Ich halte das auf
dieser Ebene der Ausschussberatungen deshalb fest, weil ich es auch vermeiden
möchte – ich bin gespannt, ob das gelingen wird –, dass unter diesem
Tagesordnungspunkt im Plenum zu diesem Thema polemische Debattenbeiträge kommen.
Ich unterstelle Ihnen das keinesfalls, bei allem Respekt. (Bundesrat Mayer:
Danke! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) Nein, aber im Rahmen
einzelner Bundesländeraktivitäten war schon zu hören – Kollege Kühnel,
bei allem Respekt –: Die Roten verhindern sozialpolitische Verbesserungen!
(Bundesrat Kneifel: Das stimmt ja! So ist es ja!)
Ich sage in
diesem Zusammenhang, es ist bedauerlich, dass diese sozialpolitische
Verbesserung in das Gesetzespaket mit verpackt wurde und unter einem
abgehandelt wird. Das bringe ich auf den Punkt, daher sage ich: Wir begrüßen
diese Maßnahme, aber durch die anderen, auch vorgesehenen arbeitsrechtlichen
Veränderungen wird dieser Punkt – nicht von uns verschuldet –
verzögert. Man kann das alles verbessern. Ich sage in dem Zusammenhang nur, wir
freuen uns, wenn das Gesetz noch einmal in den Nationalrat kommt und dann auch
die entgeltliche Absicherung in der Familienhospizkarenz gleich mit verpackt
wird. Ich bin sehr begeistert, wenn das alles neu kommt. Mir war es wichtig,
diesen Punkt festzuhalten: Das ist im Ausschuss breit diskutiert worden, dafür
gibt es heute in der Plenarsitzung keine Gelegenheit mehr, dies zu zerreden.
Was die Einladung
zur Vorlage von Sachverständigengutachten betrifft, liebe Kolleginnen und
Kollegen, so wurde das vorliegende Material heute verteilt. Ich darf mich,
nachdem ich das im Ausschuss beantragt habe, bei allen recht herzlich bedanken,
die die Gelegenheit wahrgenommen haben. Ich möchte eines besonders hervorheben,
und ich hoffe, dass das auch auf breite Zustimmung im Plenum stoßen wird. Ganz
besonders begeistert war ich von der äußerst präzisen, sehr detaillierten,
äußerst aufschlussreichen und umfangreichen Stellungnahme der
Bundesarbeitskammer zu diesem Thema.
Ich möchte an
dieser Stelle wirklich ein herzliches Dankeschön an die Arbeiterkammer
ausrichten. In einer hochgradig spezialisierten Materie
ist es gelungen, viel Licht in angeblich dunkle Sphären dieses Arbeitsrechtes
zu bringen. Ich sage deshalb „angeblich“, weil es, wenn man sich die Debattenbeiträge
im Nationalrat zu diesem Thema durchliest, entweder an der vorgeschrittenen
Uhrzeit gelegen ist, oder es war zum damaligen Zeitpunkt noch nicht ganz klar,
wie dieses AVRAG oder das Angestelltengesetz geändert werden soll.
Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich jetzt aber ins Detail eingehen. Um welchen Beschluss geht es im Konkreten? – Spezialmaterie Arbeitsrecht: Es geht im Wesentlichen darum, dass versucht wird, gesetzlich zu definieren, welche Arbeitsvertragsklauseln in Zukunft zulässig sein sollten und welche nicht zulässig sein sollten.
Der Ist-Zustand im derzeitigen Arbeitsrecht, nämlich die Konkretisierung von unzähligen unfairen Arbeitsvertragsrechtsklauseln, wird fortgeschrieben. Ich erinnere noch einmal daran, liebe Kolleginnen und Kollegen: Da stehen sich beim Abschluss des Arbeitsvertrages zwei ungleiche Partner gegenüber. Wenn wir hohe Arbeitslosigkeit haben, dann unterschreibt jeder Arbeitsplatzsuchende den Arbeitsvertrag innerhalb der rechtlich zulässigen Grenzen, mögen sie auch noch so ungerecht sein. Im Konkreten werden also die Botschaft, die wir bisher hatten, und der Ist-Zustand, den wir bisher im Arbeitsrecht hatten – das ist die unterste Ebene, da gibt es keine Betriebsräte –, der unfaire Zustand, den wir bisher hatten, nämlich die volle Flexibilität zugunsten der Arbeitgeber und gleichzeitig die Einschränkung der Mobilität der ArbeitnehmerInnen, manifestiert. Das ist die Hauptbotschaft dieser neuen Gesetzesvorlage.
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