Bundesrat Stenographisches Protokoll 729. Sitzung / Seite 23

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zusätzlichen Aufwand für Ökostrom, und zwar mit plus 17 Millionen € pro Jahr. Es wird also nicht weniger, sondern es wird in den nächsten Jahren um 17 Millionen € pro Jahr mehr, doch es geht dieser Anstieg nicht mehr unbegrenzt weiter.

Das wird zur Folge haben, dass die derzeitige Belastung eines Durchschnittshaus­haltes – Durchschnittshaushalt ist gleich 3 500 Kilowattstunden Stromverbrauch pro Jahr – von rund 29 €, berechnet auf das Jahr 2006, auf rund 50 € im Jahr 2007 steigen wird, die dann auf rund 40 € im Jahr 2012 wieder abfallen wird. Insgesamt ist es eine Steigerung von 11 € auf 40 € pro Haushalt im Jahr 2012.

Diese 17 Millionen € pro Jahr bringen Mehrkosten für Österreichs Stromkunden. Es sind rund 150 Millionen € im Jahr 2012, basierend auf den Zahlen des Jahres 2005. Das ist also durchaus signifikant. Gleichzeitig ist aber sichergestellt, dass der Anteil des Ökostroms von 4 Prozent gemäß altem gesetzlichen Ziel auf 10 Prozent im Jahr 2010 erhöht wird, wobei gemeinsam mit den Sozialdemokraten vereinbart wurde, dass wir zwar die Ausschuss-Beschlussfassung durchführen, dann aber in Konsul­tationen mit der Europäischen Kommission eintreten, um allfällige Wettbewerbsfragen gegebenenfalls noch vor einer Plenarfassung in das Gesetz einbauen zu können.

Zum 78,1-Prozent-Ziel sage ich Ihnen schon, dass Österreich sich hier nicht verste­cken muss. Wir gehören zu jenen Ländern der Europäischen Union, die in den letzten Jahren ihre Ökostromerzeugung am meisten und am deutlichsten ausgebaut haben, und zwar um nicht weniger als 860 Prozent vom Jahr 2002 bis zum Jahr 2006 – 860 Prozent, das ist fast eine Verzehnfachung! –, von 412 Gigawattstunden auf 3 551 Gigawattstunden. Das ist sehr viel. Es gibt kein zweites Land der Europäischen Union, das einen derart hohen Ökostromanteil an seiner Gesamtstromerzeugung hat.

Auf der anderen Seite haben wir zwei Dinge, die festgehalten werden müssen. Erstens sind die Ökostromziele als indikative Ziele formuliert worden; indikativ heißt eben indi­kativ und nicht verpflichtend. Zum Zweiten hat Österreich bei seiner Zielformulierung von 78,1 Prozent in einer Fußnote angemerkt, dass wir erklären, dass ausgehend von der Annahme, dass im Jahr 2010 der Brutto-Inlandsstromverbrauch 56,1 Terawattstun­den betragen wird, 78,1 Prozent eine realistische Zahl wäre. Diese Fußnote hat in einem geltenden Rechtstext durchaus normativen Charakter, sehr geehrte Frau Bun­desrätin.

 


Präsident Peter Mitterer: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

 


Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne, Oberösterreich): Herr Minister! Sind Sie für die Einberechnung der externen Kosten, die nicht erneuerbare Energieträger verursachen?

 


Präsident Peter Mitterer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Ich habe das nicht verstanden. (Bundesrätin Dr. Lichtenecker: Ob die externen Kosten, die nicht er­neuerbare Energieträger auch verursachen, mit einbezogen werden, mit einberechnet werden?)

Die Internalisierung externer Kosten ist immer wünschenswert, Frau Bundesrätin. Es ist bloß die Frage, wie das gemacht wird und wie es zu quantifizieren ist. Ich glaube, wir können uns gemeinsam darauf verständigen, dass wir erneuerbaren Energieträ­gern bessere Chancen und breiteren Raum geben wollen. Das Ökostromgesetz stellt vor allem auch darauf ab, dass diese Erzeugungstechnologien am Ende des Tages marktfähig sein sollen. Das ist ja keinesfalls kurzfristig absehbar, weder bei Wind noch bei Biomasse noch bei Photovoltaik, aber langfristig sollen diese Technologien markt­fähig werden.

 


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