Bundesrat Stenographisches Protokoll 730. Sitzung / Seite 44

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Ich halte das auf dieser Ebene der Ausschussberatungen deshalb fest, weil ich es auch vermeiden möchte – ich bin gespannt, ob das gelingen wird –, dass unter diesem Tagesordnungspunkt im Plenum zu diesem Thema polemische Debattenbeiträge kom­men. Ich unterstelle Ihnen das keinesfalls, bei allem Respekt. (Bundesrat Mayer: Danke! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) Nein, aber im Rahmen einzelner Bun­desländeraktivitäten war schon zu hören – Kollege Kühnel, bei allem Respekt –: Die Roten verhindern sozialpolitische Verbesserungen! (Bundesrat Kneifel: Das stimmt ja! So ist es ja!)

Ich sage in diesem Zusammenhang, es ist bedauerlich, dass diese sozialpolitische Verbesserung in das Gesetzespaket mit verpackt wurde und unter einem abgehandelt wird. Das bringe ich auf den Punkt, daher sage ich: Wir begrüßen diese Maßnahme, aber durch die anderen, auch vorgesehenen arbeitsrechtlichen Veränderungen wird dieser Punkt – nicht von uns verschuldet – verzögert. Man kann das alles verbessern. Ich sage in dem Zusammenhang nur, wir freuen uns, wenn das Gesetz noch einmal in den Nationalrat kommt und dann auch die entgeltliche Absicherung in der Familienhos­pizkarenz gleich mit verpackt wird. Ich bin sehr begeistert, wenn das alles neu kommt. Mir war es wichtig, diesen Punkt festzuhalten: Das ist im Ausschuss breit diskutiert worden, dafür gibt es heute in der Plenarsitzung keine Gelegenheit mehr, dies zu zer­reden.

Was die Einladung zur Vorlage von Sachverständigengutachten betrifft, liebe Kollegin­nen und Kollegen, so wurde das vorliegende Material heute verteilt. Ich darf mich, nachdem ich das im Ausschuss beantragt habe, bei allen recht herzlich bedanken, die die Gelegenheit wahrgenommen haben. Ich möchte eines besonders hervorheben, und ich hoffe, dass das auch auf breite Zustimmung im Plenum stoßen wird. Ganz be­sonders begeistert war ich von der äußerst präzisen, sehr detaillierten, äußerst auf­schlussreichen und umfangreichen Stellungnahme der Bundesarbeitskammer zu die­sem Thema.

Ich möchte an dieser Stelle wirklich ein herzliches Dankeschön an die Arbeiterkammer ausrichten. In einer hochgradig spezialisierten Materie ist es gelungen, viel Licht in angeblich dunkle Sphären dieses Arbeitsrechtes zu bringen. Ich sage deshalb „angeb­lich“, weil es, wenn man sich die Debattenbeiträge im Nationalrat zu diesem Thema durchliest, entweder an der vorgeschrittenen Uhrzeit gelegen ist, oder es war zum damaligen Zeitpunkt noch nicht ganz klar, wie dieses AVRAG oder das Angestellten­gesetz geändert werden soll.

Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich jetzt aber ins Detail eingehen. Um welchen Beschluss geht es im Konkreten? – Spezi­almaterie Arbeitsrecht: Es geht im Wesentlichen darum, dass versucht wird, gesetzlich zu definieren, welche Arbeitsvertragsklauseln in Zukunft zulässig sein sollten und wel­che nicht zulässig sein sollten.

Der Ist-Zustand im derzeitigen Arbeitsrecht, nämlich die Konkretisierung von unzähli­gen unfairen Arbeitsvertragsrechtsklauseln, wird fortgeschrieben. Ich erinnere noch einmal daran, liebe Kolleginnen und Kollegen: Da stehen sich beim Abschluss des Arbeitsvertrages zwei ungleiche Partner gegenüber. Wenn wir hohe Arbeitslosigkeit haben, dann unterschreibt jeder Arbeitsplatzsuchende den Arbeitsvertrag innerhalb der rechtlich zulässigen Grenzen, mögen sie auch noch so ungerecht sein. Im Konkre­ten werden also die Botschaft, die wir bisher hatten, und der Ist-Zustand, den wir bisher im Arbeitsrecht hatten – das ist die unterste Ebene, da gibt es keine Betriebsräte –, der unfaire Zustand, den wir bisher hatten, nämlich die volle Flexibilität zugunsten der Arbeitgeber und gleichzeitig die Einschränkung der Mobilität der ArbeitnehmerInnen, manifestiert. Das ist die Hauptbotschaft dieser neuen Gesetzesvorlage.

 


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