Bundesrat Stenographisches Protokoll 730. Sitzung / Seite 34

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Das ist eine prinzipielle Frage, denn es gibt generell schon so etwas wie eine Gemein­schaft, und wenn ich aus einer Gemeinschaft fliehe und dann wieder zurückkehren möchte, weil ich dort geboren bin, weil ich dort meine Wurzeln habe, und merke, dass ich den Wiederaufbau mittragen kann, dann werde ich das wahrscheinlich tun. Zumin­dest sollte das Land, das Schutz und Asyl gewährt hat, keine Einladung an diese Per­sonen aussprechen, wenn der tatsächliche Grund weggefallen ist, sodass die Men­schen auch tatsächlich wieder nach Hause kehren.

Der Grund dafür, dass Österreich so sehr im Visier von Menschen steht, die unter viel­fach falschen Bedingungen und Gründen Asyl begehren, ist auch klar: Österreich hat eine Anerkennungsquote von 20 Prozent, im benachbarten Deutschland liegt sie bei 1,5 Prozent. Von der ÖVP wird Rot-Grün immer gerne dämonisiert und das rot-grüne Gespenst an die Wand gemalt, aber es ist in Österreich unter dieser schwarz-orangen Regierung vielfach schlimmer als in Deutschland, oder, anders ausgedrückt,  Deutsch­land hat unter einer rot-grünen Regierung eine vielfach restriktivere Politik gemacht als hier unsere Bundesregierung.

Wir hätten mit diesem Gesetz die Chance gehabt, der österreichischen Staatsbürger­schaft wirklich jene Wertschätzung zu geben, die sie auch verdient und die sie benö­tigt. Diese Chance ist jedoch vertan worden.

Schauen wir uns zum Beispiel die Gemeinde Wien an: In Wien sind 83 Prozent der Staatsbürgerschaftsvergaben über Ermessensbescheide, also vorzeitig erfolgt. In Wien ist es sehr oft so, dass Neo-Österreicher, wenn sie zur Behörde, wenn sie zum Arzt gehen, einen Dolmetscher brauchen, weil sie kein einziges Wort Deutsch sprechen können. Das ist ein falscher Weg! Das ist keine Integration! Da geht es rein darum, sich zusätzliches Wahlvolk zu erschließen. Das merkt man auch daran, dass sich die SPÖ vor der Wahl in Arabisch, Russisch, Hindu und in vielen anderen Sprachen (Bun­desrat Konecny: Hindu gibt es nicht, das ist keine Sprache!) – ich zeige Ihnen all das – direkt an die wahlberechtigten Neo-Österreicher wendet und die nicht einmal wissen, worum es bei dieser Wahl geht. (Bundesrätin Bachner: Darum informieren wir sie in ihrer Sprache, damit sie es lesen können!) – Sie sollten aber verstehen, worüber sie abstimmen.

Wenn jemand wahlberechtigt ist und nicht einmal den geringsten Tau davon hat, wen er wählt ... (Bundesrätin Bachner: Aber wenn ich ihnen nicht einmal die Chance gebe, verstehen sie es erst recht nicht!) Ja, aber er muss einmal zumindest verstehen, wel­che Partei sich für welches politische Wollen ausspricht. Erst dann kann jemand be­rechtigt sein und berechtigt werden, an einer Wahl teilzunehmen.

Wir von der FPÖ haben da gänzlich andere Vorstellungen. Wir sind für eine Wartefrist von 15 Jahren, wobei die Ausnahmegenehmigungen so gut wie alle zu streichen und nur in ganz besonderen Fällen zu gewähren wären. Wir stellen uns vor, dass es eine 24-monatige Integrationsfrist gibt, innerhalb welcher die Grundkenntnisse der deut­schen Sprache zu erwerben, zu erlernen sind. Geschieht das nicht in einem notwendi­gen Ausmaß, erkennt man gleich zu Beginn, dass der Integrationswille nicht vorhanden ist, was mit dem Verlust der Aufenthaltsberechtigung einhergehen müsste.

Wien ist, wie ich es schon erwähnt habe, nicht nur Opfer einer verfehlten Einbürge­rungspolitik der Regierung, sondern auch Täter, weil in Wien ganz gezielt über das In­strument der Einbürgerung versucht wird, sich neue Wählerschichten zu erschleichen. Das ist ein falscher, ein unanständiger Weg, und dieser Weg gehört durchbrochen. (Ironische Heiterkeit bei Bundesräten der SPÖ.)

Staatsbürgerschaft kann, aber muss nicht am Ende der Integration stehen. Staatsbür­gerschaft ist dann zu gewähren, wenn jemand die deutsche Sprache erlernt hat, wenn jemand wirtschaftlich auf eigenen Beinen steht und wenn jemand – das ist für mich


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