Bundesrat Stenographisches Protokoll 729. Sitzung / Seite 18

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Ländern wie Dänemark und in vielen Ländern des neuen Europa von den Gewerk­schaften toleriert und sogar gedeckt wird, dass Arbeitszeitvorschriften pro Arbeitsver­trag und nicht pro Arbeitnehmer diskutiert werden, dann frage ich mich, sehr geehrter Herr Bundesrat, wer die Interessen der Arbeitnehmer besser vertritt: ich als Arbeits­minister der Republik oder manche gewerkschaftliche Funktionäre. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)

 


Präsident Peter Mitterer: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Karl Bader zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


Bundesrat Karl Bader (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich möchte Folgendes fragen: Wie sieht der Zeitplan zu den weiteren Verhandlungen zur Dienstleistungsrichtlinie aus? – Dies zum einen.

Zum Zweiten: Was ist von der österreichischen Präsidentschaft in diesem Zusammen­hang zu erwarten?

 


Präsident Peter Mitterer: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Ein führendes Mitglied der EU-Kommission hat dieser Tage zu mir gesagt, dieser Richtlinie und die­sem Entwurf stehe noch ein langer Leidensweg bevor; wir werden es ja sehen. Ich möchte nicht ausschließen – aber ich halte es nicht für sehr wahrscheinlich –, dass der neue Vorschlag der Kommission auf Basis der bereits beschriebenen ersten Lesung des Parlaments so rasch konsensfähig sein wird, dass Österreichs Präsidentschaft dies noch bis 30. Juni zu einer politischen Einigung führen kann. Die Möglichkeit er­achte ich für gering, aber man soll auch im politischen Leben nie etwas ausschließen, nicht einmal dann, wenn es an ein kleines Wunder grenzen mag.

Die realistische Einschätzung ist die, dass wir diese Richtlinie auf Arbeitsgruppenebe­ne vorantreiben werden, in den Rats-Arbeitsgruppen, und sie dann selbstverständlich auch auf der Ebene der Ständigen Vertreter und der Minister in Diskussion nehmen werden. Ein Stückchen weiter in Richtung Konsens zu kommen, das halte ich für ein realistisches Ziel, und dem werden wir uns durchaus stellen.

Ich glaube, dass die Diskussion der letzten Wochen auch manchen Schleier von dem Projekt Dienstleistungsrichtlinie genommen hat, Schleier, der ja auch durch Nebel ent­standen ist, die von manchen Nebelwerfern durchaus bewusst in die Diskussion einge­bracht wurden.

Ich glaube auch, dass die Kommission sehen muss, dass das, was auf dem Tisch liegt, in vielfältiger Hinsicht nicht klar genug und nicht präzise genug war, zum Beispiel die Abgrenzung zur Entsenderichtlinie, die ja von Haus aus das Ziellandprinzip kennt und die wir in Österreich sinnvollerweise nicht bloß für die Baubranche – wie das unter Rot-Grün in Deutschland geschehen ist –, sondern insgesamt für alle Branchen umgesetzt haben. Damit haben wir ein ganz entscheidendes Bollwerk gegen Sozial- und Lohn­dumping schon jetzt umgesetzt, in Deutschland muss das erst noch gemacht werden.

Ich denke, man muss hier offen sein. Sicher ist, dass ein neuer, gänzlich überarbeiteter Kommissionsvorschlag mit Februar/März zu erwarten sein wird, und den schauen wir uns dann einmal an.

 


Präsident Peter Mitterer: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Schennach zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Herr Bundesminister! Sie haben am 29. beziehungsweise am 30. die Abgrenzung zwischen der Dienstleistungsrichtlinie und der Entsenderichtlinie ... (Bundesminister Dr. Bartenstein: Wann war das?) Dieses Jahres. (Bundesminister Dr. Bartenstein: In welchem Monat?) Im November. Habe ich


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