Bundesrat Stenographisches Protokoll 730. Sitzung / Seite 93

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17.19.20

Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich habe eigentlich immer, auch in der kurzen Zeit, seit der ich im Parlament bin, das Gesprächsklima positiv erwähnt. Ich habe auch vor kurzem den Herrn Vorsitzenden der SPÖ-Fraktion dafür bewundert, wie er anlässlich der Fest­sitzung in Erinnerung an das erste Zusammentreten des Bundesrates vor 60 Jahren eine Rede gehalten hat, die wirklich hervorragend war.

Jetzt, nach seinem letzten Redebeitrag, bin ich allerdings in zweierlei Hinsicht erschüt­tert (Bundesrat Gruber: ... 20 Jahre erschüttert! In tiefer Depression!):

Erstens fordert er auf beziehungsweise ersucht er seinen Bundesparteivorsitzenden Gusenbauer, sich bei einem Patienten der offenen Psychiatrie zu entschuldigen, und stellt damit fest, dass unser Landeshauptmann ein Patient der offenen Psychiatrie ist. – Punkt eins. (Bundesrat Konecny: Sie haben mich nicht verstanden! „Bei den Patien­ten“, weil er sie in die Nähe des Landeshauptmannes gerückt hat!) – Ich habe genau gehört, was Sie gesagt haben. (Bundesrat Konecny: Sie verstehen es nur nicht!)

Zweitens werden Sie den Kärntnerinnen und Kärntnern beider Sprachen erklären müs­sen, dass Sie die Diskussion um den Abwehrkampf 1918 bis 1920, bei dem es viele Opfer gegeben hat, wo leider kein Abwehrkämpfer mehr lebt, weil der Letzte vor kur­zem gestorben ist, aber noch immer Mitglieder dieser Familien da sind, dass Sie diese Diskussion in Österreich als „skurril“ bezeichnen. Das finde ich beschämend! (Beifall des Bundesrates Ing. Kampl und bei Bundesräten der ÖVP.)

17.21


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wird noch von jemandem das Wort ge­wünscht? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt ge­trennt.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2005 betreffend ein Bundesgesetz über die Durchführung von Volks-, Ar­beitsstätten-, Gebäude- und Wohnungszählungen und ein Bundesgesetz, mit dem das Postgesetz 1997 und weitere Gesetze geändert werden.

Es liegt hiezu ein Antrag der Bundesräte Gruber, Schennach, Kolleginnen und Kolle­gen vor, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates mit der beigegebe­nen Begründung Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates mit der beigegebenen Begründung Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der An­trag, Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Damit erübrigt sich eine Abstimmung über den Antrag der Bundesräte Perhab, Kolle­ginnen und Kollegen, gemäß § 43 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. De­zember 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufent­haltsgesetz geändert wird.

Es liegt hiezu ebenfalls ein Antrag der Bundesräte Gruber, Schennach, Kolleginnen und Kollegen vor, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben.

 


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