Bundesrat Stenographisches Protokoll 731. Sitzung / Seite 80

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es keinen Sinn macht, dem, was Sie in diesem Antrag fordern, zuzustimmen, wenn es schon erfüllt ist. Es würde diesem Haus auch kein gutes Zeugnis ausstellen, würde es das noch einmal beschließen, so im Nachhang beziehungsweise nach dem Motto: Wir haben’s im Übrigen ohnehin schon gewusst! – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesräte Ing. Kampl und Mitterer.)

13.36


Präsidentin Sissy Roth-Halvax (den Vorsitz übernehmend): Zu Wort gemeldet hat sich als Nächster Herr Bundesrat Wiesenegg. Ich erteile es ihm.

 


13.36.24

Bundesrat Helmut Wiesenegg (SPÖ, Tirol): Geschätzte Frau Präsidentin! Ich hätte gerne gesagt, geschätzte Frau Innenminister in dieser wichtigen Sache! Hohes Haus! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Grundsätzlich wissen Sie – auch Sie, Herr Kol­lege Baier –, dass ich in diesem Hause bekannt bin für eine sachliche Auseinander­setzung; so ist es auch bei dieser sehr wichtigen Materie.

Geschätzte Damen und Herren! Meine Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ-Frak­tion haben gemeinsam mit mir diesen Ihnen vorliegenden Entschließungsantrag betref­fend einheitliches Verpflegungsgeld für Zivildiener eingebracht, weil zum einen eine klare Begründung und Entscheidung durch den Verfassungsgerichtshof vorliegt und weil es zum anderen für uns – und für mich im Besonderen; ich komme darauf als Bür­germeister und Mitglied dieses Hauses noch zu sprechen – klar ist, dass die Zivildiener eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe erfüllen, von der wir allesamt profitieren, was Sie genauso gut wie ich wissen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der Grünen.)

Jugendliche, die sich aus Überzeugung oder weshalb auch immer dem Zivildienst stel­len, verdienen unseren Respekt, unsere Hochachtung und unsere Hilfestellung. Daher, meine geschätzten Damen und Herren, hat die Politik und somit auch der Bund die Möglichkeit der Ableistung des Zivildienstes geschaffen.

Dieser Entschließungsantrag stellt einen wesentlichen Teil dieser Hilfestellung und An­erkennung seitens der Politik und von mir als Bundesratsmitglied gegenüber den Zivil­dienstleistenden dar. Umso mehr bin ich schon ein wenig verwundert, dass es die Dis­kussion darüber gibt, dass das festgelegte Verpflegungsgeld durch den Verfassungs­gerichtshof von 13,60 € nun auch im Zusammenhang mit den Trägerorganisationen als den zusätzlichen finanziellen Leistungserbringern beurteilt und gesehen wird. Ich bin aber noch mehr darüber verwundert, dass der Bund, der in Gesetzgebung und Voll­ziehung für den Zivildienst zuständig ist – und Sie wissen das besser als ich –, diese seine Aufgabe offensichtlich nicht mehr zufriedenstellend erfüllt.

Nun zu Ihnen, Herr Kollege Baier: Dieser Gesetzesantrag wäre im Parlament nicht not­wendig gewesen, hätte es eine Entschließung vom 7. Juli 2005 gegeben mit dem Wort­laut: Die Bundesministerin für Inneres wird ersucht, unter Berücksichtigung der Judi­katur des Verfassungsgerichtshofes – und das ist der wesentliche Punkt! (Bundesrat Mag. Baier: Die Judikatur ist zu diesem Zeitpunkt gar nicht vorgelegen!) – die notwen­digen Schritte zur Präzisierung einer Mindesthöhe eines angemessenen Verpflegungs­geldes für Zivildienstleistende einzuleiten.

Dies wäre eine wesentliche Grundlage für das Handeln der Regierungsparteien im Par­lament gewesen. (Bundesrat Mag. Baier: Die Judikatur ist zu diesem Zeitpunkt gar nicht vorgelegen!)

Wenn Sie jemand sind, der einer Trägerorganisation vorsteht, wissen Sie, dass wir alle als Trägerorganisationen einen wesentlichen Beitrag für die Leistungen der Zivildiener heute leisten und auch schon in der Vergangenheit geleistet haben. (Neuerlicher Zwi-


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