Bundesrat Stenographisches Protokoll 731. Sitzung / Seite 35

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Teststrecke 160 km/h ausprobieren und dadurch einen Verkehrsunfall verursachen! Das ist nicht das, was ich will. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Wer diese Tests unterstützt – und mit dieser Führerscheingesetz-Novelle nehmen wir die gewollten 160 km/h mit in Kauf; das ist sicher ein Problem –, der macht sich mit­schuldig, wenn die prognostizierten Unfallzahlerhöhungen eintreten – ganz zu schwei­gen von der steigenden Umweltbelastung.

Es stimmt, die Verkehrssicherheit in Österreich hat sich in den letzten Jahren verbes­sert. Nichtsdestotrotz liegt Österreich innerhalb der EU im Schlussfeld. Es können nur mehr Spanien, Griechenland, Polen und Tschechien mithalten, was die Zahl der Ver­kehrstoten pro Million Einwohner betrifft. Also wir können wahrlich nicht sagen, wir hätten nichts mehr zu tun, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, sondern ganz im Gegenteil: Da haben wir noch sehr viel zu tun!

Nicht angepasste Geschwindigkeit ist mit 36 Prozent die häufigste Unfallursache. Wenn Minister Gorbach schon die erlaubte Höchstgeschwindigkeit an die örtlichen Ge­gebenheiten anpassen will, dann sollte er das doch in jenen Bereichen tun, in welchen es zu Temposenkungen kommen würde. Wir haben zum Beispiel für den Bereich Kor­neuburg vor einem Jahr beantragt, dass auf der A 22 auf Grund der Belastung der Anrainer das Tempolimit herabgesetzt wird. Es ist noch nicht einmal eine Antwort aus dem Ministerium auf unser Schreiben gekommen. Also das wird einfach ignoriert. Bei der Einführung der 160 km/h geht das offensichtlich schneller.

Vor dem Ausbau der A 22, der ja mit Sicherheitsmängeln begründet worden ist, haben wir jahrelang darum gekämpft, dass es zu einer Temporeduktion kommt. Dieser Forde­rung ist kurz vor dem Ausbau auch entsprochen worden. Die BH hat die Temporeduk­tion verhängt, und schon innerhalb eines Jahres war bei den Unfällen ein Rückgang zu verzeichnen.

Wenn man die Verkehrssicherheit erhöhen will, dann sollte man das Tempo reduzieren und nicht mit 160 km/h die Raserei erlauben und Menschenleben gefährden.

Europaweite Vergleiche zeigen, dass niedrigere Tempolimits, höhere Strafen und Punkteführerschein, die nicht nur zum Schein existieren, eine Reduktion bei den Ver­kehrstoten zur Folge haben. Wenn Minister Gorbach schon Tests machen will, dann sollte er doch diese Maßnahmen testen!

Das ewige Argument, es führen ja ohnehin schon alle 160 km/h, man müsste jetzt ein­fach nur die Strafregelung anpassen, ist meiner Meinung nach ziemlich hirnrissig, denn dann bräuchte man in Wirklichkeit gar keine Strafen mehr zu verhängen.

Der Minister beschließt jetzt im Alleingang, dass auf Teststrecken 160 km/h gefahren werden darf. Gleichzeitig verspricht der Herr Minister, dass diese 160 km/h auch 160 km/h bleiben werden. Die einzige Maßnahme, die gesetzt wird, ist die, dass man jetzt das Führerscheingesetz insofern ändert, als man, statt den 50-km/h-Unterschied einzuführen, beschließt, dass bei Übertretung der 180 km/h der Führerschein entzogen wird.

Würden wir jetzt dieser Gesetzesänderung zustimmen, dann würden wir indirekt auch diesen 160 km/h zustimmen. Das ist unser großes Problem!

Des Weiteren: Wenn es heißt, 160 km/h sollen 160 km/h bleiben, dann muss man bei Überschreitung der 160 km/h bereits eine massive Strafe zu erwarten haben, und das wäre für uns ein Vormerkdelikt. Das steht auch so in unserem Antrag – und nicht, dass wir 210 km/h wollen. Ich bitte, das zur Kenntnis zu nehmen.

Wenn es um Teststrecken geht, dann gibt es auch Testpiloten, und Testpiloten sollten ihre Fahrzeuge besonders gut unter Kontrolle halten. Deshalb muss, wenn 160 km/h


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