Bundesrat Stenographisches Protokoll 730. Sitzung / Seite 54

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bei Lehrverhältnissen und anderen Arbeitsverhältnissen, die Ausbildungscharakter ha­ben, rückerstattet werden müssen. Da gelten keine Altersgrenzen, sondern Lehren können auch später absolviert werden.

Da – wie ich vorhin betont habe – eine der Regelungen, nämlich die in Bezug auf die Karenzausdehnung zur Begleitung von schwer kranken Kindern, natürlich unsere absolute Unterstützung erhält, bedauern wir es, dass diese Novelle in dieser Form nicht mitgetragen werden kann, da sie erstens mobilitätshindernd ist, zweitens große Ungerechtigkeiten birgt und drittens – ein wesentlicher Grund für mich – einen absolu­ten Innovationshemmschuh für unsere Wirtschaft darstellt. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

14.17


Vizepräsident Jürgen Weiss: Zu Wort gelangt nun Herr Bundesminister Platter. – Bitte.

 


14.17.48

Bundesminister für Landesverteidigung Günther Platter: Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Geschätzte Damen und Herren! Zuerst wollte ich mich eigentlich nicht zu Wort melden, aber auf Grund dieser Diskussion ist es mir sehr wichtig, als Bundesregie­rungsmitglied doch eine Stellungnahme abzugeben.

Wie ich jetzt diesen Diskussionen entnommen habe, beabsichtigen die SPÖ und die Grünen, dieser Gesetzesmaterie nicht die Zustimmung zu geben; das heißt, dass ein Einspruch erhoben wird. Es wird dann wieder der Nationalrat damit befasst werden, und ich gehe davon aus, dass dort ein Beharrungsbeschluss gefasst wird, aber diese gesetzlichen Maßnahmen, die man vorsieht, werden um Monate verzögert.

Ganz besonders schmerzt das – wie es bereits zum Ausdruck gebracht wurde – im Be­reich der Familienhospizkarenz. Ich kann Ihnen sagen, ich bin stolz darauf, dass diese unsere Regierung im Jahre 2002 diese gesetzliche Maßnahme beschlossen hat. Es hat schon längere Zeit – da war ich noch im Nationalrat – Diskussionen darüber gege­ben, aber eine Familienhospizkarenz konnte nicht ermöglicht werden. Wir haben das im Jahre 2002 getan. Das war eine unglaublich große sozialpolitische Maßnahme und hat auch Wärme in dieser Republik Österreich ausgestrahlt. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Ing. Kampl.)

Meine Damen und Herren! Es wurde jetzt eine Evaluierung über den Zeitraum durch­geführt, und es wurde festgestellt, dass die Dauer nicht ausreichend war und dass ge­rade bei Kindern, die schwerst krank sind, die durchschnittliche Dauer der Inanspruch­nahme bei vier beziehungsweise fünf Monaten liegt.

Deshalb erachte ich es schon als eine sehr wichtige Maßnahme, dass nun eine Aus­weitung durchgeführt wird und diese Familienhospizkarenz bis zu neun Monate in An­spruch genommen werden kann – eine Maßnahme, auf die die Eltern sehr warten. Deshalb habe ich kein Verständnis dafür, dass man jetzt Einspruch erhebt und dadurch diese Möglichkeit, die die Bundesregierung schaffen will und der Nationalrat auch schaffen wird, wieder verzögert. Deshalb möchte ich an Sie appellieren, dass Sie auch die Stimmen der Eltern hören, die diese Maßnahme dringend brauchen, und dass der Bundesrat sich diese Ablehnung noch einmal überlegt.

Meine Damen und Herren! Wenn Sie aber glauben, dass sich der Einspruch primär gegen die Neuregelung hinsichtlich des Ausbildungskostenrückersatzes oder der Kon­kurrenzklausel richtet, so möchte ich Ihnen Folgendes zu bedenken geben: Mit der Ein­schränkung der Gültigkeit von Konkurrenzklauseln durch Einführung einer Entgeltgren­ze für 2006 von 2 125 € wird der missbräuchlichen Verwendung derartiger Klauseln bei Beziehern von niedrigen bis mittleren Arbeitseinkommen ein Riegel vorgeschoben.

 


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