genannte Individualarbeitsrecht, also ein Arbeitsrecht, in dem sich in dieser Spezialdisziplin lediglich der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin und der Arbeitgeber gegenüberstehen, individuell, ohne ausreichenden Schutz, ohne betriebsrätliche Beratung. Das ist insofern wichtig, um das einschätzen zu können, damit man auch die weitere Entwicklung inhaltlicher Art ausreichend beurteilen kann: zwei Vertragsparteien, liebe Kolleginnen und Kollegen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, zwei Vertragsparteien, deren Interessenlage zu einem Zeitpunkt von Rekord-Arbeitslosigkeit und bedauerlicherweise zu wenig offenen Stellen unterschiedlicher nicht sein kann, sodass von gleichberechtigten Partnern auf der Ebene des Arbeitsvertrages gerade in Zeiten wie diesen, eines extrem angespannten Arbeitsmarktes, keinesfalls gesprochen werden kann.
Ich habe es zu Beginn erwähnt: Was ist bisher geschehen, und was ist bisher nicht geschehen? – Ich darf in Schlagworten kurz Revue passieren lassen, wie diese Gesetzesinitiative in den Nationalrat gekommen ist, damit wir leichter einschätzen können, warum wir im Bundesrat, der zweiten Kammer im parlamentarischen System der Bundesgesetzgebung, diesen Weg gewählt haben, den wir eingeschlagen haben.
Es hat eine Regierungsvorlage gegeben, mit
der dieses arbeitsrechtliche Thema in den Nationalrat gekommen ist. In diesem
Zusammenhang – die Frau Präsidentin von der Wirtschaftskammer ist jetzt
bedauerlicherweise draußen – mache ich darauf aufmerksam, dass diese
Vorlage ohne Begutachtung in das Parlament gekommen ist: eine arbeitsrechtliche Thematik, die – und das
ist ein wichtiger Punkt – ohne Sozialpartnergespräche ins
Parlament gekommen ist!
Warum hebe ich
das in diesem Zusammenhang besonders hervor? – Der zuständige
Bundesminister Bartenstein hat im Sommer 2005 diese Sozialpartnergespräche angekündigt.
Ich darf in diesem Zusammenhang zitieren: Ich kenne die Probleme und lade die
Sozialpartner zu Gesprächen ein. – Bartenstein im August 2005. Diesen
Worten folgten leider keine Taten.
Liebe Kolleginnen
und Kollegen! Mit dieser Husch-Pfusch-Gesetzgebung und – ich erwähne das
in diesem Zusammenhang auch – dann im Nationalrat mit äußerst eigenartigen
Antragsaktivitäten einzelner Vertreter der Regierungsmehrheiten wurde das
Arbeitsrecht in der Regierungsvorlage im Nationalrat noch zusätzlich
verschärft – ich möchte das besonders
hervorheben –, sodass zum jetzigen Zeitpunkt der zweiten Kammer des parlamentarischen Systems in Österreich,
dem Bundesrat, nichts anderes übrig geblieben ist, als im zuständigen Ausschuss
die Handbremse zu ziehen!
Ich möchte in
diesem Zusammenhang doch darauf aufmerksam machen, dass es gelungen ist, mit
einer Debatte im Wirtschaftsausschuss gemäß § 33 der Geschäftsordnung des
Bundesrates eine Einladung von Auskunftspersonen beziehungsweise zur Vorlage
von Sachverständigengutachten, wie gesagt, das zweite Mal, mit einer entsprechenden
Mehrheit zu beschließen. Ich stehe auch nicht an, mich als Vertreter der
sozialdemokratischen Fraktion bei den Grünen für die Unterstützung dabei zu
bedanken.
Eines sei in
diesem Zusammenhang vielleicht auch noch hervorgehoben, damit das in der
politischen Debatte des heutigen Tagesordnungspunktes zu keiner Polemik Anlass
gibt. Ich bin der Frau Präsidentin sehr dankbar dafür, dass sie im Ausschuss
darauf aufmerksam gemacht hat, dass es in diesem Paket des Arbeitsrechtes einen
wichtigen Punkt gibt; ich schaue jetzt bewusst in Ihre Richtung, Kollege Mayer,
Sie haben sich nach mir zu Wort gemeldet. Es gibt einen Punkt, in dem es um die
Frage der Sterbebegleitung von Kindern geht, um die Ausdehnung von sechs auf
neun Monate. Ich habe ausdrücklich im Ausschuss
festgehalten, dass das eine sozialpolitisch äußerst begrüßenswerte
Maßnahme ist.
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