klärungsquoten drastisch gesunken sind, seit diese Bundesregierung im Amt ist. Denken Sie bitte daran, dass die Aufklärungsquote bei den Delikten gegen Vermögen von 2001 auf 2004 immerhin von 31,7 Prozent auf 29,9 Prozent gesunken ist. Im Bereich der Verbrechen bei Vermögensdelikten ist sie immerhin von 24,7 Prozent sogar auf 23,1 Prozent gesunken. – Es wird also nicht einmal mehr jedes vierte Delikt aufgeklärt!
Ähnlich sieht es bei den Delikten gegen Leib und Leben aus: Da ist zum Beispiel in Oberösterreich 2004 eine Steigerung von 14 797 Delikten auf 15 932 zu verzeichnen.
Frau Bundesministerin! Wir sehen da wirklich einen großen Handlungsbedarf, der natürlich vor allen Dingen im Bereich der Prävention liegen sollte. Ich habe das schon letztes Mal erwähnt, als der Sicherheitsbericht präsentiert wurde: Ich sehe vor allem im Justizbereich einen großen Handlungsbedarf. Wir wissen jedoch, dass das Personal im Vorfeld fehlt, um wirklich Prävention betreiben zu können.
Bedenken Sie, dass allein seit 1. Dezember dieses Jahres in Linz auf einem Straßenstück von 200 Metern 61 Delikte im Bereich des Handtaschen- und Geldbörsendiebstahls angezeigt wurden. Ich habe damals verlangt, dass man die Dunkelfeldforschung aktiviert, denn nur an einem Tag wurden 15 solcher Delikte am Linzer Bahnhof bei den Bundesbahnen angezeigt. – Da wollten nämlich die Geschädigten einen neuen Bahnausweis.
Ich nehme nicht an, dass alle Geschädigten, die bei der Polizei Anzeige erstattet haben, Inhaber eines solchen Bahnausweises sind, habe mir dann die Deliktgruppen dieses Tages in Linz herausgesucht und bin draufgekommen, dass ungefähr doppelt so viele Delikte stattgefunden haben, als bei der Sicherheitsbehörde angezeigt wurden.
Frau Bundesministerin! Ich bitte Sie also wirklich, der Dunkelfeldforschung einen entsprechenden Stellenwert bei Ihrer Tätigkeit zu geben, denn nur dann wird es möglich sein, die Exekutive zielgerichtet entsprechend auszustatten.
Im Justizbereich ist es, glaube ich, ganz besonders wichtig – das ist auch in Ihrem Berichtsteil angeführt, Frau Bundesministerin –, die bedingte Entlassung zu forcieren. In Ihrem Bereicht heißt es, die bedingte Entlassung biete nach den Erfahrungen im Allgemeinen erheblich günstigere Chancen für die Wiedereingliederung Verurteilter beziehungsweise die Vermeidung von Rückfällen.
Sie haben dazu am 8. und 9. November 2004 eine Enquete veranstaltet, die, wie ich meine, sehr gut angekommen ist, mit entsprechenden Persönlichkeiten aus der Rechtsprechung und aus der Lehre. Auch dort ist man zu entsprechenden Schlüssen gekommen.
Ich meine, Prävention heißt auch, mit Tätern entsprechend umzugehen, um den Rückfall zu vermeiden. Dazu brauchen wir auch dringend eine entsprechende personelle Ausstattung – nicht nur bei der Sicherheitsexekutive, sondern insbesondere auch im Bereich der Justizwache. Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in diesem Bereich unter schwierigen Bedingungen tätig sind – wir haben allein in Garsten einen Überbelag, der irgendwo zwischen 25 und 30 Prozent liegt – und die dort trotzdem maximale Arbeit leisten, ist auch wirklich zu danken.
Ich springe jetzt noch einmal zurück ins eigentliche Sicherheitsressort und muss sagen, Frau Bundesminister Prokop, wir – die oberösterreichischen Bundesräte – waren eigentlich sehr erstaunt, als wir vor zwei Tagen in der Früh die U-Bahn-Zeitung in die Hand genommen haben, die ja in Wien immerhin die respektable Auflage von 300 000 Stück hat, und darin gelesen haben:
„Nach Kritik: Ministerin versetzt Polizei-Chef! Direktor (53) aus Oberösterreich muss jetzt Dienst in Wien schieben.“ Es heißt weiter: „Er ist der Polizeidirektor von Linz – und
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