Bundesrat Stenographisches Protokoll 731. Sitzung / Seite 9

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Was mich in der Vorbereitung für diese Fragestunde besonders erschüttert hat, war der Umstand, dass wir doch sehr viele Kinder auch unter zehn Jahren haben, die be­reits straffällig werden. Sie können sich vorstellen, dass da kriminelle Karrieren dann oft schon vorprogrammiert sind. Das kann aber nicht das sein, was wir in Österreich wollen. Da werden wir gemeinsam noch viele Anstrengungen unternehmen müssen.

 


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Weitere Zusatzfrage? – Frau Bundesrätin Kersch­baum, bitte.

 


Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Die Zusatzfrage hat sich durch die Beantwortung der ersten Frage schon erledigt.

 


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Dann gelangen wir nunmehr zur 2. Anfrage, und ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Konecny, um die Verlesung seiner Frage. (Bundesrat Konecny zeigt sich erstaunt. – Rufe: Das ist falsch!) – Aha, das ist falsch! Ich sehe gerade, dass das falsch ausgefüllt wurde.

Ich bitte Herrn Bundesrat Dr. Kühnel um die Verlesung seiner Frage. (Bundesrat Ko­necny: Uns kann man doch gar nicht verwechseln! – Heiterkeit.)

 


Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Frau Präsidentin! Frau Bundes­minister! Meine Frage lautet:

1483/M-BR/2006

„Was sind die Ergebnisse der Arbeitsgruppe zur Reorganisation der Strafvollzugsver­waltung?“

 


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Gastinger: Wie Sie wissen, hat mir der Na­tionalrat über eine Entschließung vom – ich habe das genaue Datum vergessen; 6. De­zember, danke, Herr Dr. Epp! – 6. Dezember 2005 aufgetragen, die Reorganisation des Strafvollzuges, vor allem der Strafvollzugsverwaltung, durchzuführen, dazu eine Arbeitsgruppe einzurichten und noch in dieser Legislaturperiode eine gesetzliche Initia­tive, einen Gesetzentwurf vorzulegen. Wir haben aus diesem Anlass im Justizministe­rium eine Arbeitsgruppe eingerichtet, in der wir uns damit auseinander setzen, wie wir den Strafvollzug in Österreich, vor allem auch was die Verwaltung betrifft, bestmöglich reorganisieren können.

Hintergrund ist der, dass bei uns im Haus die Dienstaufsicht und die Fachaufsicht der­zeit getrennt sind. Die Dienstaufsicht ist zu den Oberlandesgerichten ausgelagert, die Fachaufsicht findet großteils bei uns, im Bundesministerium für Justiz, statt. Eine best­mögliche Organisation sieht so aus, dass Dienst- und Fachaufsicht in einer Hand ver­einigt sind und dass es hier straffe und effiziente Verfahrensabläufe gibt, die auch klare Entscheidungsstrukturen vorgeben.

Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppensitzung werden jetzt am 17. Februar 2006 prä­sentiert, sodass es für mich momentan sehr schwierig ist, hier jetzt dieses Ergebnis praktisch schon vorwegzunehmen, weil diese Ergebnisse in der Endphase noch nicht vorliegen.

Ich kann Ihnen nur insofern berichten, als da de facto drei Modelle untersucht wurden: Ein Modell ist, die Fachaufsicht auf die Oberlandesgerichte auszulagern. Das zweite Modell ist, dass hier eine Zwischenbehörde, also praktisch eine nachgeordnete Dienst­stelle als Generaldirektion für den Strafvollzug an das Bundesministerium für Justiz an-


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