Fall wird die Relevanz von den Behörden direkt festgelegt. Also was ist jetzt relevant? Wenn ich zehn Anlagen mit 3 Prozent zusätzlicher Überschreitung habe, sind das auch 30 Prozent! Und gerade beim PM10 haben wir das Problem, dass es sehr viele Emittenten gibt und eben die Summe all dieser Dinge die schädlichen Auswirkungen mit sich bringt.
Was in den Statusberichten und auch im IG-L leider immer wieder untergeht: Es ist die Rede vom Feinstaubimport. Ich gehe davon aus, dass es auch einen ziemlich hohen Feinstaubexport gibt. Ich weiß nur, in Niederösterreich hat man sich um den Export unserer Feinstäube überhaupt keine Gedanken gemacht. (Bundesrat Mag. Himmer: „Feinstäube“?) Ja, die Feinstäube, die wir exportieren. Es gibt Vorläufersubstanzen für Feinstaub, und die schlagen sich dann irgendwo anders als im Feinstaub nieder. Es ist im Statusbericht von Niederösterreich die Rede davon, dass wir 50 Prozent der Feinstäube importieren, und zwar wahrscheinlich aus Rumänien und Bulgarien und von sonst irgendwo her, also wir sind selbst nicht dafür zuständig. Aber exportieren tun wir offenbar nichts. Jedenfalls kümmern wir uns nicht darum.
Kurzum: Der Landeshauptmann ist zuständig für die Umsetzung dieses Gesetzes. Er kann aber eigentlich nichts tun oder kaum etwas tun ohne das Einverständnis des Verkehrsministers oder des Wirtschaftsministers. Den Umweltminister braucht er nicht zu fragen, der hat damit offenbar überhaupt nichts mehr zu tun. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll schlägt die Hände zusammen.)
Noch einmal: Die EU-Richtlinie sagt nicht, dass die Grenzwerte eingehalten werden sollen, wenn sie können oder wenn möglich oder irgendwie und vielleicht, sondern die Richtlinie sagt, dass die Mitgliedstaaten sicherstellen müssen, dass die Grenzwerte nicht überschritten werden! Das heißt, es ist schon eine erhebliche Verpflichtung, und in Wirklichkeit muss man vorbeugend handeln und nicht erst, wenn die Grenzwerte schon überschritten sind und da noch zwei Jahre später. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der SPÖ.)
Sie als Umweltminister sagen mit diesem Gesetz, die Landeshauptleute sollen etwas tun, wenn die Grenzwerte überschritten werden, spätestens 24 Monate nachher – es halten sich auch nicht immer alle daran –, wenn der Verkehrsminister und der Wirtschaftsminister damit einverstanden sind. Sie sollen ihre Pläne veröffentlichen, und dann gibt es vielleicht sogar noch eine strategische Umweltprüfung dafür.
Prinzipiell ist es ja löblich, wenn es wo
eine strategische Umweltprüfung gibt, es wäre aber sinnvoll, diese zu machen
bei Dingen, die die Umwelt belasten und nicht bei Dingen, die
die Umwelt entlasten sollen. Wenn Sie mir jetzt sagen, Sie wollen eine SUP
für den Generalverkehrsplan, dann bin ich glücklich und applaudiere, denn dann
würden Sie endlich einmal die Umweltauswirkungen des milliardenschweren Autobahnausbauprojekts in Niederösterreich
im Vergleich zum öffentlichen Verkehr prüfen. Aber jetzt zu sagen, die Pläne der Landeshauptleute müssen strategisch
auf ihre Umweltverträglichkeit geprüft werden, das finde ich doch ein bisschen
spaßig. Ich hoffe, wir machen noch andere, sinnvollere Umweltprüfungen.
Beim IG-L
sind Sie ja als Umweltminister in dem gesamten Ablauf, der da jetzt noch kommt,
offenbar unsichtbar. Sie machen jetzt ein Gesetz, das die Landeshauptleute in
Wirklichkeit so nicht umsetzen können, weil sie in vielen Bereichen einfach
nicht zuständig sind. Und wenn die Landeshauptleute säumig sind, so wie in
Wien und Niederösterreich, dann gibt es dazu nur lautes Schweigen.
Ich würde mir von Ihnen wünschen – wenn wir schon beim Wunschkatalog sind –, dass Sie dieses IG-L neu schreiben, dass Sie die Stellen für die Umsetzung verantwortlich machen, die in diesen Bereichen auch handeln können, und dass Sie die Landes-
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