Bundesrat Stenographisches Protokoll 730. Sitzung / Seite 42

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Wir hatten keine Berichterstattung, daher kommen wir jetzt zur Abstimmung, weil die Debatte geschlossen ist.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Mag. Neuwirth, Schennach, Kolleginnen und Kolle­gen vor, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates mit der beigegebe­nen Begründung Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Es erübrigt sich daher eine Abstimmung über den Antrag Dr. Kühnel, keinen Einspruch zu erheben.

13.28.342. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2005 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitslosen­versicherungsgesetz 1977 und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden (1122 d.B., 330/A und 1214 d.B. sowie 7437/BR d.B.)

3. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2005 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Angestelltengesetz geändert wird (605/A und 1215 d.B.)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zu den Punkten 2 und 3 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Da der Bundesrat dem Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit zur Berichterstattung über die beiden gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates eine Frist bis zum 24. Jän­ner 2006 gesetzt hat, sind diese Vorlagen gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates auch ohne Vorliegen eines schriftlichen Ausschussberichtes in Ver­handlung zu nehmen.

Wir gehen daher in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist als Erster Herr Bundesrat Mag. Klug. – Bitte.

 


13.29.42

Bundesrat Mag. Gerald Klug (SPÖ, Steiermark): Frau Präsidentin! Bedauerlicher­weise ist der Rang der Vertreter der Regierung nicht besetzt. Ich werde mich trotzdem bemühen, in meinen Ausführungen auf das eine oder andere einzugehen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da es sich bei den beiden Tagesordnungspunkten 2 und 3 um eine Spezialdisziplin im Arbeitsrecht handelt – ich gebe das zu Beginn offen zu –, erlauben Sie mir, ganz zu Beginn meiner Ausführungen einen kurzen Bericht dar­über zu geben, worum es einerseits in diesen beiden Materien im Detail geht und was andererseits bisher geschehen ist und bedauerlicherweise nicht geschehen ist.

In unserer Tagesordnung zur heutigen Plenarsitzung heißt es zwar korrekt, aber lapi­dar: Beschluss des Nationalrates vom 6.12.2005, mit dem im Arbeitsrecht Veränderun­gen getroffen werden sollen. Es geht im Konkreten um das Angestelltengesetz, um das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, um das Arbeitslosenversicherungsgesetz und letztlich auch um das Landarbeitsgesetz.

Bei diesen arbeitsrechtlichen Aspekten – und es ist mir doch ein besonderes Anliegen, dies zu Beginn hervorzuheben, weil es wichtig für die Gesamteinschätzung ist –, bei diesen beiden arbeitsrechtlichen Aspekten handelt es sich im Wesentlichen um das so


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