Bundesrat Stenographisches Protokoll 731. Sitzung / Seite 28

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entgegen allen Behauptungen – eine Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr eingetreten, denn durch die Maßnahmen, die mit dieser Gesetzesänderung getroffen werden, wird die Überschreitung einer Geschwindigkeit von 180 km/h mit dem Entzug des Führerscheins geahndet. Somit wird der Grenzwert, auch wenn die Geschwindig­keit durch eine Verordnung durch den Minister erhöht wird, bei 180 km/h festgelegt und stellt somit ein Entzugsdelikt dar.

Bis jetzt war es ja so, dass die zugelassene Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 50 km/h erhöht wurde oder, wenn es so war, dass sie um 50 km/h erhöht wurde, also ein Tempo von 180 km/h überschritten wurde, führte das zu einem Entzugsdelikt. Wir wissen ja auf Grund der Debatten der vergangenen Wochen und Monate, dass es ab dem Frühjahr eine Teststrecke geben wird, auf der die zugelassene Geschwindigkeit erhöht wird. In diesem Fall war es aus unserer Sicht notwendig, die so genannte Grenzgeschwindigkeit von 180 km/h einzuführen. Wenn es nach der SPÖ und den Grünen gegangen wäre, dürften wir ja dann schneller fahren. Wir von der ÖVP haben im Sinne der Verkehrssicherheit, wie gesagt, eine Grenze, einen Deckel eingezogen. (Bundesrat Boden: Wenn es nach uns geht, dann darf man nur 130 fahren, nicht 180! Das ist der Unterschied!)

Was erleben wir wieder heute hier im Bundesrat? – Wir erleben wieder heute hier im Bundesrat eine – so schließe ich – parteipolitisch motivierte Blockadepolitik (Bundesrat Boden: Ja! Genau!) auf Kosten der Verkehrssicherheit und auf Kosten einer Erhöhung der Verkehrssicherheit. Das ist die Wahrheit, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesräte Ing. Kampl und Mitterer. – Bundesrat Boden: 878 Perso­nen tot im Straßenverkehr jedes Jahr!) – Herr Kollege, dazu komme ich noch.

In den siebziger Jahren war es so, dass auf Grund der damaligen Verhältnisse die Höchstgeschwindigkeit bei 130 km/h gesetzlich festgelegt wurde. Aber wir können ja, glaube ich, alle nicht leugnen, dass sich seit den siebziger Jahren sehr viel getan hat.

Die Qualität der Autos hat sich maßgeblich verbessert, das sind ja mittlerweile schon fast Hightechprodukte geworden. Es wurden die Autobahnen verbessert und auch die Begleitmaßnahmen dazu, sprich Section Control et cetera, bis hin zu der Technik der Fahrzeuge, die sich ebenfalls verbessert hat. Ich erinnere nur an ESP und ABS. Das geht bis hin zur Errichtung von Verkehrsleitsystemen. (Bundesrätin Dr. Lichtenecker: Aber auch mehr Verkehrstote!) Da muss es meiner Meinung nach auch erlaubt sein, dass man über die eine oder andere Erhöhung der zulässigen Geschwindigkeit disku­tiert. Das muss meiner Meinung auch erlaubt sein. (Bundesrat Boden: Die Verkehrs­toten spielen keine Rolle?!)

Wir werden im Frühjahr einen Versuch dazu erleben, der mit sehr vielen Begleitmaß­nahmen verbunden ist. Nicht so wie in Wien, wo man sich nicht einig ist, ob Tempo 50 oder 70 und man auch keine Begleitmaßnahmen setzt. Ich weiß, es ist schwierig für Ihre Fraktion, Herr Kollege, aber man wird das in Wien schon noch in den Griff bekom­men. (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ.)

Wie gesagt: Wir wissen auf Bundesebene sehr wohl, was wir wollen. Und Sie werden sehen, dass auf Grund der Begleitmaßnahmen auf der Teststrecke, durch den Ge­schwindigkeitskorridor, der dort eingeführt wird, nicht nur die höchstzulässige Ge­schwindigkeit von 160 km/h gefahren werden darf, sondern auch – und das wird ja von Ihnen in der Debatte nie erwähnt – 80 km/h gefahren werden muss, wenn die Fahr­bahnverhältnisse schlecht sind, zum Beispiel bei Regen oder Schnee, also die Fahr­geschwindigkeit angepasst werden soll und die Geschwindigkeit auf 80 km/h oder 100 km/h reduziert wird.

 


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