich das einmal vorstellen: Sie möchten jetzt ein Gesetz beziehungsweise ein Rechtspaket novellieren, das noch nicht in Kraft ist! Man merkt: Da haben wir einen Pfusch gemacht, da stimmt etwas nicht, und jetzt will man es noch vor der Rechtswirksamkeit verändern.

Ich sage es noch einmal: Ich will nicht, Kollege Mayer, dass die Mitarbeiter der Caritas, der evangelischen Diakonie, von „Asyl in Not“ und so weiter kriminalisiert werden, nur weil sie das tun, was sie tun, nämlich Flüchtlingen und Asylsuchenden zu helfen. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der SPÖ.)

Diese Leute helfen, dass aufenthaltsbeendende Maßnahmen hintangehalten werden. Wenn es diesfalls Rechtsverletzungen gibt, war das bisher schon strafbar. Aber mit diesem § 115 haben Sie jetzt aus einer verwaltungsrechtlichen Sachlage einen gerichtlichen Straftatbestand betreffend Hilfe für Menschen in Not gemacht. Es ist eine andere Qualität, die Sie hier mit diesem § 115 einführen, und Sie ändern das nur deswegen, weil Ihnen die Anwaltskammer, die Notariatskammer und die Höchst-


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