Bundesrat Stenographisches Protokoll 730. Sitzung / Seite 43

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genannte Individualarbeitsrecht, also ein Arbeitsrecht, in dem sich in dieser Spezialdis­ziplin lediglich der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin und der Arbeitgeber gegenüber­stehen, individuell, ohne ausreichenden Schutz, ohne betriebsrätliche Beratung. Das ist insofern wichtig, um das einschätzen zu können, damit man auch die weitere Ent­wicklung inhaltlicher Art ausreichend beurteilen kann: zwei Vertragsparteien, liebe Kol­leginnen und Kollegen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, zwei Vertragsparteien, deren Interessenlage zu einem Zeitpunkt von Rekord-Arbeitslosigkeit und bedauerlicherweise zu wenig offenen Stellen unterschiedlicher nicht sein kann, sodass von gleichberech­tigten Partnern auf der Ebene des Arbeitsvertrages gerade in Zeiten wie diesen, eines extrem angespannten Arbeitsmarktes, keinesfalls gesprochen werden kann.

Ich habe es zu Beginn erwähnt: Was ist bisher geschehen, und was ist bisher nicht geschehen? – Ich darf in Schlagworten kurz Revue passieren lassen, wie diese Ge­setzesinitiative in den Nationalrat gekommen ist, damit wir leichter einschätzen können, warum wir im Bundesrat, der zweiten Kammer im parlamentarischen System der Bun­desgesetzgebung, diesen Weg gewählt haben, den wir eingeschlagen haben.

Es hat eine Regierungsvorlage gegeben, mit der dieses arbeitsrechtliche Thema in den Nationalrat gekommen ist. In diesem Zusammenhang – die Frau Präsidentin von der Wirtschaftskammer ist jetzt bedauerlicherweise draußen – mache ich darauf aufmerk­sam, dass diese Vorlage ohne Begutachtung in das Parlament gekommen ist: eine arbeitsrechtliche Thematik, die – und das ist ein wichtiger Punkt – ohne Sozialpartner­gespräche ins Parlament gekommen ist!

Warum hebe ich das in diesem Zusammenhang besonders hervor? – Der zuständige Bundesminister Bartenstein hat im Sommer 2005 diese Sozialpartnergespräche ange­kündigt. Ich darf in diesem Zusammenhang zitieren: Ich kenne die Probleme und lade die Sozialpartner zu Gesprächen ein. – Bartenstein im August 2005. Diesen Worten folgten leider keine Taten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dieser Husch-Pfusch-Gesetzgebung und – ich er­wähne das in diesem Zusammenhang auch – dann im Nationalrat mit äußerst eigen­artigen Antragsaktivitäten einzelner Vertreter der Regierungsmehrheiten wurde das Arbeitsrecht in der Regierungsvorlage im Nationalrat noch zusätzlich verschärft – ich möchte das besonders hervorheben –, sodass zum jetzigen Zeitpunkt der zweiten Kammer des parlamentarischen Systems in Österreich, dem Bundesrat, nichts anderes übrig geblieben ist, als im zuständigen Ausschuss die Handbremse zu ziehen!

Ich möchte in diesem Zusammenhang doch darauf aufmerksam machen, dass es ge­lungen ist, mit einer Debatte im Wirtschaftsausschuss gemäß § 33 der Geschäftsord­nung des Bundesrates eine Einladung von Auskunftspersonen beziehungsweise zur Vorlage von Sachverständigengutachten, wie gesagt, das zweite Mal, mit einer ent­sprechenden Mehrheit zu beschließen. Ich stehe auch nicht an, mich als Vertreter der sozialdemokratischen Fraktion bei den Grünen für die Unterstützung dabei zu bedan­ken.

Eines sei in diesem Zusammenhang vielleicht auch noch hervorgehoben, damit das in der politischen Debatte des heutigen Tagesordnungspunktes zu keiner Polemik Anlass gibt. Ich bin der Frau Präsidentin sehr dankbar dafür, dass sie im Ausschuss darauf aufmerksam gemacht hat, dass es in diesem Paket des Arbeitsrechtes einen wichtigen Punkt gibt; ich schaue jetzt bewusst in Ihre Richtung, Kollege Mayer, Sie haben sich nach mir zu Wort gemeldet. Es gibt einen Punkt, in dem es um die Frage der Sterbe­begleitung von Kindern geht, um die Ausdehnung von sechs auf neun Monate. Ich habe ausdrücklich im Ausschuss festgehalten, dass das eine sozialpolitisch äußerst begrüßenswerte Maßnahme ist.

 


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