Bundesrat Stenographisches Protokoll 730. Sitzung / Seite 20

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gieren, sie haben sich hier nicht „niedergelassen“. Aber es zählt auch nicht für For­scher und Forscherinnen und für humanitäre Aufenthaltsberechtigte. Es zählt nicht, die sind nicht „niedergelassen“ und werden hier ausgenommen. – Das darf doch nicht wahr sein!

Das darf im Grunde nicht wahr sein, weil wir es hier eigentlich gerade vom Wissen­schafts- und Wirtschaftsstandort her bräuchten. Im Grunde wäre es eine Attraktivität, hier offener zu sein, aber so liegt eine von Ängsten bestimmte, kleinkarierte Regelung vor, die menschliche Härten schafft, die meiner Meinung nach völlig unzeitgemäß ist, die mit den Ländern in der Weise nicht verhandelt ist und die meiner Meinung nach Dutzende und Aberdutzende neue Härtefälle schaffen wird. Deshalb, meine Damen und Herren, geschieht diesem Gesetz zu Recht der Einspruch.

Ich hoffe, auch im Lichte dessen, was Herr Professor Konecny über die Verfassungs­widrigkeit des § 39a gesagt hat, dass man im Nationalrat bei der Wiederbefassung – die ihm der Bundesrat als eine Chance anbietet, nämlich die Chance des Nationalra­tes, sich wieder mit diesem Gesetzentwurf zu befassen –, dieses Gesetz quasi generell neu aufmacht, dass man neu in Verhandlungen eintritt und es irgendwann – in hoffent­lich verbesserter Form – wieder in den Bundesrat kommt. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

12.00


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bun­desrat Ing. Kampl. Ich erteile ihm das Wort.

 


12.00.48

Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehr­te Frau Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesrates! Sehr geehrte Frau Präsident! Alles Gute für Ihre künftige Arbeit! Eine Frau Bürgermeister als Bundesratspräsident bringt Toleranz, bringt Demokratie mit, die wir als Bürgermeister haben – und wir sind neun Bürgermeister hier im Haus –, da wir täglich unmittelbar mit den Menschen in Kontakt sind.

Liebe Frau Präsident! Ich glaube, du wirst immer das Gemeinsame finden, und ich wünsche dir für die Republik Österreich viel, viel Erfolg! (Beifall bei Bundesräten der ÖVP.)

Der Tagesordnungspunkt 1 der heutigen Sitzung betrifft die Änderung des Staatsbür­gerschaftsgesetzes. Das Staatsbürgerschaftsrecht eines Bürgers unserer Republik ga­rantiert Schutz, garantiert Rechte und volle Teilnahme an der Demokratie und an allen demokratischen Einrichtungen. Das haben wir zum Teil verlernt; vor allem unserer Jugend müsste es heute mehr näher gebracht werden, dass sie ja voll mitgestalten darf, und wir sollen sie zu dieser Mitgestaltung gerne einladen.

Das Recht, die österreichische Staatsbürgerschaft zu erwerben, ist Teil der derzeitigen Bundesverfassung, etwas, was wir Bürgermeister und auch die Länder schon lange gewollt und gefordert haben. Das heute zu verhandelnde, vorgelegte Gesetz sollte diese Regelung weiter gesetzlich verankern. Herr Kollege Schennach, das ist, glaube ich, der Sinn dieser heutigen Gesetzeswerdung.

Darüber hinaus besteht mit diesem Gesetz kein Widerspruch zum Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das seit 1. Jänner 2006 in Kraft ist. Die Wünsche, die österreichi­sche Staatsbürgerschaft zu erhalten, waren so unterschiedlich, dass es ohne eine ge­setzliche Regelung bisher zu nicht nachvollziehbaren Einbürgerungen gekommen ist.

Folgende Voraussetzungen für eine Einbürgerung, die wir begrüßen, müssen gegeben sein: das Vorleben der betroffenen Person, das Strafregister der betroffenen Person,


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