Bundesrat Stenographisches Protokoll 730. Sitzung / Seite 108

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Insgesamt beinhaltet dieses Gesetzespaket sieben Maßnahmen; zwei davon möchte ich jetzt hier ansprechen. Was noch sehr positiv ist, ist, dass in diesem Paket auch eine Reihe von Verwaltungsvereinfachungen enthalten ist, wozu ich ganz besonders den effizienten Ressourceneinsatz vor allem in Kleinschulen zählen möchte.

Jetzt kann nämlich ein Direktor/eine Direktorin mit der Verwaltung mehrerer Schulen betraut werden. Ich denke, das ist auch ein Einsparungspotential in der Aus- und Fort­bildung der Leiterinnen und Leiter; dieses ersparte Geld kann für den Erhalt von Klein- und Kleinstschulen verwendet werden.

Das bedeutet aber auch, meine Damen und Herren, Verantwortung für den ländlichen Raum zu übernehmen. Gerade was den ländlichen Raum betrifft, ist es doch so, dass oft gefragt wird, ob auf Grund niedriger Geburtenzahlen Schulen dort überhaupt noch aufrechterhalten werden sollen. Daher muss man auch einen neuen Weg andenken, wie es da weitergehen soll. In meinem Bezirk beispielsweise gibt es eine Gemeinde, bei der laut jüngster Volkszählung eine Abwanderung von 22 Prozent zu verzeichnen war; fast jeder Vierte in dieser Gemeinde ist also innerhalb von zehn Jahren abgewan­dert. In den vergangenen vier Jahren lag die Zahl der Geburten bei eins beziehungs­weise zwei. Dort ist also in Zukunft – schon rein vom Organisatorischen her – eine Schule, wie wir sie kennen, fast ein Ding der Unmöglichkeit.

Was den Kindergarten betrifft, haben wir angedacht, diesen umzustrukturieren und diese Aufgabe zum Beispiel einer Tagesmutter zu übertragen, denn es gehen derzeit nämlich nicht mehr als sechs Kinder in diesen Kindergarten.

Daher nochmals: Es ist Verantwortung, die mit diesem Schulpaket wahrgenommen wird, und zwar gerade auch für den ländlichen Raum. In Niederösterreich wurden ja diesbezüglich auch neue Strukturen geschaffen, eben durch die Einrichtung von fünf Bildungsregionen, und zwar zur Flexibilisierung und besseren Organisation des Schulwesens im ländlichen Raum. Das ist klar eine Gegenansage an das, was vom Vorsitzenden der Sozialdemokraten gefordert wurde, dass nämlich 300 Schüler eine Mindestanzahl für eine Schule sein sollten. Dadurch würde dem ländlichen Raum ext­remer Schaden zufügt!

Was ich weiters ansprechen möchte, ist die Sprachförderung in den Volksschulen. Wie wichtig das gerade auch im Hinblick auf Integration ist, wurde ja heute schon mehrmals gesagt. Ich gebe Kollegem Schennach Recht, wenn er sagt, dass das Erler­nen der Landessprache unerlässlich für die Integration ist und dass das in der Schule stattzufinden hat. – Ja, sage ich dazu, aber nicht nur in der Schule. Natürlich findet In­tegration in erster Linie über die Sprache statt; sicherlich haben wir die Aufgabe, das in der Schule zu fördern und zu forcieren. Jene Menschen, die integriert werden möchten, haben aber sehr wohl auch die Eigenverantwortung, ja die Pflicht, dazu auch selbst etwas beizutragen.

Ich war begeistert von einem ORF-Bericht, den ich vor rund 14 Tagen gesehen habe, in dem es um einen Studenten türkischer Abstammung gegangen ist. Dieser Student hat an der TU Wien sub auspiciis promoviert! Wirklich eine großartige Leistung dieses Mannes! Seine Familie ist seit 30 Jahren in Österreich, und der ORF hat auch die Mutter dieses Studenten interviewt. Ich muss sagen: Es war geradezu ein Horror, wie diese Mutter Deutsch gesprochen hat – und das, obwohl sie bereits seit 30 Jahren in Österreich lebt! So etwas kann man einem Land doch nicht als „Versagen der Integra­tionspolitik“ zuschieben, sondern es liegt das schon auch, wie gesagt, in der Eigenver­antwortung dieser Menschen. Auch die ist selbstverständlich einzufordern.

Kinder, die nicht Deutsch sprechen, können mit dem Sprachförderpaket bis zu elf Stunden unterstützt beziehungsweise aus dem normalen Unterricht herausgenommen werden – eine Maßnahme, die ich für sehr wesentlich und wichtig halte. Hinzuweisen


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