Bundesrat Stenographisches Protokoll 730. Sitzung / Seite 22

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Im Jahr 2005 ist die Zahl der Einbürgerungen – im Gegenteil! – um fast 15 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres gesunken. Also ein unmittelbarer Handlungsbedarf lässt sich da wirklich nicht feststellen.

Lassen Sie mich anhand von zwei mir persönlich wichtigen Punkten einige Dinge klar­stellen! Das erste betrifft die Fristverlängerung; das ist schon dargestellt worden. Diese Fristverlängerung trifft anerkannte Flüchtlinge. Anerkannte Flüchtlinge! Durch die Verlängerung der Frist von vier auf sechs Jahre müssen die anerkannten Flüchtlinge jetzt also zwei Jahre länger warten. Wer sich mit dieser Materie je auseinander gesetzt hat, weiß, was es bedeutet, in unserem Land anerkannter Flüchtling zu werden – wirk­lich! –, und wie viele Jahre es schon von vornherein dauert, bis man so weit ist. Diesen Leuten dann noch zu sagen: So, jetzt könnt ihr noch zwei Jahre warten, bis ihr die Staatsbürgerschaft bekommt!, da frage ich mich, mit welchem Recht wir uns eigentlich erlauben zu glauben, dass uns das zusteht. Das möchte ich wirklich wissen. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Über die Erhöhung der Wartezeit von sechs auf fünfzehn Jahre für Personen mit Re­foulementschutz möchte ich jetzt gar nichts mehr sagen. Überlegen Sie sich doch ein­mal Folgendes: Diese Personen waren gezwungen, ihre Heimat zu verlassen, ge­zwungen, sonst hätten sie nämlich diesen Status in diesem Staat nie bekommen. Sie haben schwerste Verfolgungen erlitten! Und diesen Menschen jetzt die Einbürgerung auf diese Art und Weise zu erschweren, das finde ich absolut skandalös! (Zwischenruf des Bundesrates Mayer.– Sie können sich dann zu Wort melden und klarstellen, was Sie glauben, was daran richtig ist. Sie sind sowieso der nächste Redner. Ich bin ge­spannt, wie Sie das begründen werden. Sie werden es begründen müssen.

Die Wartefrist für Minderjährige ist schon angesprochen worden. „Minderjährige“ – das klingt immer so gesetzmäßig. Es handelt sich um Kinder, es handelt sich hiebei um Kinder! Da wird die Wartefrist von vier auf zehn Jahre erhöht. Sagen Sie mir, was das für einen Sinn haben soll! Ich weiß es nicht. Ich sehe keinen Sinn darin. Es sind Kinder, die in diesem Staat, in Österreich geboren worden sind. Kinder erhalten die Möglichkeit der Staatbürgerschaftsverleihung nicht nach vier Jahren – vier Jahre sind ohnehin schon ganz schön lang –, nein, erst nach sechs Jahren. Quasi unmittelbar bevor sie in die Schule kommen, werden sie hier, obwohl sie hier geboren worden sind, überhaupt erst eingebürgert. Erklären Sie mir bitte, Herr Kollege Mayer: Warum?! – Ich sehe keinen Grund dafür.

EhegattInnen werden mit einer Wartefrist bis zu elf Jahren (Bundesrat Mayer: Kann!) – natürlich „kann“, aber es ist möglich; wir werden sehen, wie es ausgelegt wird – kon­frontiert. (Beifall bei der SPÖ.)

Über Nacht, quasi über Nacht, wenn dieses Gesetz, wie Sie es ja gewollt hätten, schon in Kraft getreten wäre, wird die Frist für EhepartnerInnen von Österreichern und Ös­terreicherinnen, die bisher drei Jahre betragen hat, nun auf einmal auf sechs Jahre erhöht.

Wissen Sie, Kolleginnen und Kollegen, wie viele unbillige Härten mit dieser Regelung verbunden sind und wie so ein Gesetz Hoffnungen von Menschen zerstören kann?

Ich möchte Ihnen nur einen Fall schildern, der – neben vielen anderen Fällen – persön­lich an mich herangetragen worden ist, denn, Herr Kollege Kühnel: Ich arbeite nicht in der Vergangenheit, sondern in der Gegenwart ganz bewusst in einem Verein aktiv mit, der sich mit der Integration von ausländischen Frauen beschäftigt. Und ich könnte Ihnen nicht nur eine Geschichte erzählen, sondern Hunderte! Aber eine erzähle ich Ihnen jetzt, weil sie typisch ist für das, was mit solchen Leuten, die integrationswillig sind, passiert. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

 


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