wenn wir tatsächlich über den Beitritt abzustimmen haben werden – heute legen wir ja nur den Rahmen fest –, zu entscheiden haben.
Ich möchte das nicht voreilig in der einen oder anderen Richtung beantworten, aber es ist klar, dass der Prozess des Aufholens, die Anstrengungen, die unternommen werden, mit viel Sympathie begleitet werden sollten. Wenn ich mir die Reaktion namhafter österreichischer Wirtschaftszweige und ihr Investitionsverhalten in diesen beiden Staaten in Erinnerung rufe, dann gehe ich davon aus, dass diese nach gründlicher Einschätzung der Situation ein positives Urteil gefällt haben, denn wenn es an Rechtsstaatlichkeit, an wirtschaftlicher Sicherheit und an all den anderen Faktoren, die für Wirtschaftsunternehmen maßgeblich sind, mangeln würde, dann würden nicht große österreichische Energieunternehmen und große österreichische Banken dort in diesem Ausmaß investieren.
Wir geben aus großer Überzeugung der heutigen Vorlage unsere Zustimmung. Sie ist eine Grundlage für eine weitere Entscheidung, die wir zu treffen haben werden. Ich will meine Sympathie auch für die nächste Entscheidung nicht verhehlen, auch wenn ich mit Interesse – aber, wie gesagt, nicht im Sinne eines Urteilsspruches – auf den Bericht der Kommission warte.
Europa ist im Wachsen, es hat seine Wachstumsschmerzen, was ja auch bei Kindern passieren soll, aber diese beiden neuen Mitglieder, wenn sie es denn werden, sind eine Bereicherung: Es sind Staaten einer unbestreitbar europäischen Identität in ihrer Geschichte.
Es ist zu früh, einen Willkommensgruß auszusprechen, aber es ist durchaus an der Zeit, die Hoffnung auszusprechen, dass wir uns im gemeinsamen Europa finden werden. (Allgemeiner Beifall.)
13.27
Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung.
Der gegenständlichen Beschluss bedarf gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.
Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder fest.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und
Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit.
Der Antrag ist angenommen.
Ich lasse nun
über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss gemäß Artikel 44
Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich bitte jene
Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein
Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.
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