rales Manko. Was bei 25 evidenterweise nicht funktioniert, wird mit 27 auch nicht besser funktionieren – ganz im Gegenteil! –, und es ist eine vorrangige Aufgabe, da zu einer neuen Struktur zu finden, von der auch klar ist, dass sie nicht in mehr Veto machen soll, sondern nur in mehr Vergemeinschaftung bestehen kann.
Wenn man 25 oder 27 – wie viele auch immer – nationale Standpunkte unter einen Hut bringen will, dann ist das im Wege eines Kompromisses, der in der 9er-EU relativ problemlos funktioniert hat, nicht wirklich vorstellbar. Auch wenn wir, wie jeder andere Mitgliedstaat auch, mit nationalen Standpunkten dann gelegentlich in der Minderheit bleiben werden, ist eine Ausweitung des Bereiches der Mehrheitsentscheidungen unabdingbar.
Inwieweit – und das ist eine politische Forderung, die in vager und nicht präzisierter Form von vielen vertreten wird – das ein Gegengeschäft werden kann, bei welchem mehr Mehrheitsentscheidungen in der Union mit der Rückgabe gewisser Kompetenzen an die Nationalstaaten ausgeglichen werden können, ist eine gute und im Detail zu debattierende Frage, nämlich, inwieweit das auch durch eine Selbstbeschränkung erfolgen könnte.
Der krankhafte Regelungszwang von Bürokratien ist kein Brüsseler Phänomen, sondern zeichnet österreichische Ministerien genauso aus wie Landesverwaltungen – und wie eben Brüssel auch. Das ist eine systemimmanente Erscheinung, aber sie ist natürlich dann besonders schmerzlich, wenn sie auf einer für die Menschen schwer nachvollziehbaren Ebene auftritt und von einer weit weg gelagerten Entscheidungsebene kommt, der man mit Recht sagen kann, dass man ihr eine Sensibilität für bestimmte nationale Besonderheiten – ob sie sinnhaft sind oder nicht, sei hier dahingestellt, aber sie sind ein Stück unserer Identität – nicht unbedingt unterstellen kann.
Es ist aber auch klar, dass Staaten – in diesem Fall diese ganz konkreten zwei Staaten –, mit denen Beitrittsverhandlungen geführt und abgeschlossen wurden, nicht mit dem Hinweis darauf, dass das Gebäude, in welchem sie Zimmer beziehen sollen, noch nicht ganz fertig und austapeziert ist, wie wir uns das vorstellen, vor der Tür stehen gelassen werden sollen.
Als der Prozess der Osterweiterung eingeleitet war, haben die zehn neuen Mitglieder und eben diese beiden Staaten um den EU-Beitritt angesucht, und es wurden mit ihnen Verhandlungen aufgenommen.
Auch wenn es nicht vollinhaltlich das „Regatta-Modell“ geworden ist, von dem viele gesprochen haben, hat sich doch gezeigt, dass mit zehn der Beitrittswerber rascher der gemeinsame Standard, die Umsetzung des Acquis-Communautaire erreicht werden konnte – und dass es mit diesen beiden Staaten länger dauern würde. Daher sind eben zehn Staaten längst Mitglied der Union, während für diese beiden der 1. Jänner 2007 anvisiert ist, mit der Möglichkeit, das auch ein Jahr später zu tun.
Keine Frage: Es hängt in erster Linie von diesen beiden Staaten – das heißt konkret, von der Politik in diesen beiden Staaten – ab, ob bis zum in Aussicht genommenen Beitrittstermin die Bedingungen, die Standards erreicht werden.
Ich kenne beide Länder recht gut und auch eine Reihe der im entsprechenden Feld agierenden Politiker, und ich kann aus eigener Erfahrung beides bestätigen: das energische und konzise Bemühen der Regierungen, diese Standards zu erreichen – ebenso aber die Mängel, die es gibt.
Die Europäische Kommission wird uns im Frühjahr einen Bericht vorlegen, in welchem sie ihre Bewertung vornimmt. Das ist ein wichtiger Hinweis, aber es ist nicht die Bibel. Wir werden trotzdem um unser eigenes Urteil gefragt werden. Wir werden uns dann,
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite