Bundesrat Stenographisches Protokoll 729. Sitzung / Seite 52

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sungsgesetz 2005 – eine wichtige Sache, denke ich, auch wichtig deswegen, da ich ja aus der Landwirtschaft komme und die Umwelt ein besonders wichtiger Punkt ist.

Das Umweltgesetz, das wir heute diskutieren und gegen das Sie, meine Damen und Herren der Opposition, Einspruch erheben, stellt, glaube ich, trotzdem maßgebliche Verbesserungen dar.

Ich darf hier nur einige Beispiele herausgreifen: Beim Personenkraftwagen-Verbrau­cherinformationsgesetz wird dem technischen Fortschritt Rechnung getragen. Es kön­nen künftig Verbraucherinformationen über Kraftstoff und CO2 auch durch die moder­nen Kommunikationstechniken, etwa elektronische Anzeigen, gegeben werden.

Die Änderung im Abfallwirtschaftsgesetz legt unter anderem fest, dass künftig Depo­nieinhaber auch finanzielle Sicherstellung für die Erhaltung und Erfüllung ihrer Aufla­gen leisten müssen.

Die Novellierung zum Emissionszertifikategesetz ermöglicht es nun Österreichs Unter­nehmen, am Emissionshandel teilzunehmen. Die im Ausland getätigten grünen Inves­titionen können für das nationale Emissionskonto gutgeschrieben werden. Dies ist, glaube ich, auch ein wichtiger Punkt, sowohl für den globalen Klimaschutz als natürlich auch für unsere Unternehmer.

Mit dieser Novelle werden Grenzwerte für Schwermetalle wie Arsen, Cadmium, Nickel, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe um zwei Jahre früher als von der Europäischen Union gefordert eingeführt. Das zeigt uns wieder, dass wir in Österreich gerade im Bereich der Umweltaktivitäten eine Vorreiterrolle einnehmen.

Ein Hauptproblem ist natürlich die Feinstaubproblematik, aber wir setzen uns damit auseinander, und auch das schon seit längerem, und versuchen, dies in den nächsten Jahren wirklich durch sachgerechte Lösungen im Sinne unserer Bürgerinnen und Bür­ger in den Griff zu bekommen.

Eine Vielzahl von Studien zeigt uns, dass die Hauptverursacher von Feinstaub der Hausbrand, die Industrie und der Verkehr sind. Zwei Drittel entstehen durch den Haus­brand und durch die Industrie und ein Drittel durch den Verkehr.

Nun haben die Landeshauptleute bei der Überschreitung der PM10-Grenzwerte die Möglichkeit, Geschwindigkeitsbegrenzungen auf unseren Straßen einzuführen. Das ist natürlich ideal, denn im jeweiligen Land kann somit rasch gehandelt werden.

Nun hat aber auch der Verkehrsminister die übergeordnete Verantwortung für den Ver­kehr, denn ... (Bundesrat Konecny: Oh je, der! – ironische Heiterkeit bei der SPÖ) – ja, das ist so –, denn Schnellstraßen und Autobahnen sind eigentlich in Bundeskompe­tenz, daher ist es auch sinnvoll, dass man das Ganze nach drei Monaten evaluiert, denn die Maßnahmen, die in einem Bundesland wirklich gut sein können, können für ein anderes Bundesland wesentliche stärkere Beeinträchtigungen bringen.

Das gehört natürlich im Sinne unserer Umwelt überprüft. Daher hat dann auch der Minister das Recht, dass er die Diskussion mit dem Landeshauptmann führt. Wenn die getroffene Maßnahme irgendwo anders Schäden hervorruft, dann kann er die Ent­scheidung wieder aufheben, und das im Sinne des Ganzen.

Das sagt das Gesetz aus, das von Ihnen, meine Damen und Herren von der Opposi­tion, so stark bekrittelt wird. Ich persönlich verstehe diesen Einspruch nicht, denn ich glaube, das sind lauter transparente Gesetze ... (Bundesrat Konecny: Fragen Sie Ihren Landeshauptmann! Der versteht ihn!) – Weil Sie das gerade ansprechen: Unser Landeshauptmann versteht aber auch nicht, warum es in Wien schon seit Jahren ein LKW-Verbot gibt und der Schwerverkehr über Niederösterreichs Grenzen rollt und


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