Bundesrat Stenographisches Protokoll 731. Sitzung / Seite 36

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160 km/h bleiben sollen, schon eine geringe Überschreitung zumindest ein Vormerk­delikt nach sich ziehen.

Einen entsprechenden Entschließungsantrag haben wir schon im Nationalrat einge­bracht – er ist dort abgelehnt worden, aber Sie können auch jetzt noch in sich gehen, wir geben Ihnen diese Chance, indem wir diesen Gesetzentwurf zurück an den Absen­der schicken. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

10.40


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Bundesrat Mitterer. – Bitte.

 


10.40.55

Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Jeder verantwortungsbewusste Man­datar sollte sich in seinen Reden an die Tagesordnung halten. Laut Tagesordnung, Tagesordnungspunkt 1, befinden wir uns in der Debatte zum Führerscheingesetz (Bun­desrat Molzbichler: Aber das darf man schon uns überlassen!) – und keineswegs in einer Debatte betreffend eine Teststrecke, die auf Verordnungswege von der Bundes­regierung verordnet wurde oder wird. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrat Gruber: Aber der Zusammenhang ist unbestritten! Wer den Zusammenhang bestreitet, weiß nicht, wovon er redet!) Trotzdem muss ich auf Grund der Debattenbeiträge der Redner von den Oppositionsparteien natürlich auch kurz auf diese Teststrecke beziehungsweise diese Verordnung eingehen. (Rufe bei der SPÖ: Ach so!)

Es muss legitim sein, Reformwillen in Österreich auch betreffend das Straßenverkehrs­gesetz zu zeigen, nachdem die Autos auch nicht gleich geblieben sind. Jeder, der die­se Debatte nicht führen möchte, geht an der Realität vorbei. Sie selbst fahren augen­scheinlich auch Auto und werden wahrscheinlich öfters, so wie auch ich, für das Über­schreiten der zulässigen Geschwindigkeit – wenn diese auch nur minimal überschritten wurde – bestraft worden sein. (Zwischenruf des Bundesrates Gruber.) Aber es gibt Strecken – das beweist uns Deutschland –, die geeignet sind, bei Vorhandensein der entsprechenden technischen Ausrüstung des Fahrzeugs auch schneller befahren zu werden. Es ist Eigenverantwortung des Einzelnen, was die Ausschöpfung dieses Geschwindigkeitsrahmens anlangt, angesagt – Eigenverantwortung! Es wird niemand gezwungen, auf einer Strecke, die als Teststrecke angegeben wird, 160 km/h zu fah­ren. (Bundesrätin Mag. Neuwirth: Da sind wir aber froh!)

Ich verweise in diesem Zusammenhang auf § 20 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung: „Der Lenker eines Fahrzeuges hat die Fahrgeschwindigkeit den gegebenen oder durch Straßenverkehrszeichen angekündigten Umständen, insbesondere den Straßen-, Ver­kehrs- und Sichtverhältnissen, sowie den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung an­zupassen.“ (Bundesrat Gruber: Wofür brauchen wir dann überhaupt Beschränkungen, wenn das eh vorgegeben ist?) – Selbstverständlich steht auch das mit in Diskussion.

Die Teststrecke selbst wurde natürlich mit verschiedenen Kriterien belegt – flexible Ge­schwindigkeitsanzeigen, bauliche Voraussetzungen, bessere Kontrolle, eventuell auch eine Ausbildung bei den Fahrprüfungen, damit man mit einer höheren Geschwindigkeit besser umgehen kann, all das sind begleitende Maßnahmen.

Zur Teststrecke Spittal – ich bin nicht Experte, Sie spielen sich hier als Experten der Verkehrssicherheit auf; ich weiß nicht, wo Sie sich die Fähigkeiten erarbeitet oder sie erlernt haben. (Bundesrat Gruber: Nein, wir zitieren Experten! Aufspielen tut sich der Herr Vizekanzler zum Experten!) – Ich meine, der Herr Vizekanzler sollte sich, so wie wir als gesetzgebende Körperschaft auch, auf Aussagen und Gutachten von Experten und Fachleuten verlassen. (Bundesrat Stadler: Die sind aber negativ! Durchwegs ne-


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