bei Lehrverhältnissen und anderen Arbeitsverhältnissen, die Ausbildungscharakter haben, rückerstattet werden müssen. Da gelten keine Altersgrenzen, sondern Lehren können auch später absolviert werden.
Da – wie ich vorhin betont
habe – eine der Regelungen, nämlich die in Bezug auf die Karenzausdehnung
zur Begleitung von schwer kranken Kindern, natürlich unsere absolute
Unterstützung erhält, bedauern wir es, dass diese Novelle in dieser Form nicht
mitgetragen werden kann, da sie erstens mobilitätshindernd ist, zweitens große
Ungerechtigkeiten birgt und drittens – ein wesentlicher Grund für
mich – einen absoluten Innovationshemmschuh für unsere Wirtschaft
darstellt. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
14.17
Vizepräsident Jürgen Weiss: Zu Wort gelangt nun Herr Bundesminister Platter. – Bitte.
14.17
Bundesminister für Landesverteidigung Günther Platter: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Zuerst wollte ich mich eigentlich nicht zu Wort melden, aber auf Grund dieser Diskussion ist es mir sehr wichtig, als Bundesregierungsmitglied doch eine Stellungnahme abzugeben.
Wie ich jetzt diesen Diskussionen entnommen habe, beabsichtigen die SPÖ und die Grünen, dieser Gesetzesmaterie nicht die Zustimmung zu geben; das heißt, dass ein Einspruch erhoben wird. Es wird dann wieder der Nationalrat damit befasst werden, und ich gehe davon aus, dass dort ein Beharrungsbeschluss gefasst wird, aber diese gesetzlichen Maßnahmen, die man vorsieht, werden um Monate verzögert.
Ganz besonders schmerzt das – wie es
bereits zum Ausdruck gebracht wurde – im Bereich der
Familienhospizkarenz. Ich kann Ihnen sagen, ich bin stolz darauf, dass diese
unsere Regierung im Jahre 2002 diese gesetzliche Maßnahme beschlossen hat. Es
hat schon längere Zeit – da war ich noch im Nationalrat –
Diskussionen darüber gegeben, aber eine Familienhospizkarenz konnte nicht
ermöglicht werden. Wir haben das im Jahre 2002 getan. Das war eine unglaublich
große sozialpolitische Maßnahme und hat auch Wärme in dieser Republik Österreich
ausgestrahlt. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Ing. Kampl.)
Meine Damen und Herren! Es wurde jetzt eine Evaluierung über den Zeitraum durchgeführt, und es wurde festgestellt, dass die Dauer nicht ausreichend war und dass gerade bei Kindern, die schwerst krank sind, die durchschnittliche Dauer der Inanspruchnahme bei vier beziehungsweise fünf Monaten liegt.
Deshalb erachte ich es schon als eine sehr wichtige Maßnahme, dass nun eine Ausweitung durchgeführt wird und diese Familienhospizkarenz bis zu neun Monate in Anspruch genommen werden kann – eine Maßnahme, auf die die Eltern sehr warten. Deshalb habe ich kein Verständnis dafür, dass man jetzt Einspruch erhebt und dadurch diese Möglichkeit, die die Bundesregierung schaffen will und der Nationalrat auch schaffen wird, wieder verzögert. Deshalb möchte ich an Sie appellieren, dass Sie auch die Stimmen der Eltern hören, die diese Maßnahme dringend brauchen, und dass der Bundesrat sich diese Ablehnung noch einmal überlegt.
Meine Damen und Herren! Wenn Sie aber glauben, dass sich der Einspruch primär gegen die Neuregelung hinsichtlich des Ausbildungskostenrückersatzes oder der Konkurrenzklausel richtet, so möchte ich Ihnen Folgendes zu bedenken geben: Mit der Einschränkung der Gültigkeit von Konkurrenzklauseln durch Einführung einer Entgeltgrenze für 2006 von 2 125 € wird der missbräuchlichen Verwendung derartiger Klauseln bei Beziehern von niedrigen bis mittleren Arbeitseinkommen ein Riegel vorgeschoben.
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