Bundesrat Stenographisches Protokoll 731. Sitzung / Seite 98

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massiv und sehr intensiv darüber zu informieren. Der Auftrag für diese Informations­tätigkeit ist einerseits auch vom Hohen Haus an mich herangetragen worden, anderer­seits gibt es, gerade was das Kinderbetreuungsgeld anbelangt, im Familienlastenaus­gleichsgesetz den § 39k Abs. 2 des FLAG 1967, wonach Informationsmaßnahmen vor­zusehen sind.

Daher denke ich, wir haben den Auftrag zu informieren ernst genommen. Wir haben aber auch den Auftrag ernst genommen, nicht gegen die empfohlenen Richtlinien des Rechnungshofes zu verstoßen. Diese empfohlenen Richtlinien des Rechnungshofes sind zwar nicht Gesetz, aber doch eine Empfehlung.

Ich denke, wenn es hier heißt „Die Öffentlichkeitsarbeit“ – ich möchte Ihnen das jetzt nicht alles vorlesen, denn Sie kennen es, ich glaube, zum Teil ist es heute auch schon in den Medien gewesen – „beziehungsweise die Informations- und Werbemaßnahmen wären unmittelbar auf die vergangene, gegenwärtige oder aktuell zukünftige Tätigkeit der Bundesregierung beziehungsweise des jeweiligen Ressorts zu beziehen.“, so wer­den wir dem mit dieser Information gerecht.

Weiters: „Die Bundesregierung beziehungsweise das Bundesministerium tritt bei allen Formen der Öffentlichkeitsarbeit deutlich als Bundesregierung beziehungsweise Bun­desministerium in Erscheinung.“

Oder: „Die Öffentlichkeitsarbeit beziehungsweise die Informations- und Werbemaßnah­men aus Haushaltsmitteln dürfen auch in der engeren Vorwahlzeit fortgesetzt, jedoch nicht auf parteipolitische Wahlwerbung ausgerichtet werden.“

Und ich sage noch einmal: Ich verwahre mich dagegen, dass das parteipolitische Wahlwerbung ist, denn wir würden damit auch jene Menschen, die wir informieren –das sind die Älteren, das sind auch die Behinderten –, in eine Diskussion hineinbrin­gen, die sie nicht brauchen und die man hier zu Recht nicht führen darf. (Bundesrat Konecny: Die Diskussion zwischen Ihnen und den Betroffenen wurde schon am Tele­fon geführt!)

Ich glaube, es ist auch wichtig, was der Rechnungshof weiters sagt: „Die im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit beziehungsweise von Informations- und Werbemaßnahmen durchgeführten Umfragen sollten der Erforschung der Meinungen und des Informati­onsgrades der Bevölkerung über die Arbeit der Bundesregierung beziehungsweise des Bundesministeriums dienen.“

Ich habe zuerst schon gesagt, wir arbeiten hier sehr stark begleitend, um auch im Rah­men unserer Bürgerservicestellen, die von guten Mitarbeitern besetzt sind, das heraus­zuholen, was notwendig und was wichtig ist.

Lassen Sie mich zum Abschluss noch einmal zusammenfassen und sagen, dass wirk­same und gerechte Sozialpolitik den Menschen in den Mittelpunkt stellen muss und stellen soll, und dass der einzelne Mensch gerade im Sozialbereich der wichtigste ist. Jeder Mensch muss den gleichen Zugang zu Informationen haben, jeder Mensch muss Zugang haben zu dem, was ihm zusteht. Daher ist die Information eine Möglichkeit, die wir hier wahrgenommen haben.

Ich darf Sie wirklich bitten, auch in der nachfolgenden Diskussion die Dinge so zu se­hen, wie sie sind. Ich weiß schon, es ist natürlich auch partiepolitisch eine gewisse Dis­kussion notwendig – ich kenne das selbst aus meiner Zeit als Parlamentarierin im Land und im Bundesrat –, aber ich sage noch einmal: Information, Informationskampagnen hat es auch in der Vergangenheit immer gegeben, hat es in der Vergangenheit bei allen Regierungen gegeben. Und wenn ich mir so die Vergangenheit anschaue, ist gerade die Partei, die hier diese Dringliche Anfrage stellt, eigentlich mengenmäßig und finanziell immer am stärksten mit derartigen Werbemaßnahmen ausgestiegen. Ich


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