Bundesrat Stenographisches Protokoll 731. Sitzung / Seite 37

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gativ!) Und wenn Fachleute und Experten festlegen, dass diese Strecke geeignet ist (Bundesrat Stadler: BZÖ-Fachleute vielleicht!), dann kann man nicht noch Haare in der Suppe suchen und finden wollen.

Vielleicht gibt es noch bessere Teststrecken, wahrscheinlich liegen diese aber in Bun­desländern, die weniger Reformwillen hinsichtlich der gesetzlichen Gestaltung und im Zusammenhang mit Verkehrssicherheit zeigen. (Bundesrat Gruber: A1-Ring wäre eine Möglichkeit!)

Ich komme zurück zur heutigen Tagesordnung. Ich billige der Opposition immer zu – das habe ich auch in meiner Funktion als Präsident dieses Hauses mehrmals betont! –, hier Einspruch gegen Gesetze zu erheben, bei denen im Nationalrat ebenfalls begrün­det dagegen gestimmt wurde, aus weltanschaulicher oder ideologischer Sicht, egal wie. Das billige ich der Opposition immer zu, denn sie tut sich sogar schwer, hier im Bundesrat ein Gesetz passieren zu lassen, das ihre eigenen Genossen im Nationalrat abgelehnt haben. – So weit, so gut.

Aber in diesem Fall geht es nicht um die Ablehnung eines Gesetzes, das Sie nicht mit­tragen können, hier geht es nicht um ein Gesetz, das 160 km/h auf Autobahnen in Ös­terreich erlaubt, sondern hier geht es um eine Verordnung, mit der die Regierung – und die kommt nun einmal nicht aus Ihrem Lager (Bundesrat Boden: Aber im Bundesrat, da ist es mehrheitlich in unserem Lager! Das tut weh!) – den Test verordnen kann, in­wieweit es in Österreich möglich ist, bei Einhaltung aller verkehrstechnischen Maßnah­men und Sicherheitsbelange auch eine höhere Geschwindigkeit zu erlauben.

Sie sollten es demokratisch anerkennen, dass die Regierung diesen Test durchführen möchte, der ganz genau beobachtet wird.

Eine Überschreitung der Geschwindigkeit um 50 km/h war bisher für das Entzugsver­fahren des Führerscheins für außerhalb der Orte vorgesehen. (Ruf bei der SPÖ: Auf Autobahnen!) Eine Nicht-Änderung des Führerscheingesetzes würde bedeuten, wie das ja hier schon ausgeführt wurde, dass erst ab einer Geschwindigkeit von 210 km/h ein Führerscheinentzugsverfahren stattfinden könnte.

Es gibt – das wissen Sie wahrscheinlich auch aus Erfahrung – immer wieder Kraftfah­rer, die bei 130 km/h notorische Schnellfahrer sind, aber sich nicht über 180 km/h wa­gen – nur wenige tun dies –, weil sie zwar sehr wohl eine Strafe riskieren, die finan­zielle Auswirkungen auf ihre Geldtasche hat, aber ein Führerscheinentzugsverfahren nicht riskieren wollen. Sie bleiben also bei einer Größenordnung von etwa 170 km/h. Und diese Autolenker würden wahrscheinlich, sollten Sie mit Ihrem Einspruch errei­chen, dass die Bundesregierung das so lässt und dieses Gesetz nicht beschlossen wird, in Zukunft die 200-km/h-Grenze anpeilen. (Bundesrat Stadler: Nein! Verstehen Sie das wirklich nicht?)

Ich verstehe sehr wohl, dass Sie das Gesetz, das hier vorliegt, beeinspruchen und da­mit den Status quo beibehalten wollen, der festhält, dass erst bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb von Orten um mehr als 50 km/h ein Führerscheinentzugsverfahren einzuleiten ist. Lassen Sie, meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, daher dieses Gesetz in Kraft treten! Springen Sie einmal über Ihren Schatten (ironische Heiterkeit bei Bundesräten der SPÖ), verzichten Sie hier auf einen Einspruch, und leisten Sie damit einen Beitrag zur Verkehrssicher­heit in Österreich! (Beifall des Bundesrates Ing. Kampl sowie Beifall bei der ÖVP. – Bundesrat Stadler: Sie verstehen das wirklich nicht! Das tut mir Leid! – Ruf bei der SPÖ: Das ist Zynismus! – Bundesrat Mitterer – das Rednerpult verlassend –: Tages­ordnung und Vorlage des Gesetzes lesen! – Bundesrat Gruber: Wenn man da von Sicherheit redet, wenn man 160 fährt, das grenzt an Zynismus!)

10.47

 


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