als Länderkammer ist eine Selbstverständlichkeit unseres Bundesstaates. Wir im Bundesrat tragen Verantwortung sowohl als Volks- wie auch als Ländervertretung. Beide Aufgaben schließen einander nicht aus, sondern ergänzen sich.
Da die Demokratie zwar nicht alleine, aber wesentlich von Parteien getragen ist, verbinden sich im Bundesrat Parteien- und Bundesstaatlichkeit. Lassen Sie mich betonen: Keine soll die andere verdrängen. Beide sollen einander ergänzen, damit weder Parteipolitik auf Kosten der Länderinteressen stattfindet noch die Länderinteressen das Gemeinwohl des Gesamtstaates außer Acht lassen. Wir wissen alle, dass dies im Einzelfall nicht immer leicht ist. Oft wird der Bundesrat in der Ausübung seiner Aufgaben durch den Koalitionspakt der jeweils regierungsbildenden Parteien behindert. Seine mangelnde Wirksamkeit zeigt darum nicht das Fehlen von Zuständigkeit an, sondern eine Behinderung in deren Nutzung.
In diesem Zusammenhang erinnere ich an das absolute Veto bei Änderungen der Länderkompetenzen, eine Zuständigkeit, welche bei den Verhandlungen zur heutigen EU-Mitgliedschaft Österreichs den Ländern eine starke Stellung verschaffte. Ich erinnere daran, dass der Bundesrat mit Ausnahme der Rechte auf Misstrauensvoten und zur Einsetzung von Untersuchungsausschüssen dieselben politischen Kontrollrechte wie der Nationalrat hat. Das Gleiche gilt für die Geltendmachung der rechtlichen Kontrolle beim Verfassungsgerichtshof, nicht aber für die finanzielle Kontrolle, da der Rechnungshof ein Organ des Nationalrates ist.
All das zeigt, dass der Bundesrat als Länderkammer wesentliche Kompetenzen hat. Man möge sie ihn nur ausüben lassen, damit nicht die Parteienstaatlichkeit auf Kosten der Bundesstaatlichkeit geht.
Es besteht also kein Grund, von einem abgewerteten Bundesrat zu sprechen, wohl aber von einem Bundesrat, dessen Stellung zu verbessern begrüßenswert wäre. Dies zu erreichen ist in gleicher Weise Aufgabe des Bundesrates wie auch der Repräsentanten der Länder. In diesem Sinne wäre es erstrebenswert, wenn das Zustimmungsrecht des Bundesrates sich auf alle Gesetze, die mit finanziellen Belastungen der Länder verbunden sind, erstrecken und um eine gleichberechtigte Mitwirkung am Finanzausgleich erweitert würde. Besonders erstrebenswert wäre, wenn dem Bundesrat eine Mitwirkungsmöglichkeit bereits am Beginn der Bundesgesetzgebung in Form eines Stellungnahmerechts zu Nationalratsvorlagen eingeräumt würde. Auch ohne Verfassungsänderung wäre es bereits heute für Bundesräte möglich, von Seiten der Länder – sei es Landesregierung mit Landeshauptmann oder Landtag mit Landtagspräsidenten – gegenüber dem Bundesrat abgegebene Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben im Bundesrat zu beachten.
Nicht anfreunden kann ich mich mit dem Vorschlag der Verminderung der Anzahl der Bundesräte oder der Ausübung der Bundesratsmandate durch Landtagsabgeordnete. Eine solche Maßnahme wäre aus meiner Sicht mit einem Verlust an Bürgernähe verbunden, denn unsere Arbeit findet nicht ausschließlich in den Ausschussberatungen und im Plenum statt. Ein großer Teil unserer Arbeit besteht darin, im Kontakt mit den Bürgern und Bürgerinnen die Interessen unserer Regionen, Bezirke und Gemeinden zu vertreten, Projekte zu unterstützen und auf die Umsetzung dieser Anliegen in Abstimmung mit unserem Bundesland zu achten und diese zu forcieren.
Da gegenwärtig in diesem Haus im Verfassungskonvent auch eine Reform des Bundesrates diskutiert wird, hoffe ich, dass auch wir Bundesräte die in einer Tagesklausur zu erarbeitenden Verbesserungsvorschläge für den Bundesrat einbringen werden. Gerade jetzt, wo der Bundesrat vermehrt in das Interesse der Öffentlichkeit gerückt ist, besteht eine Chance zu positiven Veränderungen. Diese Veränderungen sollten vom Bundesrat selbst mit erarbeitet und nicht nur von außen vorgegeben werden.
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