Bundesrat Stenographisches Protokoll 730. Sitzung / Seite 85

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

anonym über das bereichsspezifische Personenkennzeichen nach dem E-Govern­ment-Gesetz zusammengeführt werden.

Sicher ist, dass nur bei Widersprüchen oder Lücken in den Daten die Behörden der Bundesanstalt die Namen der Betroffenen zwecks Befragung bekannt geben können, und sicher ist, dass die Bürger somit bei Volkszählungen grundsätzlich nicht mehr belastet sind. Sicher ist auch – da die Daten der Bundesanstalt elektronisch zur Verfü­gung stehen – ein rascheres Vorliegen der Volkszählungsergebnisse, und sicher ist auch, dass damit die Kosten von Volkszählungen auf 10 Prozent der bisherigen Kosten reduziert werden. – Ich glaube, auch das ist ein wesentlicher Punkt, den man berück­sichtigen sollte.

Die Argumente, die Sie vorher aufgezählt haben, um Ihr Dagegensein zu rechtfertigen, sind daher nicht haltbar. (Beifall der Bundesräte Ing. Kampl und Mitterer sowie bei der ÖVP.)

16.47


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Sodl. Ich erteile es ihm.

 


16.47.39

Bundesrat Wolfgang Sodl (SPÖ, Burgenland): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Bereits im Juli 2003 wurde der Initiativantrag im Nationalrat eingebracht, das Volkszählungsgesetz 1950 zu ändern.

Der Verfassungsausschuss des Nationalrates hatte im Juni 2004 den Initiativantrag in Verhandlung genommen. Im Dezember 2005 wurde dem Abänderungsantrag einstim­mig zugestimmt. Auch in der 129. Sitzung des Nationalrates wurde der vorliegende Gesetzentwurf einstimmig angenommen. Es sollen jene Paragraphen – definitiv § 10, § 11 und § 12 – des Volkszählungsgesetzes in der genannten Fassung, die die ge­heime Erhebung der Muttersprache regeln, gestrichen werden.

In einem modernen demokratischen Rechtsstaat muss die Erhebung der Mutterspra­che und Umgangssprache der Bevölkerung im Rahmen der regulären Volkszählung stattfinden – und darf nicht durch eine geheime Erhebung erfolgen, die als geheime Minderheitenfeststellung gedeutet werden kann.

Sehr geschätzte Damen und Herren, mein Vorredner, Kollege Mitterer, und Herr Staatssekretär Schweitzer haben die aktuelle Situation angesprochen. Lassen Sie mich einige Worte betreffend Minderheiten und Minderheitenfeststellungen in Öster­reich dazu verlieren, da ich selbst aus einem Bundesland mit Minderheiten komme und in meinem Bundesland – oder in unserem Bundesland, Herr Staatssekretär! –, dem Burgenland, die Rechte der Minderheiten und deren Umsetzung keine Probleme und keine Schwierigkeiten darstellen.

Offensichtlich laufen die Uhren nicht in allen Bundesländern gleich. Das auffallendste Merkmal der österreichischen Minderheitenpolitik ist, dass in verschiedenen Bundes­ländern mit Minderheiten völlig unterschiedlich umgegangen und keine einheitliche Vorgangsweise an den Tag gelegt wird. Der gravierendste Unterschied besteht heute wohl, wie schon angesprochen, zwischen den Bundesländern Burgenland und Kärn­ten.

Im vergangenen Jahr feierten wir 60 Jahre Kriegsende, 50 Jahre Staatsvertrag sowie zehn Jahre Beitritt zur Europäischen Union – ein historisches Jahr also. 50 Jahre Staatsvertrag – wie es der Herr Staatssekretär schon erwähnt hat –, ein Staatsvertrag, in dem im Artikel 7 die Minderheitsrechte verankert und festgeschrieben sind.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite