Bundesrat Stenographisches Protokoll 730. Sitzung / Seite 99

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Das 2. Schulrechtspaket reicht deshalb nicht aus, weil wir uns den Problemen der Zeit stellen müssen, aber auch den Herausforderungen der Zukunft und den neuen Aufga­ben, die auf die Schule zukommen im Sinne der Teilung und dessen, was die Gesell­schaft immer mehr in die Schulen verlagert. Das von Herrn Erlitz gebrachte Beispiel mit den 80 Prozent ist ja sehr beeindruckend und zeigt, wie enorm die Anforderungen an den Schulbereich sind.

Wenn wir das Ergebnis präsentiert bekommen, dass 20 000 SchülerInnen pro Jahr nicht sinnerfassend lesen können, dann frage ich mich, wohin wir gehen.

Der Grund dafür, dass wir bei den Landeshauptleuten nachgefragt haben, ist: Wenn die Landeshauptleutekonferenz sagt, man braucht 700 – anderen Aussagen nach 800 – Lehrer für den Stützunterricht, dann aber die Zahl 300 herauskommt, stellt sich die Frage: Reicht das aus? Haben die Landeshauptleute nur zu hoch gepokert?

Frau Bundesministerin! Ich verstehe nicht, dass Sie am 12. Jänner die Chance ver­streichen haben lassen, mit den Landesschulratspräsidenten zumindest einmal über die Verteilung dieser 300 Lehrer zu diskutieren, da ja für Sie die Signale klar und deut­lich waren, dass wir hier zwar Nachfragen anstellen, diese Nachfragen aber keine prin­zipielle Infragestellung dieses Schulpakets bedeuten.

Das Land Oberösterreich zum Beispiel meint, dass dieser Deckelung nur gefolgt wer­den kann, solange die Sprachförderkurse nicht verbindlich anzubieten sind. Das heißt, solange sie unverbindlich sind, nehmen wir halt ein paar, weil die Deckelung nicht ausreicht.

Weiters meint die Oberösterreichische Landesregierung, dass das vorgesehene Kon­tingent an zusätzlichen Lehrerstellen zu erhöhen ist. Die Oberösterreichische Landes­regierung verweist weiters auf den Beschluss der Landeshauptleutekonferenz vom 4. November 2005, die der tatsächlichen Anzahl ausländischer Schüler nicht deutscher Muttersprache entsprechende Zahl an Lehrerposten zur Verfügung zu stellen und den tatsächlichen Anteil der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in die Dienst­postenberechnung mit einzubeziehen.

Das Land Kärnten bekräftigt das, meint aber auch, dass hier bei der Kostendarstellung extrem geschludert wurde, dass von 30 982 € ausgegangen wurde, die tatsächlichen Kosten unter Berücksichtigung der Abfertigungstangente und so weiter aber um 10 000 € höher liegen, also bei 40 340 €.

Das Land Kärnten stellt weiters fest, dass einerseits der tatsächliche Bedarf mit 700 derartigen Lehrerstellen feststeht, dass andererseits der Regierungsvorlage aber auch eine Vorgabe fehlt, wie die Aufteilung dieser zusätzlichen Planstellen auf die einzelnen Bundesländer erfolgen soll – abgesehen von den Unklarheiten über die Finanzierung dieses Zusatzbedarfes und der zwingenden Einrichtung einer Evidenz über den Anfall solcher Förderkurse für Kinder mit nicht deutscher Muttersprache.

Das Land Kärnten sagt also erstens, dass da hinsichtlich der Finanzen und der finanzi­ellen Erläuterungen zu diesem Gesetz einiges fraglich ist, und zweitens wird hier noch einmal betont, dass der Bedarf bei 700 Lehrerstellen liegt.

Das Land Steiermark weiß offensichtlich schon, wie viele Dienstposten es bekommt, nämlich 14,73 Prozent, das sind 45 Dienstposten. Das Land Steiermark sagt aber auch, dass diesen 45 Dienstposten 7 712 Schüler gegenüberstehen, das sind 171 Schüler pro Lehrer. Dabei ist allerdings angedacht – wie dies das Land Vorarlberg ausführt –, dass solche Sprachförderungen nur in Gruppen mit maximal zehn Kindern stattfinden sollen, da nur das sinnvoll ist.

 


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